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Was ist AEVO?

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Was ist AEVO?

AEVO ist die Kurzform für den Begriff „Ausbilder-Eignungsverordnung“, die aufgrund des Berufsbildungsgesetzes erlassen wurde.

AEVO entspricht AdA

In Süddeutschland wird statt des Begriffes AEVO auch der Begriff der „Ausbildung der Ausbilder (AdA) verwendet.

Die AEVO gibt es bereits seit 1999, sie dient zur Sicherung der Qualität sowie der Vereinheitlichung der Ausbildung. Von 2003 bis 2009 wurde sie ausgesetzt, um mehr Ausbildungsplätze zu schaffen. Dies führte zwar zu einer quantitativen Ausweitung allerdings verbunden mit einer Verschlechterung der Ausbildungsqualität, erkennbar an der Anzahl der Ausbildungsabbrecher und nicht bestandenen IHK/ HWK  Abschluss Prüfungen. Aus diesem Grund wurde die AEVO / AdA im Jahr 2009, speziell bezogen auf die fachlichen Inhalte und Strukturen, überarbeitet und wieder in Kraft gesetzt.

Für wen gilt die AEVO?

Die Ausbilder-Eignungsverordnung ist allgemein für alle staatlich anerkannten Ausbildungsberufe gültig. Ausnahmen gibt es nur in den Bereichen der freien Berufe. Dazu gehören vor allem Ausbildungen in Tätigkeitsfeldern, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen.

Wer muss einen AEVO/AdA Schein haben?

Grundsätzlich gilt in Deutschland die Regelung, dass in jedem Betrieb, der ausbildet (freie Berufe, wie Ärzte oder Architekten, sind davon ausgenommen), mindestens ein Ausbilder als Verantwortlicher und Ansprechpartner für die Auszubildenden verantwortlich sein muß. Dieser Ausbilder muss gemäß Verordnung einen entsprechenden AdA-Schein (Ausbildung der Ausbilder) besitzen.

Seit Inkrafttreten der neuen AEVO am 01. August 2009 ist auch die Verpflichtung für alle Ausbilder, einen Nachweis über die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten (Ausbilderschein) zu erbringen, wieder aktuell. Die angepassten Inhalte der AEVO beschäftigen sich hauptsächlich mit der praktischen Umsetzung der Ausbildung in den Unternehmen. Ein besonderer Fokus wurde dabei auf Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich, Handel, Industrie, Handwerk, öffentlichem Dienst und Landwirtschaft gelegt. Im Jahr 2019 wurde in 12 handwerklichen Berufen die Meisterpflicht wieder eingeführt; die AdA ist im Teil IV Bestandteil der Abschlussprüfung.

Wer darf ausbilden?

Ausbilden darf jedoch nur, wer sowohl fachlich als auch persönlich geeignet ist. Ziel der AEVO ist es, dass alle an der Ausbildung beteiligten Ausbilder umfassend fachlich und persönlich geeignet sind, die geforderten Ausbildungsinhalte zu vermitteln. (Fachliche Eignung §30 Abs. 1 BBIG)

Aufbau der AEVO

Die AEVO definiert das Kompetenzprofil des angehenden Ausbilders in vier Handlungsfeldern:

• Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
• Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
• Ausbildung durchführen
• Ausbildung abschließen

Aufbau und Dauer der AEVO/AdA Prüfung

Mit der Ausbilder-Eignungsverordnung als Grundlage für die Prüfung sollen die Kompetenzen der angehenden Ausbilder umfassend geschult werden. Es soll außerdem gelernt werden, wie man eine Ausbildung fachlich und methodisch gestaltet.

Bei der Prüfung unterscheidet man zwischen schriftlicher und praktischer Prüfung. Wobei die zeitliche Aufteilung der AEVO Prüfung im schriftlichen Teil einheitlich (bis zu 180 Minuten), im praktischen Teil aber innerhalb der verschiedenen Industrie- und Handelskammern unterschiedlich ist.

Die meisten IHKs und HWKs geben 15 Minuten für die praktische Durchführung und 15 für den Frageteil vor. Andere wie die IHK Köln legen mit 10 Minuten für die praktische Durchführung und 20 für den Frageteil den Schwerpunkt auf die Hinterfragung der praktischen Aufgabe.

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Sollte es trotz intensiver Vorbereitung durch einen anderen Anbieter die Prüfung nicht bestanden haben helfe ich ihnen persönlich gerne weiter, weitere Informationen finden Sie hier.