A
- AEVO
- Die Ausbilder-Eignungsverordnung regelt, welche berufs- und arbeitspädagogischen Kompetenzen ein Ausbilder nachweisen muss. Wer die AEVO-Prüfung besteht, weist diese Eignung nach.
- Ausbildereignungsprüfung
- Die Prüfung nach der AEVO, bestehend aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie wird vor der zuständigen Stelle, meist der IHK, abgelegt.
- Ausbildungsordnung
- Eine Rechtsverordnung, die für jeden anerkannten Ausbildungsberuf Bezeichnung, Dauer, Berufsbild, Ausbildungsrahmenplan und Prüfungsanforderungen festlegt.
- Ausbildungsrahmenplan
- Teil der Ausbildungsordnung. Er gibt die sachliche und zeitliche Gliederung vor, also welche Fertigkeiten und Kenntnisse wann zu vermitteln sind.
- Ausbildungsvertrag
- Der Vertrag zwischen Betrieb und Auszubildendem. Er muss bestimmte Pflichtinhalte enthalten, etwa Art, Gliederung und Ziel der Ausbildung, Beginn, Dauer, Vergütung und Urlaub.
- Ausbildungszeugnis
- Das schriftliche Zeugnis, das der Ausbildende dem Azubi bei Beendigung der Ausbildung ausstellen muss. Auf Wunsch als qualifiziertes Zeugnis mit Angaben zu Leistung und Verhalten.
B
- Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Die zentrale Rechtsgrundlage der dualen Berufsausbildung in Deutschland. Es regelt Berufsausbildung, Fortbildung und Umschulung.
F
- Fachgespräch
- Teil der praktischen Prüfung. Nach der Durchführung oder Präsentation befragt der Prüfungsausschuss den Prüfling zu seinen didaktischen Entscheidungen.
H
- Handlungsfeld
- Einer von vier Themenbereichen, in die der AEVO-Stoff gegliedert ist. Sie folgen dem Ablauf einer Ausbildung von der Planung bis zum Abschluss.
- Handlungsorientierte Ausbildung
- Ein Ansatz, bei dem der Azubi die vollständige Handlung selbst durchläuft: planen, durchführen, kontrollieren. Gelernt wird am realen Arbeitsprozess.
I
- IHK
- Die Industrie- und Handelskammer. Sie ist für viele Berufe die zuständige Stelle und nimmt die AEVO-Prüfung ab.
L
- Lernziel
- Eine möglichst konkrete Beschreibung dessen, was der Azubi nach einer Lerneinheit können soll. Gut formuliert ist es beobachtbar und überprüfbar.
- Lernzielbereiche
- Die drei Bereiche kognitiv (Wissen), affektiv (Einstellungen und Werte) und psychomotorisch (Bewegungsabläufe und Fertigkeiten).
P
- Probezeit
- Die Anfangsphase der Ausbildung, in der beide Seiten ohne Frist kündigen können. Sie muss mindestens einen und darf höchstens vier Monate dauern.
U
- Unterweisung
- Die praktische Vermittlung einer abgegrenzten Tätigkeit an den Azubi, oft nach der Vier-Stufen-Methode. Eine der zwei Formen des praktischen Prüfungsteils.
V
- Vier-Stufen-Methode
- Eine klassische Unterweisungsmethode mit vier Schritten: vorbereiten, vormachen und erklären, nachmachen und erklären lassen, üben und festigen.
Z
- Zuständige Stelle
- Die Institution, die für die Ausbildung in einem Beruf zuständig ist, etwa die IHK oder die Handwerkskammer. Sie überwacht die Ausbildung und nimmt Prüfungen ab.
Tipp: Diese Begriffe kannst du dir mit unseren Lernkarten aktiv einprägen, statt sie nur nachzuschlagen.