A
- AEVO
- Die Ausbilder-Eignungsverordnung regelt, welche berufs- und arbeitspädagogischen Kompetenzen ein Ausbilder nachweisen muss. Wer die AEVO-Prüfung besteht, weist diese Eignung nach.
- Ausbildende
- Der Betrieb oder die natürliche oder juristische Person, die einen Azubi einstellt und für die Ausbildung rechtlich verantwortlich ist. Nicht zu verwechseln mit dem Ausbilder, der die Ausbildung praktisch durchführt.
- Ausbilder
- Die Person, die im Betrieb die Ausbildung verantwortlich durchführt. Neben der fachlichen muss sie die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen, etwa über die AEVO.
- Ausbildereignungsprüfung
- Die Prüfung nach der AEVO, bestehend aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie wird vor der zuständigen Stelle, meist der IHK, abgelegt.
- Ausbildungsordnung
- Eine Rechtsverordnung, die für jeden anerkannten Ausbildungsberuf Bezeichnung, Dauer, Berufsbild, Ausbildungsrahmenplan und Prüfungsanforderungen festlegt.
- Ausbildungsrahmenplan
- Teil der Ausbildungsordnung. Er gibt die sachliche und zeitliche Gliederung vor, also welche Fertigkeiten und Kenntnisse wann zu vermitteln sind.
- Ausbildungsvertrag
- Der Vertrag zwischen Betrieb und Auszubildendem. Er muss bestimmte Pflichtinhalte enthalten, etwa Art, Gliederung und Ziel der Ausbildung, Beginn, Dauer, Vergütung und Urlaub.
- Ausbildungszeugnis
- Das schriftliche Zeugnis, das der Ausbildende dem Azubi bei Beendigung der Ausbildung ausstellen muss. Auf Wunsch als qualifiziertes Zeugnis mit Angaben zu Leistung und Verhalten.
B
- Berufsausbildungsvorbereitung
- Maßnahmen, die jungen Menschen den Einstieg in eine Berufsausbildung erleichtern, etwa wenn die Voraussetzungen für eine reguläre Ausbildung noch nicht erfüllt sind.
- Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Die zentrale Rechtsgrundlage der dualen Berufsausbildung in Deutschland. Es regelt Berufsausbildung, Fortbildung und Umschulung.
- Berufsschule
- Der schulische Teil der dualen Ausbildung. Sie vermittelt theoretische und fachpraktische Inhalte und ergänzt die betriebliche Ausbildung. Der Besuch ist verpflichtend.
D
- Duale Ausbildung
- Das deutsche Ausbildungssystem mit zwei Lernorten: dem Betrieb und der Berufsschule. Praxis und Theorie greifen ineinander.
E
- Eignung der Ausbildungsstätte
- Die Voraussetzung, dass ein Betrieb nach Art und Einrichtung geeignet ist, auszubilden, und genug Fachkräfte hat. Sie wird von der zuständigen Stelle geprüft.
F
- Fachgespräch
- Teil der praktischen Prüfung. Nach der Durchführung oder Präsentation befragt der Prüfungsausschuss den Prüfling zu seinen didaktischen Entscheidungen.
H
- Handlungsfeld
- Einer von vier Themenbereichen, in die der AEVO-Stoff gegliedert ist. Sie folgen dem Ablauf einer Ausbildung von der Planung bis zum Abschluss.
- Handlungsorientierte Ausbildung
- Ein Ansatz, bei dem der Azubi die vollständige Handlung selbst durchläuft: planen, durchführen, kontrollieren. Gelernt wird am realen Arbeitsprozess.
I
- IHK
- Die Industrie- und Handelskammer. Sie ist für viele Berufe die zuständige Stelle und nimmt die AEVO-Prüfung ab.
J
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Das Gesetz, das die Beschäftigung von Jugendlichen unter 18 Jahren schützt, etwa durch Regeln zu Arbeitszeit, Pausen, Urlaub und gefährlichen Tätigkeiten.
L
- Lernziel
- Eine möglichst konkrete Beschreibung dessen, was der Azubi nach einer Lerneinheit können soll. Gut formuliert ist es beobachtbar und überprüfbar.
- Lernzielbereiche
- Die drei Bereiche kognitiv (Wissen), affektiv (Einstellungen und Werte) und psychomotorisch (Bewegungsabläufe und Fertigkeiten).
- Lernzieltaxonomie
- Eine Stufenordnung von Lernzielen nach Anspruch, vom einfachen Wissen bis zur eigenständigen Bewertung. Sie hilft, Lernziele passend zur Tätigkeit zu formulieren.
M
- Motivation
- Die Bereitschaft des Azubis, sich für das Lernen zu engagieren. Man unterscheidet die innere Motivation aus eigenem Antrieb und die äußere durch Anreize von außen.
P
- Probezeit
- Die Anfangsphase der Ausbildung, in der beide Seiten ohne Frist kündigen können. Sie muss mindestens einen und darf höchstens vier Monate dauern.
- Präsentation
- Die zweite mögliche Form des praktischen Prüfungsteils neben der Unterweisung. Der Prüfling stellt eine Ausbildungssituation vor und erläutert, wie er sie gestalten würde.
U
- Unterweisung
- Die praktische Vermittlung einer abgegrenzten Tätigkeit an den Azubi, oft nach der Vier-Stufen-Methode. Eine der zwei Formen des praktischen Prüfungsteils.
V
- Vier-Stufen-Methode
- Eine klassische Unterweisungsmethode mit vier Schritten: vorbereiten, vormachen und erklären, nachmachen und erklären lassen, üben und festigen.
Z
- Zuständige Stelle
- Die Institution, die für die Ausbildung in einem Beruf zuständig ist, etwa die IHK oder die Handwerkskammer. Sie überwacht die Ausbildung und nimmt Prüfungen ab.
Tipp: Diese Begriffe kannst du dir mit unseren Lernkarten aktiv einprägen, statt sie nur nachzuschlagen.