Glossar

AEVO-Begriffe einfach erklärt

Die wichtigsten Begriffe rund um die Ausbildereignungsprüfung, kompakt und verständlich erklärt. Wenn dir beim Lernen ein Wort unklar ist, schlägst du es hier nach.

Start › Glossar

A

AEVO
Die Ausbilder-Eignungsverordnung regelt, welche berufs- und arbeitspädagogischen Kompetenzen ein Ausbilder nachweisen muss. Wer die AEVO-Prüfung besteht, weist diese Eignung nach.
Ausbildende
Der Betrieb oder die natürliche oder juristische Person, die einen Azubi einstellt und für die Ausbildung rechtlich verantwortlich ist. Nicht zu verwechseln mit dem Ausbilder, der die Ausbildung praktisch durchführt.
Ausbilder
Die Person, die im Betrieb die Ausbildung verantwortlich durchführt. Neben der fachlichen muss sie die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen, etwa über die AEVO.
Ausbildereignungsprüfung
Die Prüfung nach der AEVO, bestehend aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie wird vor der zuständigen Stelle, meist der IHK, abgelegt.
Ausbildungsordnung
Eine Rechtsverordnung, die für jeden anerkannten Ausbildungsberuf Bezeichnung, Dauer, Berufsbild, Ausbildungsrahmenplan und Prüfungsanforderungen festlegt.
Ausbildungsrahmenplan
Teil der Ausbildungsordnung. Er gibt die sachliche und zeitliche Gliederung vor, also welche Fertigkeiten und Kenntnisse wann zu vermitteln sind.
Ausbildungsvertrag
Der Vertrag zwischen Betrieb und Auszubildendem. Er muss bestimmte Pflichtinhalte enthalten, etwa Art, Gliederung und Ziel der Ausbildung, Beginn, Dauer, Vergütung und Urlaub.
Ausbildungszeugnis
Das schriftliche Zeugnis, das der Ausbildende dem Azubi bei Beendigung der Ausbildung ausstellen muss. Auf Wunsch als qualifiziertes Zeugnis mit Angaben zu Leistung und Verhalten.

B

Berufsausbildungsvorbereitung
Maßnahmen, die jungen Menschen den Einstieg in eine Berufsausbildung erleichtern, etwa wenn die Voraussetzungen für eine reguläre Ausbildung noch nicht erfüllt sind.
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Die zentrale Rechtsgrundlage der dualen Berufsausbildung in Deutschland. Es regelt Berufsausbildung, Fortbildung und Umschulung.
Berufsschule
Der schulische Teil der dualen Ausbildung. Sie vermittelt theoretische und fachpraktische Inhalte und ergänzt die betriebliche Ausbildung. Der Besuch ist verpflichtend.

D

Duale Ausbildung
Das deutsche Ausbildungssystem mit zwei Lernorten: dem Betrieb und der Berufsschule. Praxis und Theorie greifen ineinander.

E

Eignung der Ausbildungsstätte
Die Voraussetzung, dass ein Betrieb nach Art und Einrichtung geeignet ist, auszubilden, und genug Fachkräfte hat. Sie wird von der zuständigen Stelle geprüft.

F

Fachgespräch
Teil der praktischen Prüfung. Nach der Durchführung oder Präsentation befragt der Prüfungsausschuss den Prüfling zu seinen didaktischen Entscheidungen.

H

Handlungsfeld
Einer von vier Themenbereichen, in die der AEVO-Stoff gegliedert ist. Sie folgen dem Ablauf einer Ausbildung von der Planung bis zum Abschluss.
Handlungsorientierte Ausbildung
Ein Ansatz, bei dem der Azubi die vollständige Handlung selbst durchläuft: planen, durchführen, kontrollieren. Gelernt wird am realen Arbeitsprozess.

I

IHK
Die Industrie- und Handelskammer. Sie ist für viele Berufe die zuständige Stelle und nimmt die AEVO-Prüfung ab.

J

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Das Gesetz, das die Beschäftigung von Jugendlichen unter 18 Jahren schützt, etwa durch Regeln zu Arbeitszeit, Pausen, Urlaub und gefährlichen Tätigkeiten.

L

Lernziel
Eine möglichst konkrete Beschreibung dessen, was der Azubi nach einer Lerneinheit können soll. Gut formuliert ist es beobachtbar und überprüfbar.
Lernzielbereiche
Die drei Bereiche kognitiv (Wissen), affektiv (Einstellungen und Werte) und psychomotorisch (Bewegungsabläufe und Fertigkeiten).
Lernzieltaxonomie
Eine Stufenordnung von Lernzielen nach Anspruch, vom einfachen Wissen bis zur eigenständigen Bewertung. Sie hilft, Lernziele passend zur Tätigkeit zu formulieren.

M

Motivation
Die Bereitschaft des Azubis, sich für das Lernen zu engagieren. Man unterscheidet die innere Motivation aus eigenem Antrieb und die äußere durch Anreize von außen.

P

Probezeit
Die Anfangsphase der Ausbildung, in der beide Seiten ohne Frist kündigen können. Sie muss mindestens einen und darf höchstens vier Monate dauern.
Präsentation
Die zweite mögliche Form des praktischen Prüfungsteils neben der Unterweisung. Der Prüfling stellt eine Ausbildungssituation vor und erläutert, wie er sie gestalten würde.

U

Unterweisung
Die praktische Vermittlung einer abgegrenzten Tätigkeit an den Azubi, oft nach der Vier-Stufen-Methode. Eine der zwei Formen des praktischen Prüfungsteils.

V

Vier-Stufen-Methode
Eine klassische Unterweisungsmethode mit vier Schritten: vorbereiten, vormachen und erklären, nachmachen und erklären lassen, üben und festigen.

Z

Zuständige Stelle
Die Institution, die für die Ausbildung in einem Beruf zuständig ist, etwa die IHK oder die Handwerkskammer. Sie überwacht die Ausbildung und nimmt Prüfungen ab.

Tipp: Diese Begriffe kannst du dir mit unseren Lernkarten aktiv einprägen, statt sie nur nachzuschlagen.