Die AEVO kostet Geld, und ein berechtigter Gedanke ist: Hole ich mir einen Teil davon über die Steuer zurück? Die gute Nachricht ist, dass berufliche Weiterbildung in Deutschland steuerlich grundsätzlich begünstigt ist. Die etwas weniger gute: Ob und wie viel du tatsächlich absetzen kannst, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Wir erklären die Grundzüge, damit du weißt, worauf du achten musst. Eine echte Steuerberatung ersetzt dieser Artikel ausdrücklich nicht.
Werbungskosten oder Fortbildungskosten
Im Kern geht es darum, dass Aufwendungen, die beruflich veranlasst sind, das zu versteuernde Einkommen mindern können. Bei einer Fortbildung wie der AEVO spricht man meist von Werbungskosten, wenn du bereits berufstätig bist und die Qualifikation deinem aktuellen oder angestrebten Beruf dient. Der Gedanke dahinter ist simpel: Du gibst Geld aus, um beruflich weiterzukommen, und dieser Aufwand wird steuerlich anerkannt.
Entscheidend ist der berufliche Bezug. Die AEVO qualifiziert dich dafür, Auszubildende anzuleiten, das ist in aller Regel klar beruflich veranlasst. Genau diese Veranlassung ist die Voraussetzung dafür, dass das Finanzamt die Kosten anerkennt. Bei einer rein privat motivierten Weiterbildung ohne beruflichen Bezug sähe das anders aus, was bei der AEVO aber selten der Fall ist.
Welche Kosten infrage kommen
Absetzbar ist in der Regel nicht nur die offensichtliche Prüfungsgebühr. Auch das Drumherum kann zählen. Typische Posten, die bei einer Fortbildung anfallen und steuerlich relevant sein können, sind:
- Die Prüfungsgebühr, die du an die zuständige Kammer zahlst.
- Gebühren für einen Vorbereitungskurs, falls du einen besuchst.
- Fachliteratur und Lernmaterialien, etwa ein AEVO-Fachbuch.
- Fahrtkosten zu Kurs und Prüfung, nach den geltenden Pauschalen.
- Übernachtungs- und Verpflegungsmehraufwand, wenn der Kurs oder die Prüfung weiter entfernt stattfindet.
Wichtig: Bewahre alle Belege auf. Ohne Nachweise wird es schwer, die Kosten geltend zu machen. Eine einfache Mappe oder ein Ordner für alle AEVO-Quittungen erspart dir später viel Sucherei.
Der Sonderfall: Arbeitgeber zahlt mit
Häufig beteiligt sich der Arbeitgeber an den Kosten, besonders wenn du nach der AEVO im Betrieb ausbilden sollst. Das ist erfreulich, hat aber eine steuerliche Folge: Was dein Arbeitgeber steuerfrei für dich übernimmt, hast du nicht selbst getragen und kannst es entsprechend auch nicht selbst absetzen. Absetzbar ist immer nur der Teil, der tatsächlich aus deiner eigenen Tasche kam.
Wenn dein Arbeitgeber also etwa den Kurs zahlt und du nur die Prüfungsgebühr und die Fahrtkosten selbst trägst, dann sind es eben diese selbst getragenen Posten, die du in deiner Steuererklärung ansetzen kannst. Es lohnt sich, vorher klar zu klären, wer welchen Teil übernimmt, damit du am Ende weißt, was du selbst geltend machen darfst.
Wie du die Kosten in der Steuererklärung angibst
In der Steuererklärung werden beruflich veranlasste Fortbildungskosten üblicherweise in der Anlage für Werbungskosten erfasst. Du trägst die einzelnen Posten dort ein, idealerweise sauber aufgelistet und mit den passenden Belegen im Hintergrund. Die Finanzämter verlangen die Belege nicht immer direkt mit der Erklärung, können sie aber nachfordern. Deshalb gilt: erst sammeln, dann eintragen, und alles aufbewahren.
Ein praktischer Hinweis: Es gibt einen jährlichen Pauschbetrag für Werbungskosten, der ohne Nachweise automatisch berücksichtigt wird. Erst wenn deine tatsächlichen beruflichen Kosten über diesem Pauschbetrag liegen, wirken sich die zusätzlichen Posten steuerlich aus. Bei einer AEVO mit Kurs, Gebühren und Fahrten ist dieser Betrag aber schnell überschritten, sodass sich das Sammeln in aller Regel lohnt.
Fortbildung, nicht Ausbildung
Steuerlich wird zwischen Erstausbildung und Fortbildung unterschieden, und das hat Folgen für die Abzugsfähigkeit. Die AEVO ist in den allermeisten Fällen eine Fortbildung, weil sie auf einer bereits vorhandenen beruflichen Qualifikation oder Tätigkeit aufbaut. Das ist günstig, weil Fortbildungskosten in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar sind, während bei einer Erstausbildung andere, engere Regeln gelten.
In der Praxis bedeutet das für die meisten, die die AEVO machen: Du befindest dich im Bereich der gut absetzbaren Fortbildung. Solltest du einen sehr untypischen Sonderfall haben, etwa die AEVO als Teil einer allerersten Ausbildung ohne jeden beruflichen Vorlauf, ist die Lage komplizierter. Genau das ist einer der Punkte, an denen sich eine kurze Rückfrage beim Steuerberater lohnt.
Was, wenn du gerade wenig oder nichts verdienst?
Auch wenn du im Jahr der AEVO wenig Einkommen hast, etwa weil du in einer Übergangsphase bist, können die Kosten interessant sein. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich Fortbildungskosten als sogenannter Verlustvortrag in spätere Jahre mitnehmen, in denen du wieder mehr verdienst. So gehen die Ausgaben steuerlich nicht verloren, nur weil im Ausgabejahr selbst wenig zu versteuern war. Ob das in deinem Fall greift, ist genau die Art Frage, die ins Steuerrecht gehört und die du nicht raten solltest.
Warum wir hier bewusst vorsichtig bleiben
Wir sind eine Lernplattform, keine Steuerberatung, und Steuerrecht ist einer der Bereiche, in denen pauschale Aussagen schnell in die Irre führen. Was für die eine Person gilt, kann für die andere ganz anders aussehen, abhängig von Einkommen, Beschäftigungsverhältnis und der genauen Veranlassung. Deshalb geben wir hier bewusst nur die Grundzüge wieder und keine konkreten Zusagen.
Der verlässlichste Weg ist ein kurzer Kontakt zum Finanzamt oder zu einem Steuerberater, bevor du die Erklärung abgibst. Eine einzige Nachfrage kann dir Klarheit verschaffen und im besten Fall dafür sorgen, dass du dir einen spürbaren Teil deiner AEVO-Kosten über die Steuer zurückholst. Dieser Aufwand steht in einem guten Verhältnis zu dem, was am Ende dabei herauskommen kann.
Lohnt sich der Aufwand der Steuererklärung?
Manch einer scheut die Steuererklärung, weil sie nach Arbeit klingt, und fragt sich, ob sich der Aufwand für die AEVO-Kosten überhaupt lohnt. Die Antwort hängt von der Summe ab. Wenn nur eine kleine Prüfungsgebühr angefallen ist, ist der Effekt überschaubar. Kommen aber ein Vorbereitungskurs, Fachliteratur und mehrere Fahrten zusammen, summiert sich das schnell auf einen Betrag, bei dem sich die Mühe klar auszahlt. Gerade ein Kurs kann mehrere hundert Euro kosten, und ein spürbarer Teil davon kann über die Steuer zurückfließen.
Hinzu kommt, dass eine Steuererklärung heute mit den gängigen Programmen oder Online-Diensten deutlich einfacher geworden ist, als ihr Ruf vermuten lässt. Die Fortbildungskosten an der richtigen Stelle einzutragen ist kein großer Akt, wenn die Belege beisammen sind. Unser Rat lautet daher: Sammle von Anfang an alle Quittungen, dann ist der spätere Aufwand minimal und du verschenkst nichts. Wer die Belege erst am Jahresende mühsam zusammensuchen muss, empfindet die Erklärung als lästig, wer sie laufend ablegt, hat sie in Minuten erledigt.
Ein letzter praktischer Hinweis: Hebe nicht nur die Belege auf, sondern notiere dir auch kurz den Anlass und das Datum jeder Ausgabe. Bei den Fahrtkosten lohnt es sich, die gefahrenen Kilometer oder die Tickets festzuhalten, denn diese Posten geraten am ehesten in Vergessenheit. Wer hier von Anfang an ein wenig Ordnung hält, kann am Jahresende die gesamten AEVO-Kosten in wenigen Minuten zusammenstellen und muss nicht rekonstruieren, was vor Monaten war. Diese kleine Disziplin während der Vorbereitung zahlt sich bei der Steuererklärung doppelt aus.
Unser Fazit
Die Kosten für die AEVO sind in vielen Fällen steuerlich absetzbar, meist als Werbungskosten im Rahmen einer beruflichen Fortbildung. Dazu zählen typischerweise Prüfungsgebühr, Kurs, Literatur und Fahrtkosten, soweit du sie selbst getragen hast. Sammle konsequent alle Belege, trage die Posten in der Steuererklärung ein und kläre Sonderfälle mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater. So wird aus einer Ausgabe für deine berufliche Zukunft am Ende oft eine deutlich kleinere Rechnung, als sie zunächst aussah.
Häufige Fragen
In vielen Fällen ja. Kosten für eine beruflich veranlasste Fortbildung lassen sich häufig als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Wie es in deinem Fall aussieht, klärst du am besten mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater.
Dazu zählen typischerweise die Prüfungsgebühr, Kursgebühren, Fachliteratur sowie Fahrt- und gegebenenfalls Übernachtungskosten. Wichtig ist, dass die Belege aufbewahrt werden.
Was der Arbeitgeber steuerfrei erstattet, kannst du nicht zusätzlich selbst absetzen. Absetzbar ist nur, was du tatsächlich selbst getragen hast.