Wer ausbildet, hat meistens ein Bild im Kopf, was der Azubi am Ende können soll. Das Problem: Dieses Bild bleibt oft unscharf. „Der soll das mit der Rechnungsprüfung verstehen“ klingt nach einem Ziel, ist aber keins, an dem man später erkennt, ob es erreicht wurde. Genau hier setzt das Formulieren von Lernzielen an.
Ein gut formuliertes Lernziel beschreibt, was die oder der Auszubildende nach der Lerneinheit tun kann, unter welchen Bedingungen und woran du den Erfolg misst. Das hilft dir bei der Planung, dem Azubi bei der Orientierung und euch beiden bei der Auswertung. In der AEVO-Prüfung gehört es außerdem zum Handwerkszeug: Ohne sauberes Lernziel fällt jedes Unterweisungskonzept schwächer aus.
Warum Lernziele mehr sind als Formalität
Lernziele zwingen dich, vor der Unterweisung zu entscheiden, worauf es ankommt. Das klingt banal, verändert aber die ganze Vorbereitung. Wenn du weißt, dass die Azubine im Einzelhandel am Ende „eine Reklamation an der Kasse nach Hausregel annehmen und den Beleg korrekt erfassen“ soll, planst du anders als bei dem vagen Vorsatz, ihr „das Thema Reklamation näherzubringen“. Du weißt, welche Materialien du brauchst, wie viel Zeit realistisch ist und welche Übung am Schluss steht.
Für Auszubildende ist ein klares Ziel eine Zielmarke. Sie wissen, worauf sie hinarbeiten, und können selbst einschätzen, ob sie schon so weit sind. Und für dich als Ausbilder wird die Kontrolle einfacher, weil das Ziel bereits den Maßstab enthält. Wie du diese Kontrolle konkret gestaltest, findest du unter Lernerfolgskontrollen.
Richt-, Grob- und Feinlernziele
Lernziele lassen sich nach ihrem Grad an Genauigkeit ordnen. Üblich ist die Einteilung in drei Ebenen (manche Lehrbücher setzen noch ein Leitziel darüber, das das allgemeine Bildungsziel beschreibt):
- Richtlernziele sind sehr allgemein und geben eine Richtung vor, zum Beispiel „Der Auszubildende soll Kunden fachgerecht beraten können“. Sinngemäß finden sie sich im Ausbildungsberufsbild.
- Groblernziele sind enger gefasst, lassen aber noch Spielraum in der Umsetzung, etwa „Kundenwünsche ermitteln und passende Produkte vorschlagen“. So sind viele Positionen im Ausbildungsrahmenplan formuliert.
- Feinlernziele beschreiben ein konkretes, beobachtbares Verhalten in einer bestimmten Situation. Auf dieser Ebene planst du deine Unterweisung.
Die Ebenen bauen aufeinander auf. Aus einem Groblernziel des Rahmenplans leitest du mehrere Feinlernziele ab, die du über Wochen oder Monate verteilst. Wer den Ausbildungsrahmenplan lesen und nutzen kann, findet dort also die Vorlage für die eigene Feinplanung.
Ein Beispiel aus der Kfz-Werkstatt: Das Groblernziel „Räder und Reifen prüfen und wechseln“ lässt sich in mehrere Feinlernziele zerlegen. Der Azubi prüft die Profiltiefe mit dem Messgerät, zieht Radschrauben mit dem Drehmomentschlüssel nach Herstellervorgabe an und stellt den Reifendruck nach Tabelle ein. Jedes dieser Feinlernziele passt in eine eigene kurze Unterweisung, und zusammen ergeben sie das Groblernziel.
Merke: Ein Feinlernziel beschreibt beobachtbares Verhalten, die Bedingungen und einen Maßstab. Fehlt einer der drei Teile, ist es nicht operationalisiert.
Operationalisierte Lernziele: die drei Bestandteile
Ein Feinlernziel ist operationalisiert, wenn ein Außenstehender eindeutig feststellen kann, ob es erreicht wurde. Die gängige Formel geht auf den amerikanischen Pädagogen Robert F. Mager zurück und hat drei Bestandteile:
- Beobachtbares Verhalten (Endverhalten): Was tut der Azubi? Gemeint ist eine sichtbare Handlung, kein innerer Zustand.
- Bedingungen: Mit welchen Hilfsmitteln, in welcher Situation, mit welchen Einschränkungen? Darf das Tabellenbuch genutzt werden, liegt eine Checkliste bereit, arbeitet er allein?
- Bewertungsmaßstab: Woran misst du, dass es gut genug war? Zeit, Fehlerzahl, Toleranz, Vollständigkeit.
Ein Beispiel aus dem Metallhandwerk: „Der Auszubildende misst ein Werkstück aus Baustahl mit dem Messschieber an drei vorgegebenen Stellen (Bedingung: Werkstück und Zeichnung liegen vor), wobei jede Messung auf 0,1 mm genau ist (Maßstab).“ Ein Beispiel aus dem Büro: „Die Auszubildende legt anhand der Ablagerichtlinie zehn eingehende Rechnungen im Dokumentenmanagementsystem ab, innerhalb von 20 Minuten und ohne Zuordnungsfehler.“
Nicht jedes Ziel lässt sich so sauber messen. Das ist kein Grund, auf Genauigkeit zu verzichten, aber ein Hinweis, ehrlich zu bleiben: Ein künstlich wirkender Maßstab („mit 80 Prozent Richtigkeit“) bringt nichts, wenn er im Betrieb keine Bedeutung hat. Ein Maßstab ist dann gut, wenn er beschreibt, was auch eine Fachkraft als ordentliche Arbeit ansehen würde.
Aktive Verben statt vager Begriffe
Der häufigste Stolperstein liegt im Verb. Wörter wie „wissen“, „verstehen“, „kennen“, „begreifen“ oder „sich bewusst sein“ beschreiben Vorgänge im Kopf. Die kannst du nicht beobachten. Besser sind Verben, die eine Handlung benennen: nennen, beschreiben, erklären, berechnen, einstellen, montieren, prüfen, zuordnen, ausfüllen, begründen, vergleichen, entscheiden.
Ein kurzer Vergleich zeigt den Unterschied. „Die Azubine soll die Hygieneregeln in der Küche kennen“ ist schwer überprüfbar. „Die Azubine nennt vor Schichtbeginn die fünf wichtigsten Hygieneregeln des Hauses und zeigt an ihrem Posten, wo sie umgesetzt werden“ dagegen schon. Gleiches Thema, aber jetzt weißt du, was du beobachten willst.
Die Verben verraten dir außerdem das Anspruchsniveau. „Nennen“ verlangt Wiedergabe, „begründen“ oder „beurteilen“ verlangen deutlich mehr. Wie man diese Stufen ordnet, erklärt die Seite zur Lernzieltaxonomie.
Lernziele für alle drei Lernzielbereiche
Lernziele betreffen nicht nur Wissen. Neben dem kognitiven Bereich gibt es den psychomotorischen (Handgriffe, Bewegungsabläufe) und den affektiven Bereich (Haltungen, Einstellungen). Gerade der affektive Bereich lässt sich schwer operationalisieren. „Der Azubi soll Sicherheitsbewusstsein entwickeln“ ist ein berechtigtes Anliegen, aber kein messbares Feinlernziel.
Hier hilft der Umweg über beobachtbares Verhalten: „Der Azubi trägt im Werkstattbereich ohne Aufforderung Schutzbrille und Gehörschutz“ ist ein Hinweis auf die gewünschte Haltung. Du misst also nicht die Einstellung selbst, sondern ihre Spuren im Verhalten. Das ist kein perfekter Nachweis, aber eine ehrliche Annäherung. Ausführlicher geht es um die Unterscheidung auf der Seite zu den drei Lernzielbereichen.
Typische Fehler beim Formulieren
Ein paar Fehler tauchen in Unterweisungskonzepten immer wieder auf:
- Lehrziel statt Lernziel: „Ich erkläre dem Azubi die Kasse“ beschreibt, was du tust. Ein Lernziel beschreibt, was der Azubi danach kann.
- Zu viel in einem Ziel: „Der Azubi kann einen PC aufsetzen, ins Netzwerk einbinden und die Benutzerverwaltung einrichten“ sind drei Ziele. Für eine kurze Einheit ist das mindestens eins zu viel.
- Unklarer Maßstab: „ordentlich“, „sauber“ oder „zügig“ heißen für jeden etwas anderes. Wenn du es so meinst, sag konkret, was ordentlich bedeutet.
- Ziel und Kontrolle passen nicht zusammen: Das Ziel verlangt „montieren“, die Kontrolle besteht aber aus einer mündlichen Frage. Dann prüfst du etwas anderes als das, was du dir vorgenommen hast.
Ein brauchbarer Selbsttest: Lies dein Lernziel einer Kollegin vor, die die Unterweisung nicht kennt. Wenn sie sagen kann, was sie am Ende beobachten müsste, ist es gut genug.
Lernziele im praktischen Prüfungsteil
Im praktischen Teil der AEVO-Prüfung präsentierst du eine Ausbildungssituation oder führst sie praktisch durch, danach folgt das Fachgespräch. In deinem Konzept stehen in aller Regel ein Grob- und ein oder mehrere Feinlernziele, häufig getrennt nach Lernzielbereichen. Prüfungsausschüsse achten darauf, ob die Ziele zur Zielgruppe, zur Zeit und zur gewählten Methode passen. Ein Feinlernziel, das in 15 Minuten nicht erreichbar ist, fällt auf.
Im Fachgespräch kommt oft die Frage, woran du erkannt hättest, dass das Ziel erreicht ist. Wer hier auf den eigenen Bewertungsmaßstab zeigen kann, steht gut da. Auch in der schriftlichen Prüfung gibt es Aufgaben, bei denen du ein Lernziel beurteilen oder verbessern sollst. Praktische Hinweise zum Ablauf findest du im Ratgeber zur praktischen Prüfung.
Häufige Fragen
Für Feinlernziele ja, sonst sind sie nicht wirklich überprüfbar. Richt- und Groblernziele dürfen allgemeiner bleiben, weil sie eine Richtung vorgeben und keine einzelne Unterweisung beschreiben.
Eines bis drei sind realistisch. Wichtiger als die Zahl ist, dass jedes Ziel in der verfügbaren Zeit tatsächlich erreicht und überprüft werden kann.
Ja, und das ist oft sinnvoll, vor allem bei erfahreneren Azubis. Wer das Ziel mitformuliert, kennt den Maßstab und kann sich selbst besser einschätzen.