Jeder anerkannte Ausbildungsberuf hat eine Ausbildungsordnung. Sie ist das zentrale Dokument für die betriebliche Ausbildung: Sie legt fest, wie der Beruf heißt, wie lange die Ausbildung dauert, was gelernt werden muss und was in der Prüfung verlangt wird. Wenn du ausbildest, ist sie deine verbindliche Grundlage.
Viele Ausbilder kennen ihre Ausbildungsordnung trotzdem nur vom Hörensagen. Das ist schade, denn wer sie einmal in Ruhe gelesen hat, plant besser, prüft gezielter und kann Azubis erklären, warum sie etwas lernen. Diese Seite zeigt dir, was drinsteht, wer sie erlässt, wie neue Berufe entstehen und wo du die Verordnung für deinen Beruf findest.
Eine Verordnung mit Gesetzeskraft
Die Ausbildungsordnung ist eine Rechtsverordnung des Bundes. Sie wird vom fachlich zuständigen Bundesministerium im Einvernehmen mit dem für Bildung zuständigen Bundesministerium erlassen. Für die meisten Berufe in Industrie, Handel und Handwerk ist das Wirtschaftsministerium federführend. Rechtsgrundlage ist das Berufsbildungsgesetz, für Handwerksberufe die Handwerksordnung.
Daraus folgt der sogenannte Ausschließlichkeitsgrundsatz: Für einen anerkannten Ausbildungsberuf darf nur nach der Ausbildungsordnung ausgebildet werden. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen außerdem grundsätzlich nur in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Ein Betrieb kann also nicht einfach einen eigenen Beruf erfinden oder Teile der Verordnung weglassen, weil sie gerade nicht passen.
Die Ausbildungsordnung legt Mindestinhalte fest. Mehr vermitteln darf jeder Betrieb, weniger nicht. Ein Softwarehaus, das seinen Fachinformatikern zusätzlich eine spezielle Programmiersprache beibringt, ist damit auf der sicheren Seite, solange die vorgeschriebenen Inhalte nicht zu kurz kommen.
Was eine Ausbildungsordnung mindestens festlegt
Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, welche Punkte jede Ausbildungsordnung enthalten muss:
- Die Bezeichnung des Ausbildungsberufs, zum Beispiel Kaufmann im Einzelhandel bzw. Kauffrau im Einzelhandel. Nur diese Bezeichnung darf im Vertrag und im Zeugnis verwendet werden.
- Die Ausbildungsdauer. Die meisten Berufe dauern drei oder dreieinhalb Jahre, einige zwei Jahre.
- Das Ausbildungsberufsbild. Es nennt in knapper Form die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die den Beruf ausmachen, gegliedert in Berufsbildpositionen.
- Den Ausbildungsrahmenplan. Er beschreibt die Inhalte genauer und gibt an, wie sie sachlich und zeitlich gegliedert werden sollen.
- Die Prüfungsanforderungen für Zwischen- und Abschlussprüfung bzw. für die beiden Teile einer gestreckten Abschlussprüfung.
Zusätzlich kann eine Ausbildungsordnung weitere Regelungen treffen. Häufig sind Fachrichtungen oder Schwerpunkte, eine gestreckte Abschlussprüfung, die Anrechnung einer vorherigen Ausbildung, Zusatzqualifikationen oder die Vorgabe, dass bestimmte Inhalte überbetrieblich vermittelt werden. In neuen und modernisierten Berufen gehören außerdem die Standardberufsbildpositionen zum Berufsbild.
Merke: Die fünf Pflichtinhalte jeder Ausbildungsordnung sind Bezeichnung, Ausbildungsdauer, Ausbildungsberufsbild, Ausbildungsrahmenplan und Prüfungsanforderungen.
Berufsbild und Rahmenplan: der Kern für den Betrieb
Für die tägliche Arbeit sind Berufsbild und Ausbildungsrahmenplan die wichtigsten Teile. Das Berufsbild ist so etwas wie das Inhaltsverzeichnis des Berufs. Bei Fachinformatikern stehen dort etwa Positionen zum Planen von IT-Systemen oder zur Informationssicherheit, bei Bäckern zur Herstellung von Teigen und Backwaren, bei Kaufleuten für Büromanagement zur Auftragsbearbeitung und zur Bürokommunikation.
Der Ausbildungsrahmenplan füllt diese Positionen mit konkreten Lernzielen und Zeitrichtwerten. Aus ihm leitest du den betrieblichen Ausbildungsplan ab. Wie man ihn liest und welche Spielräume er lässt, erklärt die Seite Den Ausbildungsrahmenplan lesen und nutzen. Wie daraus ein Plan für deinen Betrieb wird, steht unter Den betrieblichen Ausbildungsplan erstellen.
Die Ausbildungsordnung regelt nur die betriebliche Seite. Für die Berufsschule gibt es einen eigenen Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz. Beide werden aufeinander abgestimmt, sind aber getrennte Dokumente. Das Zusammenspiel beschreibt die Seite zum dualen System der Berufsausbildung.
Wie ein neuer Beruf entsteht
Ausbildungsordnungen werden nicht am Schreibtisch eines Ministeriums erfunden. Der Anstoß kommt meist aus der Praxis: Ein Fachverband, eine Gewerkschaft oder die Sozialpartner gemeinsam stellen fest, dass ein Beruf nicht mehr zur Arbeitswelt passt oder dass ein neuer gebraucht wird. Fachleute sprechen dann von einer Neuordnung. So sind in den letzten Jahren etwa neue Berufe im IT- und E-Commerce-Bereich entstanden, und viele bestehende Berufe wurden wegen der Digitalisierung modernisiert.
Der Ablauf folgt einem festen Muster. Zuerst werden die Eckpunkte abgestimmt, etwa Bezeichnung, Dauer und Struktur. Dann erarbeitet das Bundesinstitut für Berufsbildung zusammen mit Sachverständigen, die Arbeitgeber und Gewerkschaften benennen, den Entwurf der Ausbildungsordnung. Parallel entwickelt eine Arbeitsgruppe der Länder den Rahmenlehrplan für die Berufsschule. Beide Entwürfe werden zwischen Bund und Ländern abgestimmt. Am Ende erlässt das zuständige Ministerium die Verordnung, sie wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt meist zum Beginn eines Ausbildungsjahres in Kraft.
Wichtig für die Praxis: Wer seinen Vertrag vor Inkrafttreten einer neuen Ordnung abgeschlossen hat, lernt in der Regel nach der alten weiter, sofern die neue Verordnung nichts anderes regelt. In Übergangsjahren können im selben Betrieb also zwei Fassungen nebeneinander gelten. Ein Industriebetrieb mit zehn Azubis in einem frisch modernisierten Beruf muss dann für den ersten Jahrgang einen anderen Plan führen als für den dritten.
Wo du die Ausbildungsordnung findest
Alle geltenden Ausbildungsordnungen sind öffentlich. Du findest sie im Bundesgesetzblatt, auf den Seiten des Bundesinstituts für Berufsbildung und meist auch bei deiner Kammer. Zu vielen Berufen gibt es zusätzlich Umsetzungshilfen mit Erläuterungen zu den einzelnen Lernzielen, Beispielen und Hinweisen zur Prüfung. Gerade für neue Ausbilder sind diese Erläuterungen oft verständlicher als der Verordnungstext selbst.
Ein praktischer Tipp: Druck dir den Ausbildungsrahmenplan deines Berufs aus oder leg ihn digital griffbereit ab. Wenn eine Fachkraft im Betrieb fragt, ob der Azubi wirklich schon an die Kundenreklamation darf, ist der Blick in den Plan schneller als jede Diskussion. Wenn du erst noch überlegst, welcher Beruf zu deinem Betrieb passt, hilft die Seite Den passenden Ausbildungsberuf wählen.
Typische Missverständnisse im Betrieb
Im Alltag begegnen dir einige Irrtümer immer wieder. Der häufigste: "Das steht so nicht in der Ausbildungsordnung, also müssen wir es nicht machen." Oft steht es sehr wohl drin, nur unter einer allgemeineren Formulierung. Wenn im Rahmenplan von Kundenkommunikation die Rede ist, gehört die schwierige Reklamation am Telefon dazu, auch wenn das Wort Reklamation nicht auftaucht.
Ein zweiter Irrtum betrifft die Prüfung. Manche Betriebe bilden nur auf die Prüfungsanforderungen hin aus und lassen alles andere links liegen. Das ist zu kurz gedacht. Die Prüfung prüft eine Auswahl, die Ausbildungsordnung verlangt aber die vollständige berufliche Handlungsfähigkeit. Ein Hotelfachmann, der zwar die Prüfungsaufgaben beherrscht, aber nie im Housekeeping gearbeitet hat, fehlt später im Betrieb an der falschen Stelle.
Die Ausbildungsordnung im Prüfungsalltag
In der schriftlichen AEVO-Prüfung wird gern gefragt, welche Inhalte eine Ausbildungsordnung mindestens enthalten muss. Die fünf Pflichtpunkte solltest du sicher aufzählen können. Ebenso typisch: Wer erlässt die Ausbildungsordnung, und wer den Rahmenlehrplan? Hier hilft die einfache Zuordnung Bund und Betrieb, Länder und Schule.
Für die praktische Prüfung ist die Ausbildungsordnung der Bezugspunkt deiner Unterweisung. Der Prüfungsausschuss erwartet, dass dein Thema zu einer Position im Ausbildungsrahmenplan passt und dass du das auch benennen kannst. Wer eine Unterweisung zum Umgang mit Reklamationen im Einzelhandel zeigt, sollte also wissen, an welcher Stelle im Rahmenplan dieser Inhalt steht und in welchem Ausbildungsabschnitt er vorgesehen ist.
Häufige Fragen
Ja. Die Ausbildungsordnung legt Mindestinhalte fest. Zusätzliche Inhalte sind erlaubt, solange die Pflichtinhalte nicht zu kurz kommen und alles dem Ausbildungszweck dient.
In der Regel gilt für sie die alte Ordnung weiter, neue Verträge folgen der neuen Verordnung. Die genauen Übergangsregeln stehen in der neuen Ausbildungsordnung, im Zweifel hilft die Kammer.
Nein. Die Ausbildungsordnung gilt bundesweit für alle Betriebe des Berufs, der betriebliche Ausbildungsplan setzt sie für einen bestimmten Betrieb und einen bestimmten Azubi um.