Ausbildung ist in Deutschland keine reine Privatsache zwischen Betrieb und Azubi. Für jeden Ausbildungsberuf gibt es eine zuständige Stelle, die darauf achtet, dass Ausbildung ordentlich läuft. In den meisten Fällen ist das eine Kammer. Sie trägt Verträge ein, berät, überwacht und nimmt die Prüfungen ab.
Für dich als Ausbilder ist die zuständige Stelle Kontrollinstanz und Hilfe zugleich. Wer sie nur als Behörde sieht, die Formulare will, verschenkt viel. Gerade die Ausbildungsberater sind oft die besten Ansprechpartner, wenn es im Betrieb hakt. Diese Seite zeigt dir, welche Stellen es gibt, was sie tun und wann du dich an sie wendest.
Welche Kammer für welchen Beruf zuständig ist
Welche Stelle zuständig ist, hängt vom Ausbildungsberuf und vom Wirtschaftszweig des Betriebs ab. Das Berufsbildungsgesetz legt die zuständigen Stellen fest. Die wichtigsten sind:
- Industrie- und Handelskammern für Berufe in Industrie, Handel und Dienstleistung, zum Beispiel Industriemechaniker, Kauffrau im Einzelhandel oder Fachinformatiker,
- Handwerkskammern für Berufe des Handwerks und handwerksähnlicher Gewerbe sowie für andere Berufe in Handwerksbetrieben,
- Landwirtschaftskammern bzw. die nach Landesrecht zuständigen Stellen für die grünen Berufe, etwa Gärtnerin oder Landwirt,
- Kammern der freien Berufe, etwa Rechtsanwalts-, Notar-, Steuerberater-, Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammern für Berufe wie Rechtsanwaltsfachangestellte, Steuerfachangestellte oder Medizinische Fachangestellte,
- Stellen des öffentlichen Dienstes, die Bund und Länder bestimmen, etwa für Verwaltungsfachangestellte.
Für Ausbildungen bei Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften können eigene Stellen bestimmt sein. Maßgeblich ist in der Regel der Bezirk, in dem die Ausbildungsstätte liegt. Ein Filialist mit Standorten in mehreren Regionen hat es deshalb oft mit mehreren IHKs zu tun, je nachdem, wo der Azubi ausgebildet wird. Im Zweifel hilft ein Anruf bei der Kammer vor Ort. Besonderheiten im Handwerk erklärt die Seite Ausbildung nach der Handwerksordnung.
Die Aufgaben der zuständigen Stelle
Die Aufgaben lassen sich in vier Bereiche ordnen.
Überwachen. Die zuständige Stelle überwacht, ob die Ausbildung ordnungsgemäß durchgeführt wird. Sie achtet darauf, dass Betrieb und Ausbilder geeignet sind und bleiben. Betriebe müssen ihr dafür Auskünfte geben und die Besichtigung der Ausbildungsstätte ermöglichen. Mehr zur Eignung des Betriebs steht unter Eignung der Ausbildungsstätte.
Beraten. Sie fördert die Ausbildung durch Beratung von Betrieben, Ausbildern und Azubis. Dafür bestellt sie Ausbildungsberater, dazu gleich mehr.
Verzeichnis führen. Jeder Ausbildungsvertrag wird in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen. Der Betrieb beantragt die Eintragung unverzüglich nach Vertragsschluss, die Kammer prüft den Vertrag auf Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit. Die Eintragung ist in der Regel Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Einzelheiten stehen auf der Seite Eintragung ins Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse.
Prüfen. Die zuständige Stelle errichtet die Prüfungsausschüsse, erlässt die Prüfungsordnung, entscheidet über die Zulassung und stellt die Prüfungszeugnisse aus. Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse arbeiten dort ehrenamtlich, oft sind es Ausbilder aus Betrieben der Region. Auch über Anträge auf Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit entscheidet sie. Übrigens nimmt sie auch die AEVO-Prüfung ab, auf die du dich gerade vorbereitest.
Merke: Die zuständige Stelle überwacht, berät, führt das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse und organisiert die Prüfungen. Für die Beratung bestellt sie Ausbildungsberater.
Ausbildungsberater: dein direkter Draht zur Kammer
Ausbildungsberater sind Mitarbeiter der Kammer, die sich um die Ausbildung in den Betrieben kümmern. Sie sind meist für bestimmte Berufe oder Regionen zuständig und kennen die Betriebe in ihrem Bereich. Sie besuchen Betriebe, die neu ausbilden wollen, beantworten Fragen zu Vertrag, Ausbildungsplan und Prüfungen und schauen nach, wenn es Hinweise auf Probleme gibt.
Ihre wichtigste Rolle ist aber oft die Vermittlung. Wenn zwischen Betrieb und Azubi die Fronten verhärtet sind, kann ein Gespräch mit einer neutralen dritten Person viel retten. Ein Beispiel: Eine Auszubildende zur Hotelfachfrau beschwert sich, dass sie seit Monaten nur Zimmer reinigt und kaum an die Rezeption kommt. Der Ausbildungsberater spricht mit beiden Seiten, schaut in den Ausbildungsplan und vereinbart, wie die fehlenden Inhalte nachgeholt werden. Ohne diese Vermittlung wäre der Vertrag womöglich aufgelöst worden.
Auch Azubis können sich direkt an den Ausbildungsberater wenden, und viele tun das, wenn sie im Betrieb nicht weiterkommen. Das ist kein Vertrauensbruch, sondern ihr gutes Recht. Als Ausbilder fährst du gut damit, den Kontakt selbst zu pflegen und nicht erst anzurufen, wenn es brennt.
Viele Kammern bieten außerdem Informationsveranstaltungen, regelmäßige Treffen zum Erfahrungsaustausch unter Ausbildern und Musterformulare an, etwa für Ausbildungspläne oder Beurteilungsbögen. Gerade für neue Ausbilder lohnt es sich, solche Angebote zu nutzen, weil man dort andere Ausbilder trifft und sieht, wie andere Betriebe typische Probleme lösen.
Wann du dich an die Kammer wenden solltest
In vielen Situationen spart ein kurzer Anruf beim Ausbildungsberater Zeit und Ärger. Typische Anlässe sind:
- Der Betrieb will zum ersten Mal ausbilden oder einen neuen Beruf aufnehmen.
- Ein Azubi möchte die Ausbildung verkürzen, in Teilzeit wechseln oder vorzeitig zur Prüfung.
- Inhalte können im Betrieb nicht vermittelt werden, und ein Verbund oder eine externe Maßnahme muss geplant werden.
- Es gibt ernste Konflikte oder häufige Fehlzeiten, oder eine Kündigung steht im Raum.
- Rechtliche Detailfragen zur Vergütung, zu Arbeitszeiten oder zur Prüfung tauchen auf.
Ein Beispiel aus der Industrie: Ein Zerspanungsmechaniker mit Abitur und sehr guten Leistungen möchte früher fertig werden. Über eine Verkürzung entscheidet die Kammer auf gemeinsamen Antrag von Azubi und Betrieb. Der Ausbildungsberater kann vorab sagen, welche Voraussetzungen gelten und was beim Antrag zu beachten ist, damit der Plan für die restliche Zeit realistisch bleibt.
Berufsbildungsausschuss und Schlichtung
Bei jeder zuständigen Stelle gibt es einen Berufsbildungsausschuss. Er ist mit Beauftragten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie mit Lehrkräften berufsbildender Schulen besetzt, die Lehrkräfte haben dort grundsätzlich beratende Stimme. Der Ausschuss wird in wichtigen Angelegenheiten der Berufsbildung unterrichtet und angehört und beschließt die Rechtsvorschriften, die die Kammer zur Durchführung der Berufsbildung erlässt, etwa die Prüfungsordnungen. Für dich im Betrieb spielt er im Alltag selten eine direkte Rolle, für die Prüfung solltest du ihn aber kennen.
Viele Kammern haben außerdem einen Ausschuss zur Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Ausbildungsverhältnis. Gibt es ihn, muss er in der Regel angerufen werden, bevor eine Klage beim Arbeitsgericht möglich ist. Wie das abläuft, steht unter Streitigkeiten und Schlichtungsausschuss.
Prüfungsrelevant: Zuständigkeiten sauber zuordnen
In der schriftlichen AEVO-Prüfung werden die zuständigen Stellen oft über Fälle abgefragt: Wer trägt den Vertrag einer angehenden Steuerfachangestellten ein? Wer entscheidet über die Verkürzung? An wen wendet sich ein Azubi, der sich ungerecht behandelt fühlt? Achte auf die Unterscheidung zwischen zuständiger Stelle, Berufsschule, Agentur für Arbeit und staatlicher Arbeitsschutzaufsicht. Die Kammer ist für die betriebliche Ausbildung zuständig, nicht für den Unterricht in der Berufsschule und nicht für die Kontrolle des Jugendarbeitsschutzes, die bei den Aufsichtsbehörden der Länder liegt.
Im Fachgespräch der praktischen Prüfung kann die Frage kommen, wen du einbeziehst, wenn ein Azubi über längere Zeit erhebliche Schwierigkeiten hat oder der Betrieb einen Inhalt nicht abdecken kann. Den Ausbildungsberater als Ansprechpartner zu nennen, zeigt, dass du die Unterstützungsangebote kennst und nicht jedes Problem allein lösen willst.
Häufige Fragen
Für beide. Azubis können sich bei Problemen direkt an den Ausbildungsberater wenden, auch ohne vorher den Betrieb zu informieren.
Ja. Betriebe sind verpflichtet, der zuständigen Stelle die nötigen Auskünfte zu erteilen und die Besichtigung der Ausbildungsstätte zu ermöglichen.
In der Regel die Handwerkskammer, weil sie auch für nichthandwerkliche Ausbildungsberufe in Handwerksbetrieben zuständig ist.