Viele kleine und spezialisierte Betriebe hätten genug Arbeit und genug Fachwissen, um auszubilden, scheitern aber an einzelnen Inhalten des Ausbildungsrahmenplans. Die Druckerei hat keine eigene Weiterverarbeitung, der Softwareentwickler keinen Kundenservice, der Handwerksbetrieb keine Maschine für ein bestimmtes Fertigungsverfahren. Allein könnten diese Betriebe den Beruf nicht vollständig abdecken.
Das Berufsbildungsgesetz sieht für diesen Fall ausdrücklich vor, dass mehrere Betriebe oder Einrichtungen in einem Ausbildungsverbund zusammenwirken können. Voraussetzung ist, dass die Verantwortung für die einzelnen Abschnitte und für die Ausbildung insgesamt sichergestellt ist. Wie das organisiert wird, ist offen. In der Praxis haben sich vier Modelle eingespielt.
Auf dieser Seite lernst du diese Modelle kennen, erfährst, wann ein Verbund sinnvoll ist, und bekommst einen Überblick, was die Partner untereinander regeln sollten.
Wann ein Verbund sinnvoll ist
Der häufigste Grund ist eine inhaltliche Lücke. Die Kammer prüft, ob ein Betrieb als Ausbildungsstätte geeignet ist, und dazu gehört, dass die Inhalte des Berufs vermittelt werden können. Fehlt ein Teil, kann der Betrieb trotzdem anerkannt werden, wenn er die Lücke durch Maßnahmen außerhalb ausgleicht. Mehr dazu steht auf der Seite zur Eignung der Ausbildungsstätte. Der Verbund ist eine dieser Maßnahmen, Lehrgänge in einer überbetrieblichen Bildungsstätte sind eine andere.
Es gibt aber auch andere Gründe. Manche Betriebe wollen ihren Azubis bewusst einen breiteren Blick geben, als sie selbst bieten können. Andere bilden zum ersten Mal aus und möchten die Organisation nicht allein stemmen. Und manchmal schließen sich Betriebe zusammen, weil sie gemeinsam für Bewerber attraktiver sind als jeder für sich, zum Beispiel mehrere kleine Hotels in einer Urlaubsregion.
Leitbetrieb mit Partnerbetrieben
Das klassische Modell: Ein Betrieb ist der Leitbetrieb. Er schließt den Ausbildungsvertrag mit dem Azubi, zahlt die Vergütung, meldet den Vertrag bei der Kammer an und trägt die Gesamtverantwortung. Für bestimmte Abschnitte geht der Azubi zu einem oder mehreren Partnerbetrieben, die die dort fehlenden Inhalte vermitteln.
Ein Beispiel aus der Industrie: Ein kleiner Zulieferbetrieb bildet Industriemechaniker aus, hat aber keine eigene Instandhaltungsabteilung für hydraulische Anlagen. Für einige Wochen im zweiten Ausbildungsjahr arbeitet der Azubi deshalb bei einem größeren Betrieb in der Nähe mit. Der Leitbetrieb bleibt Ansprechpartner für alles, der Partner kümmert sich in dieser Zeit um die fachliche Anleitung.
Merke: Auch im Verbund gibt es für jeden Azubi genau einen Ausbildenden als Vertragspartner. Die Partner übernehmen Abschnitte, die Gesamtverantwortung bleibt klar zugeordnet.
Auftragsausbildung
Bei der Auftragsausbildung lässt der Ausbildungsbetrieb bestimmte Teile der Ausbildung gegen Bezahlung bei einem anderen Betrieb oder einem Bildungsträger durchführen. Der Unterschied zum Leitbetrieb-Modell liegt vor allem in der Beziehung der Partner: Hier wird eine Leistung eingekauft, nicht auf Gegenseitigkeit kooperiert.
Typisch ist das in technischen Berufen, in denen ein Grundlehrgang in einer gut ausgestatteten Lehrwerkstatt stattfindet, etwa Metallbearbeitung von Hand und an Maschinen. Ein IT-Systemhaus kann auf ähnliche Weise einen Lehrgang zu einem Thema einkaufen, das im eigenen Tagesgeschäft kaum vorkommt. Der Ausbildungsvertrag bleibt beim eigenen Betrieb, die Kosten des Auftrags trägt er ebenfalls.
Ausbildungskonsortium und Ausbildungsverein
Im Ausbildungskonsortium arbeiten mehrere gleichberechtigte Betriebe zusammen. Jeder schließt mit seinen eigenen Azubis einen Vertrag, und die Azubis wechseln nach Absprache für bestimmte Zeiten in die anderen Betriebe. Es gibt also keinen Leitbetrieb, sondern einen Austausch. Das passt gut, wenn die Betriebe ähnlich groß sind und jeder eine Stärke einbringt. Drei Tischlereien, eine mit CNC-Fertigung, eine mit Innenausbau und eine mit Fensterbau, können ihre Azubis so durch alle drei Bereiche schicken.
Beim Ausbildungsverein gründen Betriebe einen Verein, der selbst als Ausbildender auftritt. Der Verein schließt die Verträge, organisiert die Ausbildung, kümmert sich um die Formalitäten und die Abstimmung mit der Kammer. Die praktische Ausbildung findet in den Mitgliedsbetrieben statt. Für Betriebe, die wenig Verwaltungsaufwand wollen, ist das bequem. Die Kehrseite: Der Azubi hat einen Vertrag mit dem Verein, nicht mit dem Betrieb, in dem er arbeitet. Die Bindung an einen bestimmten Betrieb muss dann anders entstehen.
Was die Partner regeln sollten
Der Ausbildungsvertrag wird wie sonst auch zwischen Ausbildendem und Azubi geschlossen. In der Vertragsniederschrift sollten die Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte genannt sein, also auch die Abschnitte bei Partnern. Zusätzlich brauchen die beteiligten Betriebe untereinander eine Vereinbarung, oft Kooperationsvertrag genannt. Darin sollten mindestens diese Punkte stehen:
- welche Inhalte der Partner vermittelt und in welchem Zeitraum,
- wer im Partnerbetrieb verantwortlich anleitet,
- wer die Kosten trägt und wie abgerechnet wird,
- wie Beurteilungen und der Ausbildungsnachweis gehandhabt werden,
- wie Krankheit, Urlaub und Berufsschultage gemeldet werden,
- was bei Konflikten oder bei einer Kündigung passiert.
Die Zeiten beim Partner gehören in den betrieblichen Ausbildungsplan, damit sichtbar ist, wo welcher Inhalt vermittelt wird. Wer unsicher ist, wie die Vereinbarung aussehen soll, bekommt bei der Kammer in der Regel Muster und Beratung. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht, für den Standardfall reicht es aber meist.
Wie ein Verbund in Gang kommt
Am Anfang steht fast immer ein Gespräch zwischen Betrieben, die sich ohnehin kennen: aus der Innung, aus dem Gewerbegebiet, über gemeinsame Kunden. Wer keinen passenden Partner kennt, kann den Ausbildungsberater der Kammer fragen. Kammern wissen oft, welche Betriebe in der Region schon in Verbünden ausbilden oder Interesse daran haben. Mehr zu deren Rolle findest du unter zuständige Stellen und Ausbildungsberater.
Danach lohnt ein nüchterner Abgleich: Welche Inhalte des Ausbildungsrahmenplans fehlen dem einen Betrieb, und kann der andere sie wirklich vermitteln? Passen die Arbeitszeiten, die Wege und die Art, wie in beiden Betrieben mit Azubis umgegangen wird? Erst wenn das geklärt ist, geht es an die schriftliche Vereinbarung. Ein Verbund, der nur auf dem Papier steht, hilft niemandem. Sinnvoll ist auch, die Zusammenarbeit nach dem ersten Durchlauf gemeinsam auszuwerten und die Absprachen anzupassen.
Vorteile und Stolpersteine
Für kleine Betriebe liegt der Vorteil auf der Hand: Sie können überhaupt ausbilden, obwohl sie nicht alles abdecken. Die Azubis lernen verschiedene Arbeitsweisen kennen und werden dadurch oft selbstständiger. Die Betriebe lernen voneinander, und manchmal entsteht daraus eine Zusammenarbeit, die über die Ausbildung hinausgeht.
Die Stolpersteine sind eher praktischer Natur. Wenn ein Partner kurzfristig keine Zeit hat oder die Absprachen nur mündlich getroffen wurden, hängt der Azubi in der Luft. Wechsel zwischen Betrieben brauchen eine gute Einführung, sonst verliert der Azubi in jedem neuen Betrieb die ersten Tage. Und manche Inhaber haben Sorge, dass der Partner ihnen den gut ausgebildeten Nachwuchs abwirbt. Diese Sorge solltest du offen ansprechen, bevor der Verbund startet, nicht erst danach.
Verbundausbildung im Prüfungsfall
In der AEVO-Prüfung kommt die Verbundausbildung meist im Zusammenhang mit der Eignung der Ausbildungsstätte vor. Ein Fall beschreibt einen Betrieb, dem bestimmte Inhalte fehlen, und fragt, wie er trotzdem ausbilden kann. Dann solltest du die Modelle unterscheiden können: Wer schließt den Vertrag, wer trägt die Verantwortung, wie arbeiten die Partner zusammen? Auch die Abgrenzung zur überbetrieblichen Ausbildung wird gern abgefragt.
Merk dir als Faustregel: Beim Leitbetrieb und bei der Auftragsausbildung bleibt der eigene Betrieb Vertragspartner, beim Konsortium hat jeder Betrieb seine eigenen Azubis, beim Verein ist der Verein der Ausbildende. Mit dieser Unterscheidung lassen sich die meisten Fragen sauber beantworten.
Häufige Fragen
Die Kammer prüft im Rahmen der Eintragung, ob die Ausbildung insgesamt gesichert ist. Die Abschnitte bei Partnern sollten deshalb im Vertrag und im Ausbildungsplan stehen, damit sie das beurteilen kann.
Grundsätzlich der Ausbildende, mit dem der Vertrag besteht. Ob der Partner sich an Kosten beteiligt oder Geld bekommt, regeln die Betriebe untereinander.
In einigen Bundesländern gibt es Förderprogramme für Verbünde. Ob und in welcher Höhe, ändert sich immer wieder, deshalb lohnt die Nachfrage bei der Kammer.