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Handlungsfeld 1 · Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen

Überbetriebliche Ausbildung: Lehrgänge in Bildungsstätten

Überbetriebliche Lehrgänge ergänzen die Ausbildung im Betrieb dort, wo der Arbeitsalltag nicht alles abdeckt. Was das für Freistellung, Planung und Kosten heißt, erfährst du hier.

6 Min. Lesezeitvon Oliver MischStand November 2026

Das duale System hat zwei Lernorte, den Betrieb und die Berufsschule. In der Praxis gibt es in vielen Berufen einen dritten: die überbetriebliche Bildungsstätte. Dort verbringen Azubis Lehrgänge von einigen Tagen bis zu mehreren Wochen, in denen sie Inhalte lernen, die im Betrieb zu kurz kommen oder die in allen Betrieben einheitlich vermittelt werden sollen.

Für Ausbilder ist die überbetriebliche Ausbildung eine Entlastung, aber keine Ausrede. Was dort gelernt wird, muss im Betrieb weitergeführt werden, sonst ist es nach ein paar Wochen wieder weg. Und die Lehrgänge müssen in die Planung, weil der Azubi in dieser Zeit nicht im Betrieb ist.

Auf dieser Seite geht es um die Frage, was überbetriebliche Ausbildung leistet, wie sie im Handwerk als Lehrlingsunterweisung organisiert ist, was für Freistellung und Kosten gilt und wie du die Lehrgänge sinnvoll mit dem Betrieb verzahnst.

Was überbetriebliche Ausbildung leisten soll

Die Idee ist einfach. Viele Betriebe sind spezialisiert. Ein Dachdecker, der vor allem Flachdächer saniert, hat selten Schiefer in der Hand. Ein Kfz-Betrieb, der fast nur eine Marke betreut, sieht manche Technik nie. Trotzdem soll am Ende der Ausbildung jede Fachkraft den ganzen Beruf beherrschen. Überbetriebliche Lehrgänge schließen diese Lücken und sorgen dafür, dass alle Azubis eines Berufs ein vergleichbares Niveau erreichen.

Ein zweiter Zweck ist die technische Entwicklung. Neue Verfahren, neue Normen, neue Geräte kommen in kleinen Betrieben oft erst spät an. In einer gut ausgestatteten Bildungsstätte können Azubis damit früher arbeiten. Für Betriebe mit Lücken im Ausbildungsangebot ist die überbetriebliche Ausbildung außerdem eine der Maßnahmen, mit denen die Eignung der Ausbildungsstätte hergestellt werden kann.

Bildungsstätten und ihre Träger

Überbetriebliche Bildungsstätten werden von unterschiedlichen Trägern betrieben: von Handwerkskammern und Innungen, von Kammern anderer Bereiche, von Branchenverbänden oder von gemeinsamen Einrichtungen der Wirtschaft. In der Bauwirtschaft gibt es eigene Ausbildungszentren, die über eine Branchenregelung mitfinanziert werden. Auch in der Landwirtschaft sind überbetriebliche Lehrgänge verbreitet.

Die Ausstattung ist oft besser als in jedem einzelnen Betrieb. Dafür fehlt der echte Kundenauftrag. Ein Lehrgang ist eine Übungssituation mit Werkstücken und Aufgaben, die gut geplant, aber nicht echt sind. Genau deshalb braucht es den Betrieb, der das Gelernte in den Arbeitsalltag überträgt.

Für Azubis hat der Lehrgang noch eine andere Seite: Sie treffen andere Azubis aus ihrem Beruf, vergleichen ihre Betriebe und merken, wo sie selbst stehen. Das kann motivieren, es kann aber auch Fragen aufwerfen, warum es im eigenen Betrieb anders läuft. Rechne damit und nimm solche Fragen nicht persönlich. Sie sind oft ein guter Anlass für ein ehrliches Gespräch über die Ausbildung.

Merke: Überbetriebliche Ausbildung ergänzt die betriebliche Ausbildung, sie ersetzt sie nicht. Die Zeit dort ist Ausbildungszeit, der Azubi ist dafür freizustellen.

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Lehrlingsunterweisung im Handwerk

Im Handwerk heißt die überbetriebliche Ausbildung meist überbetriebliche Lehrlingsunterweisung, kurz ÜLU. Für viele Handwerksberufe sind solche Lehrgänge fester Bestandteil der Ausbildung und für die Azubis verbindlich. Die Inhalte sind für den jeweiligen Beruf beschrieben, die Kurse sind auf die Ausbildungsjahre verteilt. Ein angehender Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik besucht so im Lauf der Ausbildung mehrere Lehrgänge, etwa zu Schweißtechnik oder zu Regelungstechnik.

Die Handwerkskammer bzw. die Innung lädt die Azubis zu den Kursen ein, oft schon mit festen Terminen für das ganze Jahr. Wie die Ausbildung im Handwerk sonst geregelt ist, steht auf der Seite zur Ausbildung nach der Handwerksordnung. In Industrie und Handel sind überbetriebliche Lehrgänge weniger flächendeckend organisiert. Dort kauft ein Betrieb bei Bedarf Lehrgänge ein oder bildet im Verbund aus.

Freistellung, Ausbildungszeit und Vergütung

Der Betrieb muss den Azubi für Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte freistellen, wenn diese Maßnahmen zur Ausbildung gehören. Das ist eine der Pflichten des Ausbildenden. Die Zeit im Lehrgang zählt als Ausbildungszeit, die Vergütung läuft weiter. Bei Jugendlichen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz auch hier, also etwa die Begrenzung auf acht Stunden am Tag und die Pausenregeln.

Für den Ausbildungsnachweis gilt: Auch die Lehrgangswochen werden eingetragen. Ein Azubi, der zwei Wochen in der Bildungsstätte war, sollte dort festhalten, was er gelernt hat, genau wie im Betrieb. Wie das gut gelingt, steht im Ratgeber zum Berichtsheft.

Wer die Kosten trägt

Die Kosten der überbetrieblichen Ausbildung trägt grundsätzlich der Ausbildungsbetrieb. Dem Azubi dürfen sie nicht in Rechnung gestellt werden, denn die Ausbildung muss für ihn kostenfrei sein. In vielen Fällen werden die Lehrgangsgebühren durch Zuschüsse von Bund oder Ländern gesenkt, und in manchen Branchen gibt es Umlagesysteme, über die Betriebe Kosten erstattet bekommen. Der Rest bleibt beim Betrieb.

Nach der Rechtsprechung gilt das grundsätzlich auch für Unterkunft und Verpflegung, wenn die Bildungsstätte weit entfernt liegt. Anders ist es beim Blockunterricht der Berufsschule: Diese Kosten muss der Betrieb in der Regel nicht tragen, es sei denn, ein Tarifvertrag sieht es vor. Für Fahrtkosten gibt es teils eigene Regelungen und Zuschüsse der Kammern. Kläre das vor Ausbildungsbeginn und schreib in die Unterlagen für den Azubi, was der Betrieb übernimmt. Nichts sorgt für mehr Ärger als eine Hotelrechnung, über die vorher niemand gesprochen hat.

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Lehrgänge und Betrieb verzahnen

Der größte Fehler im Umgang mit überbetrieblicher Ausbildung ist, sie als ausgelagerte Pflicht zu behandeln. Besser funktioniert es so: Vor dem Lehrgang sprichst du kurz mit dem Azubi, was dort ansteht und was er im Betrieb dazu schon gesehen hat. Nach dem Lehrgang lässt du ihn zeigen oder erzählen, was er gelernt hat, und gibst ihm möglichst bald eine passende Aufgabe im echten Auftrag. Ein Azubi im Zimmererhandwerk, der im Lehrgang Holzverbindungen geübt hat, sollte sie danach auch auf der Baustelle anwenden dürfen.

Plane die Lehrgangstermine in den betrieblichen Ausbildungsplan ein, zusammen mit den Berufsschulzeiten. Wenn Lehrgänge und Blockunterricht dicht aufeinanderfolgen, ist der Azubi über Wochen kaum im Betrieb. Das ist kein Grund zur Klage, aber ein Grund, die übrige Zeit gut zu nutzen.

Hilfreich ist außerdem ein kurzer Draht zu den Ausbildern in der Bildungsstätte. Sie sehen den Azubi mehrere Tage am Stück bei Aufgaben, die du im Betrieb vielleicht nie beobachtest. Viele Bildungsstätten geben am Ende eines Lehrgangs eine Rückmeldung oder eine Bewertung an den Betrieb. Nimm sie ernst und sprich sie mit dem Azubi durch. Wenn dort auffällt, dass er beim Messen unsicher ist oder Zeichnungen schlecht lesen kann, hast du einen konkreten Ansatz für die nächsten Wochen im Betrieb. Umgekehrt kannst du der Bildungsstätte sagen, wo dein Azubi steht, damit sie ihn nicht unter- oder überfordert.

Was in der Prüfung dazu gefragt wird

In der AEVO-Prüfung wird die überbetriebliche Ausbildung oft als Ergänzung zur betrieblichen Ausbildung abgefragt: Wozu dient sie, wer muss freistellen, wer trägt die Kosten, wie unterscheidet sie sich von der Verbundausbildung? Achte auf die Abgrenzung: Bei der überbetrieblichen Ausbildung geht der Azubi in eine Bildungsstätte, beim Verbund in einen anderen Betrieb.

Verwechsle sie außerdem nicht mit der außerbetrieblichen Ausbildung. Dort ist ein Bildungsträger selbst der Ausbildende, meist mit öffentlicher Förderung, und Praxisphasen finden in Betrieben statt. Die überbetriebliche Ausbildung dagegen setzt immer einen eigenen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb voraus.

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Häufige Fragen

Wenn die Lehrgänge für den Beruf verbindlich vorgesehen sind, ja. Die Teilnahme gehört dann zu seinen Pflichten, und der Betrieb muss ihn freistellen.

Nein. Die Ausbildung ist für Azubis kostenfrei, Lehrgangskosten darf der Betrieb nicht auf sie abwälzen.

Sie ist Ausbildungszeit. Der Azubi steht dem Betrieb in dieser Zeit nicht zur Verfügung, bekommt aber seine volle Vergütung.

Oliver Misch
Oliver Misch
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