Eine junge Mutter, die nachmittags ihr Kind aus der Kita holen muss. Ein Mann, der seinen Vater pflegt. Eine Bewerberin mit einer chronischen Erkrankung, die acht Stunden am Tag nicht durchhält. Ein Leistungssportler mit Trainingszeiten am Vormittag. Für all diese Menschen ist eine Ausbildung in Vollzeit schwer oder gar nicht zu schaffen. Mit einer Teilzeitausbildung kann es klappen.
Die Teilzeitausbildung ist im Berufsbildungsgesetz ausdrücklich geregelt. Seit 2020 steht sie allen Azubis offen, ein besonderer Grund ist nicht mehr nötig. Auch nach der BBiG-Reform, die seit 1. August 2024 gilt, ist sie ein fester Bestandteil des Gesetzes. Trotzdem nutzen viele Betriebe sie kaum, oft aus Unsicherheit über die Regeln.
Hier erfährst du, wie sich Dauer und Vergütung verändern, was Betrieb und Azubi vereinbaren müssen und wie du eine Teilzeitausbildung so organisierst, dass am Ende eine gute Fachkraft dabei herauskommt.
Für wen eine Teilzeitausbildung passt
Die klassische Zielgruppe sind Menschen mit Familienverantwortung, also junge Eltern und Menschen, die Angehörige pflegen. Daneben passt die Teilzeit für Azubis mit gesundheitlichen Einschränkungen oder einer Behinderung, für Menschen, die nebenbei einen Sprachkurs besuchen, oder für Sportler und Musiker mit festen Trainingszeiten. Weil heute kein besonderer Grund mehr nachgewiesen werden muss, kommt es letztlich darauf an, ob Betrieb und Azubi sich einig sind.
Für Betriebe ist die Teilzeitausbildung eine Chance, Bewerbergruppen zu erreichen, die bei der klassischen Suche nach Schulabgängern gar nicht auftauchen. Teilzeit-Azubis sind oft älter, haben schon Lebenserfahrung und wissen genau, warum sie die Ausbildung machen. Das ist kein Automatismus, aber eine Erfahrung, die viele Betriebe machen. Wie du mit sehr unterschiedlichen Azubis umgehst, steht auf der Seite zu Heterogenität und Vielfalt.
Wie sich die Ausbildungsdauer verändert
Bei der Teilzeitausbildung wird die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit im Betrieb gekürzt. Die Gesamtdauer der Ausbildung verlängert sich entsprechend, höchstens aber auf das Eineinhalbfache der Dauer aus der Ausbildungsordnung. Eine dreijährige Ausbildung kann also höchstens viereinhalb Jahre dauern. Die Kürzung der Stundenzahl ist gesetzlich nach oben begrenzt, eine Ausbildung mit nur wenigen Stunden in der Woche ist nicht vorgesehen.
Ein Rechenbeispiel: Eine Azubine zur Kauffrau für Büromanagement arbeitet mit drei Vierteln der üblichen Stunden. Aus drei Jahren werden rechnerisch vier Jahre. Bei einer stärkeren Kürzung würde die rechnerische Dauer über viereinhalb Jahre steigen, dann greift die Obergrenze. In solchen Fällen muss besonders sorgfältig geplant werden, damit alle Inhalte in die verfügbare Zeit passen.
Teilzeit lässt sich mit einer Verkürzung kombinieren. Wer zum Beispiel Abitur hat oder schon eine Ausbildung abgeschlossen hat, kann zusätzlich eine Verkürzung beantragen. Wie das abläuft, steht unter Ausbildungszeit verkürzen und verlängern.
Merke: Bei der Teilzeitausbildung verlängert sich die Ausbildungsdauer entsprechend der gekürzten Zeit, höchstens aber auf das Eineinhalbfache der regulären Dauer.
Vergütung bei Teilzeit
Die Ausbildungsvergütung darf bei einer Teilzeitausbildung anteilig gekürzt werden, und zwar im selben Verhältnis wie die Ausbildungszeit. Das gilt auch für die Mindestausbildungsvergütung. Eine stärkere Kürzung der Vergütung als der Zeit ist nicht zulässig. Wenn ein Tarifvertrag gilt, kann er eigene Regelungen enthalten.
Für viele Teilzeit-Azubis ist die gekürzte Vergütung ein echtes Problem, weil sie davon eine Familie mitversorgen. Informiere sie deshalb früh darüber, dass es ergänzende Hilfen geben kann, etwa über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Beraten musst du dazu nicht, ein Hinweis reicht. Die Grundlagen zur Vergütung findest du im Ratgeber zur Ausbildungsvergütung.
Was im Vertrag stehen muss
Die Teilzeit wird zwischen Betrieb und Azubi vereinbart und im Ausbildungsvertrag festgehalten. In der Vertragsniederschrift stehen dann die gekürzte tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit und die daraus folgende Dauer der Ausbildung. Die Kammer trägt den Vertrag wie jeden anderen ins Verzeichnis ein.
Die Teilzeit kann auch während einer laufenden Ausbildung vereinbart werden, etwa wenn eine Azubine schwanger wird oder ein Angehöriger pflegebedürftig wird. Dann wird der Vertrag geändert und die Änderung der Kammer mitgeteilt. Umgekehrt ist auch der Wechsel von Teilzeit zurück in Vollzeit möglich, wenn sich die Lebenslage ändert. Beides sollte schriftlich festgehalten werden.
Die Ausbildung praktisch organisieren
Die Berufsschule läuft in aller Regel im normalen Umfang weiter. Gekürzt wird praktisch die Zeit im Betrieb. Das heißt: An Berufsschultagen bleibt für den Betrieb kaum etwas übrig, und in der Woche muss die verbleibende Betriebszeit gut genutzt werden. Plane die Arbeitszeiten so, dass der Azubi nicht immer nur die ruhigen Randstunden erwischt. Eine Azubine in einer Arztpraxis, die nur vormittags da ist, erlebt sonst nie die Nachmittagssprechstunde mit ihren eigenen Abläufen.
Der betriebliche Ausbildungsplan muss an die längere Dauer und die geringere Wochenzeit angepasst werden. Prüfungstermine verschieben sich entsprechend. Sinnvoll ist auch, mit den Kolleginnen und Kollegen offen zu sprechen. Wenn das Team weiß, warum die Azubine um halb eins geht, gibt es weniger Gerede und mehr Unterstützung.
Vorbehalte im Betrieb ehrlich prüfen
Wenn Betriebe Teilzeit ablehnen, hört man oft dieselben Sätze: Das lohnt sich nicht, die Azubine ist ja nie da, die anderen müssen ihre Arbeit mitmachen. Ein Teil davon stimmt. Eine Teilzeit-Azubine ist weniger Stunden im Betrieb, die Ausbildung dauert länger, und die Planung kostet am Anfang mehr Zeit. Wer das verschweigt, macht sich etwas vor.
Auf der anderen Seite stehen Erfahrungen, die viele Ausbilder schildern: Teilzeit-Azubis nutzen ihre Zeit oft sehr konzentriert, weil sie wissen, was auf dem Spiel steht. Sie bleiben dem Betrieb nach der Ausbildung häufig treu, weil sie dort Rücksicht erlebt haben. Und sie sind für Kunden und Kollegen oft schon reifere Ansprechpartner als ein Sechzehnjähriger im ersten Jahr. Ob das in deinem Betrieb so aufgeht, hängt von der Person und vom Arbeitsbereich ab. In einem Handwerksbetrieb mit Baustellen, die um sieben Uhr beginnen und weit entfernt liegen, ist Teilzeit schwieriger zu organisieren als in einem Büro mit Gleitzeit. Schwierig heißt aber nicht unmöglich: Feste Baustellentage und Werkstattarbeit an den übrigen Tagen sind eine Lösung, die manche Betriebe gefunden haben.
Wenn du Teilzeit-Azubis gezielt ansprechen willst, sag das in der Stellenanzeige und auf der Karriereseite ausdrücklich. Viele Interessierte bewerben sich sonst gar nicht, weil sie annehmen, dass Ausbildung nur in Vollzeit geht. Wie du deine Zielgruppen insgesamt erreichst, steht unter Ausbildungsmarketing.
Teilzeit in Prüfung und Fachgespräch
In der AEVO-Prüfung wird die Teilzeitausbildung meist über die rechtlichen Eckpunkte abgefragt: Wer kann sie nutzen, wie verändert sich die Dauer, was gilt für die Vergütung, wo wird sie vereinbart? Die Obergrenze des Eineinhalbfachen solltest du sicher wissen. Auch die Kombination mit einer Verkürzung kann gefragt werden.
Im Fachgespräch kann das Thema auftauchen, wenn dein Prüfungsthema mit Heterogenität oder Ausbildungsmarketing zu tun hat. Dann hilft es, wenn du nicht nur die Regeln kennst, sondern auch erklären kannst, wie du eine Teilzeit-Azubine im Alltag einbindest und wie der Betrieb davon profitiert.
Häufige Fragen
Nein, die Teilzeit muss mit dem Betrieb vereinbart werden. Der Betrieb kann ablehnen, sollte aber prüfen, ob sich eine Lösung finden lässt.
Bei einem dreijährigen Beruf ist durch die Teilzeit allein höchstens das Eineinhalbfache möglich. Länger kann es nur aus anderen Gründen werden, etwa bei Elternzeit oder auf Antrag in Ausnahmefällen.
Nein, die Teilzeit betrifft in der Regel die Zeit im Betrieb. Der Berufsschulunterricht wird im normalen Umfang besucht.