Frag in einem mittelgroßen Betrieb, wer die Azubis ausbildet, und du bekommst oft mehrere Antworten. Die Personalleiterin sagt, sie habe die Verträge unterschrieben. Der Meister in der Werkstatt sagt, er sei der Ausbilder, schließlich habe er den Schein. Und die Gesellin an der Fräsmaschine sagt, eigentlich lerne der Azubi das meiste bei ihr. Alle drei haben recht, aber sie haben unterschiedliche Rollen.
Das Berufsbildungsgesetz unterscheidet zwischen dem Ausbildenden, dem Ausbilder und Personen, die bei der Ausbildung mitwirken. Diese Unterscheidung ist nicht nur Theorie. Sie entscheidet darüber, wer wofür haftet, wer welche Eignung braucht und wer bei Problemen der richtige Ansprechpartner ist.
Hier erfährst du, was die drei Rollen unterscheidet, wie sie im Alltag zusammenarbeiten und wie du ausbildende Fachkräfte auf ihre Aufgabe vorbereitest.
Der Ausbildende: der Vertragspartner
Ausbildender ist, wer einen Azubi zur Berufsausbildung einstellt. Das ist der Betrieb, also das Unternehmen bzw. die Inhaberin oder der Inhaber. Der Ausbildende schließt den Ausbildungsvertrag, zahlt die Vergütung und ist für die Erfüllung aller Pflichten aus dem Vertrag verantwortlich. Welche das im Einzelnen sind, steht auf der Seite zu den Pflichten des Ausbildenden.
Der Ausbildende muss persönlich geeignet sein. Er muss aber nicht selbst ausbilden. Wenn er fachlich nicht geeignet ist oder die Ausbildung nicht selbst übernimmt, muss er einen Ausbilder bestellen. In einem kleinen Friseursalon ist die Inhaberin oft Ausbildende und Ausbilderin in einer Person. In einer GmbH mit zweihundert Beschäftigten ist die GmbH der Ausbildende, und die Geschäftsführung bestellt einen oder mehrere Ausbilder. Wichtig für die Praxis: Auch wenn der Ausbilder die Ausbildung organisiert, bleibt der Ausbildende gegenüber dem Azubi verantwortlich. Er kann sich nicht darauf berufen, dass der Ausbilder etwas versäumt hat.
Der Ausbilder: verantwortlich für die Vermittlung
Der Ausbilder ist die Person, die die Ausbildungsinhalte unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang vermittelt. Er muss persönlich und fachlich geeignet sein. Zur fachlichen Eignung gehören die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten, meist durch einen Abschluss im Beruf und Berufserfahrung belegt, und die berufs- und arbeitspädagogische Eignung. Letztere weist man in der Regel durch die AEVO-Prüfung nach. Welche Voraussetzungen im Einzelnen gelten und wer nicht ausbilden darf, steht im Ratgeber Wer darf ausbilden?
Der Ausbilder wird vom Ausbildenden bestellt und der Kammer gemeldet. Er plant die Ausbildung, behält den Überblick und ist erster Ansprechpartner für Azubis, Berufsschule und Kammer. Er muss aber nicht jede Unterweisung selbst durchführen. In größeren Betrieben verbringt er sogar den Großteil seiner Zeit mit Planung, Koordination und Gesprächen, während die Vermittlung am Arbeitsplatz von Fachkräften übernommen wird. Was zu seinen Aufgaben gehört, steht ausführlich unter Aufgaben und Rolle des Ausbilders.
Merke: Der Ausbildende ist Vertragspartner, der Ausbilder trägt die fachliche Verantwortung für die Ausbildung, die ausbildenden Fachkräfte wirken unter seiner Verantwortung mit.
Ausbildende Fachkräfte und Ausbildungsbeauftragte
Unter der Verantwortung des Ausbilders kann bei der Ausbildung mitwirken, wer selbst nicht Ausbilder ist, aber die nötigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und persönlich geeignet ist. Diese Menschen heißen im Betrieb ausbildende Fachkräfte, Ausbildungsbeauftragte, Ausbildungspaten oder ähnlich. Eine AEVO-Prüfung brauchen sie nicht.
In der Praxis sind sie oft diejenigen, bei denen der Azubi die meiste Zeit verbringt. Der Elektroniker auf der Baustelle, die Sachbearbeiterin im Einkauf, der Koch am Posten: Sie zeigen, erklären, kontrollieren und geben Rückmeldung. Die Verantwortung dafür, dass die Ausbildung insgesamt läuft, bleibt aber beim Ausbilder. Er muss wissen, wer was vermittelt, und dafür sorgen, dass die Fachkräfte ihre Aufgabe kennen.
Ein häufiger Fehler ist, eine Fachkraft einfach zur Ausbildungsbeauftragten zu erklären, ohne sie zu fragen. Wer keine Lust auf die Rolle hat, wird keine gute Anleitung geben. Frag also vorher, und wähle Leute aus, die gern erklären und mit jungen Menschen umgehen können.
Wie die Rollen zusammenarbeiten
Damit die Arbeitsteilung funktioniert, braucht es feste Absprachen. Die ausbildenden Fachkräfte sollten wissen, welche Inhalte aus dem Versetzungsplan in ihrem Bereich anstehen, wie lange der Azubi bleibt und was am Ende des Einsatzes von ihnen erwartet wird. Umgekehrt braucht der Ausbilder von ihnen Rückmeldungen: Was kann der Azubi schon, wo hakt es, gibt es Probleme im Verhalten?
Viele Betriebe arbeiten dafür mit kurzen Beurteilungsbögen am Ende jedes Einsatzes und mit regelmäßigen Treffen der Ausbildungsbeauftragten, etwa einmal im Quartal. In kleineren Betrieben reicht oft ein kurzes Gespräch in der Werkstatt am Freitagnachmittag. Entscheidend ist, dass Informationen fließen. Wenn die Fachkraft im Lager merkt, dass ein Azubi immer wieder zu spät kommt, und das niemandem sagt, erfährt der Ausbilder davon erst, wenn es zu spät ist.
Ausbildende Fachkräfte vorbereiten
Fachkräfte sind Experten in ihrem Beruf, aber nicht automatisch gute Lehrende. Wer einen Ablauf seit fünfzehn Jahren beherrscht, vergisst leicht, wie schwierig er am Anfang war. Deshalb lohnt es sich, ausbildende Fachkräfte vorzubereiten. Das muss kein großer Aufwand sein. Ein halber Tag, an dem du erklärst, wie eine gute Unterweisung aufgebaut ist, wie man Feedback gibt und was im Ausbildungsrahmenplan für ihren Bereich steht, bringt schon viel.
Viele Kammern und Bildungsträger bieten außerdem Seminare speziell für Ausbildungsbeauftragte an. Manche Fachkräfte entscheiden sich nach einiger Zeit auch dafür, selbst die AEVO-Prüfung abzulegen, weil sie Gefallen an der Aufgabe gefunden haben. Das sollte der Betrieb unterstützen, denn so entsteht eine Reserve, falls der Ausbilder ausfällt oder geht.
Und vergiss die Anerkennung nicht. Ausbilden kostet Zeit, und die fehlt bei der eigenen Arbeit. Wer das zusätzlich zu einem vollen Arbeitstag macht und dafür nie ein Wort des Dankes oder etwas Entlastung bekommt, hört irgendwann auf, sich Mühe zu geben.
Abgrenzung zu Paten und Mentoren
Neben ausbildenden Fachkräften gibt es in vielen Betrieben Paten oder Mentoren, oft Azubis aus dem zweiten oder dritten Jahr. Sie sind Ansprechpartner für Alltagsfragen, helfen beim Einleben und hören zu, wenn es mal nicht gut läuft. Fachlich anleiten sollen sie nicht, und sie tragen keine Verantwortung für die Ausbildung. Diese Rolle ist bewusst niederschwellig. Wie ein Patenmodell funktioniert, erklärt die Seite zu Paten und Mentoren für Azubis.
In kleinen Betrieben verschwimmen die Grenzen manchmal. Der ältere Azubi in einer Tischlerei zeigt dem neuen nebenbei, wie die Kreissäge eingestellt wird, und wird so ungewollt zur ausbildenden Kraft. Das ist menschlich, aber bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten heikel. Achte darauf, dass fachliche Anleitung bei Menschen liegt, die dafür geeignet sind und die du dafür vorgesehen hast. Der Pate darf helfen, Fragen beantworten und Mut machen. Die Unterweisung an der Maschine gehört in die Hand einer Fachkraft.
Was die Prüfung zu den Rollen wissen will
In der schriftlichen AEVO-Prüfung gehört die Unterscheidung zwischen Ausbildendem, Ausbilder und ausbildender Fachkraft zu den Grundlagen. Typische Fragen: Wer schließt den Vertrag? Wer braucht welche Eignung? Darf eine Fachkraft ohne AEVO-Prüfung Azubis anleiten? Die Antwort auf die letzte Frage lautet ja, aber nur unter der Verantwortung eines Ausbilders. Achte auf die Begriffe: Der Ausbildende ist nicht dasselbe wie der Ausbilder, auch wenn die Wörter fast gleich klingen.
Im Fachgespräch kann es um die Organisation in deinem Betrieb gehen. Dann solltest du erklären können, wer bei euch welche Rolle hat und wie ihr zusammenarbeitet. Wer das konkret beschreibt, zeigt, dass er Ausbildung als gemeinsame Aufgabe versteht.
Häufige Fragen
Ja, für jede Ausbildung muss ein persönlich und fachlich geeigneter Ausbilder benannt sein. Das kann auch der Inhaber selbst sein, wenn er die Voraussetzungen erfüllt.
Es muss ein angemessenes Verhältnis zwischen Ausbildern bzw. Fachkräften und Azubis bestehen. Was angemessen ist, beurteilt die Kammer, oft anhand eigener Richtwerte.
Die Verantwortung für die Ausbildung liegt beim Ausbilder und beim Ausbildenden. Für Pflichtverletzungen im Arbeitsalltag gelten aber die üblichen arbeitsrechtlichen Regeln, bei Detailfragen hilft die Kammer.