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Handlungsfeld 1 · Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen

Ausbildungsabschnitte im Ausland: Rahmen, Förderung und Organisation

Azubis können einen Teil ihrer Ausbildung im Ausland verbringen, als echte Ausbildungszeit. Hier steht, was erlaubt ist, wer hilft und wie die Planung gelingt.

6 Min. Lesezeitvon Oliver MischStand November 2026

Drei Wochen in einer Tischlerei in Südtirol, ein Monat in einem Hotel auf Malta, sechs Wochen im Vertriebsbüro eines Partnerunternehmens in Lyon: Auslandsaufenthalte sind längst nicht mehr nur etwas für Studierende. Auch Azubis können einen Teil ihrer Ausbildung im Ausland verbringen, und zwar nicht als Urlaub, sondern als echten Teil der Ausbildung.

Viele Betriebe schrecken trotzdem davor zurück, weil sie Aufwand und Ausfallzeiten fürchten. Wer einmal einen Azubi zurückkommen sieht, der plötzlich selbstständig Probleme löst und am Telefon mit einem englischsprachigen Kunden nicht mehr ins Schwitzen gerät, sieht das meist anders. Diese Seite zeigt, welchen rechtlichen Rahmen es gibt, wie du einen Aufenthalt organisierst und worauf du achten solltest.

Der rechtliche Rahmen

Das Berufsbildungsgesetz erlaubt ausdrücklich, Teile der Berufsausbildung im Ausland durchzuführen, wenn das dem Ausbildungsziel dient. Die Gesamtdauer soll ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer nicht überschreiten. Bei einer dreijährigen Ausbildung wären das also bis zu neun Monate, verteilt auf einen oder mehrere Aufenthalte.

Entscheidend ist: Das Ausbildungsverhältnis läuft während des Auslandsaufenthalts ganz normal weiter. Der Ausbildungsvertrag mit dem deutschen Betrieb bleibt bestehen, die Vergütung wird weiter gezahlt, und der Betrieb bleibt für die Ausbildung verantwortlich. Die Zeit im Ausland zählt als Ausbildungszeit und verlängert die Ausbildung nicht. Der Azubi bleibt Azubi seines Betriebs, er lernt nur vorübergehend an einem anderen Lernort.

Die zuständige Stelle, also deine Kammer, begleitet solche Aufenthalte. Dauert ein Aufenthalt länger als acht Wochen, ist ein mit ihr abgestimmter Plan vorgeschrieben. Sprich die Kammer deshalb früh an, am besten bevor du mit einem Partnerbetrieb feste Termine vereinbarst. Mehr zur Rolle der Kammer findest du unter Zuständige Stellen und Ausbildungsberater.

Was ein Auslandsaufenthalt bringt

Fachlich lernen Azubis im Ausland oft andere Arbeitsweisen, Materialien oder Kundengruppen kennen. Ein angehender Koch in einer Küche in Frankreich erlebt eine andere Organisation am Pass als in seinem Landgasthof. Ein Industriekaufmann bei einer Tochterfirma in Tschechien sieht, wie Bestellungen über Sprachgrenzen hinweg laufen und wie viel Abstimmung dahintersteckt.

Mindestens ebenso wichtig sind die persönlichen Effekte: Selbstständigkeit, Sprachpraxis, Zurechtfinden in fremder Umgebung, Umgang mit Unsicherheit. Das sind Fähigkeiten, die unter dem Stichwort interkulturelle Kompetenz auch im AEVO-Rahmenplan auftauchen und die sich im Betrieb schwer gezielt trainieren lassen.

Für den Betrieb ist das Angebot außerdem ein Pluspunkt bei der Suche nach Bewerbern. Ein Satz wie „Bei uns kannst du im zweiten Jahr vier Wochen ins Ausland“ fällt in einer Ausbildungsanzeige auf. Ehrlich bleibt aber: Nicht jeder Azubi will ins Ausland, manche haben Familie, Nebenjob oder schlicht keine Lust darauf. Niemand sollte dazu gedrängt werden.

Merke: Ein Auslandsabschnitt ist Ausbildungszeit. Vertrag und Vergütung laufen weiter, insgesamt sind bis zu einem Viertel der Ausbildungsdauer möglich.

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Förderung und Unterstützung

Die Kosten für Fahrt oder Flug, Unterkunft und Verpflegung im Ausland lassen sich in vielen Fällen über Förderprogramme decken. Das bekannteste ist Erasmus+, das EU-Programm für Bildung, das auch Aufenthalte von Azubis in anderen europäischen Ländern fördert. Für Länder, die Erasmus+ nicht abdeckt, etwa außerhalb Europas oder Großbritannien, gibt es mit AusbildungWeltweit ein Programm des Bundes. Bedingungen und Förderbeträge ändern sich regelmäßig, deshalb lohnt sich vor der Planung ein Blick in die aktuellen Programmunterlagen.

Ein kleiner Betrieb muss das nicht allein stemmen. Viele Kammern haben Mobilitätsberaterinnen und -berater, die bei Partnersuche, Antrag und Organisation helfen. Häufig organisieren auch Berufsschulen, Bildungsträger oder Verbände Gruppenaufenthalte, an die sich einzelne Azubis anschließen können. Für einen Handwerksbetrieb mit zwei Azubis ist das oft der einfachste Einstieg, weil Unterkunft, Partnerbetriebe und Betreuung schon organisiert sind.

Mit dem Europass Mobilität lässt sich dokumentieren, was der Azubi im Ausland gelernt hat. Das Dokument ist europaweit bekannt und hilft später bei Bewerbungen.

Den Aufenthalt Schritt für Schritt organisieren

  1. Ziel klären: Welche Inhalte aus dem Ausbildungsrahmenplan soll der Azubi im Ausland lernen oder vertiefen? Ohne diese Frage wird der Aufenthalt schnell zu einem Praktikum ohne Bezug zur Ausbildung.
  2. Zeitpunkt wählen: Meist eignet sich das zweite Ausbildungsjahr, wenn die Grundlagen sitzen, aber noch keine Prüfung unmittelbar bevorsteht. Prüfungsphasen und wichtige Unterrichtsblöcke meidest du.
  3. Partner finden: Tochtergesellschaften, Geschäftspartner, Partnerschaften der Kammer oder vermittelte Betriebe. Der Partner muss bereit sein, den Azubi wirklich anzuleiten, und eine feste Ansprechperson benennen.
  4. Lernvereinbarung schreiben: Was lernt der Azubi, wer betreut ihn vor Ort, wie wird dokumentiert? Für Förderanträge wird eine solche Vereinbarung in der Regel ohnehin verlangt.
  5. Formales klären: Kammer informieren, Berufsschule einbinden, Versicherungsschutz prüfen, bei Minderjährigen die Zustimmung der Eltern einholen und die Betreuung vor Ort besonders sorgfältig regeln.
  6. Vor- und nachbereiten: Sprachgrundlagen, ein Gespräch über Erwartungen und Ängste, nach der Rückkehr ein Auswertungsgespräch und ein Eintrag im Ausbildungsnachweis.

Ein Beispiel aus einem Autohaus: Die Auszubildende zur Automobilkauffrau verbringt fünf Wochen bei einem Partnerhändler in Irland. Vorher legt der Ausbilder mit ihr fest, dass sie dort den Ablauf vom Kundengespräch bis zur Fahrzeugübergabe begleitet und Unterschiede zum eigenen Haus notiert. Nach der Rückkehr stellt sie ihre Beobachtungen im Verkaufsteam vor. Zwei Ideen werden übernommen.

Die Berufsschule rechtzeitig einbinden

Ein Punkt, der regelmäßig unterschätzt wird: Während des Aufenthalts fehlt der Azubi in der Berufsschule. Die Schulpflicht bzw. das Schulverhältnis besteht weiter, eine Freistellung muss die Schule erteilen. Sprich deshalb früh mit der Klassenleitung, kläre, welche Inhalte versäumt werden, und vereinbare, wie der Azubi den Stoff nacharbeitet. Manche Schulen sind sehr offen für Auslandsaufenthalte und organisieren sie sogar selbst, andere sind zurückhaltender, vor allem kurz vor Prüfungen.

Gut funktioniert es, wenn der Aufenthalt in eine Phase fällt, in der ohnehin wenig Unterricht stattfindet, oder wenn die Schule im Blockunterricht arbeitet und der Aufenthalt zwischen zwei Blöcke passt. Wie die Abstimmung zwischen Betrieb und Schule allgemein läuft, beschreibt die Seite zur Lernortkooperation.

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Typische Stolpersteine

Die meisten Probleme entstehen nicht im Ausland, sondern vorher. Ein Azubi, der ohne klare Aufgabe in einen Partnerbetrieb geschickt wird, steht dort oft nur daneben. Ein Partner, der Azubis als billige Hilfskräfte sieht, macht aus dem Aufenthalt eine Enttäuschung. Und ein Azubi, der nicht wusste, worauf er sich einlässt, bekommt nach einer Woche Heimweh und will abbrechen.

Dagegen helfen eine gründliche Vorbereitung, regelmäßiger Kontakt während des Aufenthalts, etwa ein kurzes Telefonat pro Woche, und ein klarer Plan für den Notfall: Wen ruft der Azubi an, wenn er krank wird oder es Ärger gibt? Bei Minderjährigen ist das besonders wichtig. Hier sollten auch die Eltern wissen, wer vor Ort verantwortlich ist.

Was Prüfer dazu wissen wollen

In der schriftlichen AEVO-Prüfung kommen Auslandsaufenthalte vor allem als Wissensfrage vor: Wie lange darf ein Auslandsabschnitt höchstens dauern? Läuft die Vergütung weiter? Wer trägt die Verantwortung? Die Antwort „bis zu einem Viertel der Ausbildungsdauer“ solltest du sicher parat haben, ebenso die Tatsache, dass der Ausbildungsvertrag weiterläuft.

In Fallaufgaben wird manchmal ein Azubi beschrieben, der den Wunsch nach einem Auslandsaufenthalt äußert. Dann geht es um die Schritte: Ziel klären, Kammer und Berufsschule einbinden, Förderung prüfen, Lernvereinbarung, Nachbereitung. Wer diese Logik im Kopf hat, kann auch ungewohnte Varianten lösen. Zum Üben eignen sich die Übungsfragen.

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Häufige Fragen

Ja. Der Ausbildungsnachweis wird weitergeführt, die Tätigkeiten im Ausland gehören hinein. Er belegt später auch, dass der Aufenthalt zum Ausbildungsziel beigetragen hat.

Nein. Ein Auslandsabschnitt ist eine Vereinbarung zwischen Betrieb und Azubi. Der Betrieb kann ihn anbieten, der Azubi kann ihn anregen, durchsetzen kann ihn keiner von beiden.

Nein. Der Aufenthalt ist Ausbildungszeit. Urlaub, den der Azubi im Anschluss vor Ort verbringen möchte, muss ganz normal beantragt und gewährt werden.

Oliver Misch
Oliver Misch
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