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Handlungsfeld 2 · Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken

Berufsschule und Lernortkooperation: Zusammenarbeit von Betrieb und Schule

Die Berufsschule ist der zweite Lernort der dualen Ausbildung. Was du zu Anmeldung, Freistellung und Blockunterricht wissen musst und wie die Zusammenarbeit mit den Lehrkräften wirklich funktioniert.

6 Min. Lesezeitvon Oliver MischStand November 2026

In vielen Betrieben steht die Berufsschule vor allem für die ein oder zwei Tage pro Woche, an denen der Azubi eben nicht da ist. Das ist verständlich, wenn im Betrieb viel zu tun ist, greift aber zu kurz. Im dualen System teilen sich Betrieb und Berufsschule die Ausbildung, und am Ende prüft die Abschlussprüfung beides: praktisches Können und das Wissen, das zu einem großen Teil in der Schule vermittelt wird.

Wer als Ausbilder weiß, was gerade im Unterricht dran ist, kann im Betrieb daran anknüpfen. Und wer die Klassenlehrerin kennt, erfährt früher, wenn es bei einem Azubi hakt. Auf dieser Seite geht es um die rechtlichen Grundlagen, also Anmeldung, Schulpflicht und Freistellung, und um die praktische Seite der Zusammenarbeit, die man Lernortkooperation nennt.

Anmeldung zur Berufsschule

Mit dem Ausbildungsvertrag ist es nicht getan: Der Azubi muss auch an der zuständigen Berufsschule angemeldet werden. In den meisten Bundesländern übernimmt das der Ausbildungsbetrieb. Welche Schule zuständig ist, richtet sich in der Regel nach dem Sitz des Betriebs und nach dem Ausbildungsberuf. Für häufige Berufe wie Kaufleute für Büromanagement oder Industriemechaniker gibt es fast überall eine Schule in der Nähe. Bei Berufen mit wenigen Azubis werden Fachklassen dagegen an einzelnen Standorten zusammengefasst, manchmal für ein ganzes Bundesland oder sogar länderübergreifend.

Melde den Azubi frühzeitig an, am besten direkt nach Vertragsschluss. Viele Schulen planen ihre Klassen schon im Frühjahr, und wer sich erst im August meldet, bekommt nicht immer die Wunschklasse oder den passenden Unterrichtstag. Frag bei der Anmeldung auch gleich nach dem Stundenplanmodell, also ob der Unterricht an festen Wochentagen oder in Blöcken stattfindet. Davon hängt ab, wie du den Azubi im Betrieb einplanst.

Berufsschulpflicht ist Ländersache

Die Schulpflicht regeln die Länder in ihren Schulgesetzen, deshalb gibt es keine bundesweit einheitliche Antwort auf die Frage, wer berufsschulpflichtig ist. Häufig hängt es vom Alter bei Ausbildungsbeginn ab. Manche Azubis sind schulpflichtig, andere nur berufsschulberechtigt. Für den Betrieb macht das in der Praxis wenig Unterschied: Die Teilnahme am Unterricht gehört zu den Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis, und der Betrieb muss den Azubi dafür freistellen.

Fehlt ein Azubi unentschuldigt in der Schule, ist das also nicht nur Sache der Lehrkräfte. Es ist eine Pflichtverletzung im Ausbildungsverhältnis, die du ansprechen solltest. Viele Schulen melden Fehlzeiten an den Betrieb, wenn du darum bittest. Kläre das am Anfang der Ausbildung, dann musst du nicht erst beim Zeugnis feststellen, dass ein Azubi den halben Herbst nicht im Unterricht war.

Merke: Berufsschulzeit ist Ausbildungszeit. Wer den Azubi nach einem langen Schultag noch in den Betrieb holt, verstößt in der Regel gegen die Freistellungsregeln.

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Freistellung und Anrechnung auf die Ausbildungszeit

Das Berufsbildungsgesetz verpflichtet den Betrieb, Azubis für den Berufsschulunterricht freizustellen. Diese Regeln gelten inzwischen für alle Azubis, egal wie alt sie sind. Die wichtigsten Punkte:

  • Beginnt der Unterricht vor 9 Uhr, darf der Azubi vorher nicht im Betrieb beschäftigt werden.
  • An einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von je 45 Minuten ist der Azubi einmal pro Woche für den Rest des Tages freigestellt.
  • Bei Blockunterricht in Vollzeit ist der Azubi für die Schulwochen grundsätzlich ganz freigestellt.
  • Notwendige Wegezeiten zwischen Berufsschule und Betrieb zählen als Ausbildungszeit.

Die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen wird auf die Ausbildungszeit angerechnet. Ein langer Berufsschultag zählt dabei wie ein durchschnittlicher Ausbildungstag. Ein typischer Fehler im Handwerk: Der Azubi kommt nach sechs Stunden Unterricht noch für zwei Stunden auf die Baustelle, weil es dort brennt. Ist das sein einziger langer Schultag in der Woche, ist das nicht zulässig. Bei Detailfragen, etwa zu zwei langen Schultagen, hilft die Kammer.

Teilzeitunterricht oder Blockunterricht

Berufsschulen organisieren den Unterricht unterschiedlich. Beim Teilzeitunterricht geht der Azubi an ein oder zwei festen Tagen pro Woche zur Schule. Beim Blockunterricht hat er mehrere Wochen am Stück Unterricht und ist dazwischen durchgehend im Betrieb. Bei Berufen mit zentralen Fachklassen ist Blockunterricht die Regel, oft verbunden mit einer Unterkunft am Schulort.

Beide Modelle haben Vor- und Nachteile. Ein Hotel oder ein Saisonbetrieb kommt mit festen Schultagen oft schlechter zurecht, weil der Azubi jede Woche an denselben Tagen fehlt. Dafür reißt der Kontakt zum Betrieb nie ab. Beim Block ist der Azubi lange weg und muss danach erst wieder ankommen, kann sich in der Schulzeit aber besser konzentrieren. Für deine Planung heißt das: Lege die Blockzeiten früh in den betrieblichen Ausbildungsplan und plane wichtige Lernphasen nicht direkt davor oder danach ein.

Was Lernortkooperation praktisch bedeutet

Lernortkooperation heißt, dass Betrieb und Berufsschule sich abstimmen, statt nebeneinanderher zu arbeiten. Die Grundlage dafür liefern zwei Pläne: Der Betrieb arbeitet nach dem Ausbildungsrahmenplan, die Schule nach dem Rahmenlehrplan, der in Lernfelder gegliedert ist. Beide sind aufeinander abgestimmt, aber nicht deckungsgleich. Wer weiß, welches Lernfeld gerade läuft, kann im Betrieb passende Aufgaben geben.

Ein Beispiel aus einem IT-Systemhaus: Die Berufsschule behandelt gerade Netzwerktechnik. Die Ausbilderin lässt den Azubi in dieser Zeit beim Einrichten eines Kundennetzwerks mitarbeiten und bittet ihn, die Konfiguration im Ausbildungsnachweis zu erklären. Der Azubi merkt, wofür er das Schulwissen braucht, und die Lehrkraft bekommt im nächsten Gespräch ein konkretes Beispiel aus der Praxis. So etwas braucht keine großen Strukturen, nur einen kurzen Draht.

Ehrlich gesagt ist die Kooperation in vielen Regionen ausbaufähig. Lehrkräfte haben oft viele Betriebe in einer Klasse, Ausbilder wenig Zeit. Trotzdem lohnt sich schon ein Minimum: die Kontaktdaten der Klassenleitung, ein Gespräch pro Halbjahr und ein Blick ins Zeugnis.

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Sprechtage, Zeugnisse und Kontakt zu Eltern

Viele Berufsschulen laden zu Ausbildersprechtagen ein, manche auch zu Elternsprechtagen, die bei minderjährigen Azubis eine Rolle spielen. Geh hin, wenn es irgendwie passt. Dort erfährst du, wie dein Azubi im Unterricht mitarbeitet, ob es Fehlzeiten gibt und wie die Lehrkräfte seine Leistungen einschätzen. Umgekehrt kannst du schildern, was im Betrieb gut läuft und wo du Lücken siehst.

Die Zeugnisse der Berufsschule solltest du dir immer zeigen lassen. Viele Betriebe vereinbaren das schon im Vertrag oder in der Betriebsordnung. Ein Notenabfall in einem Fach ist oft ein frühes Signal, lange bevor die Prüfung naht. Bei einem Azubi im Einzelhandel, der in Rechnungswesen auf eine Fünf zusteuert, kann ein Gespräch im zweiten Halbjahr mehr bewirken als Nachhilfe kurz vor der Prüfung.

Gemeinsame Projekte von Betrieb und Schule

Die intensivste Form der Zusammenarbeit sind gemeinsame Projekte. Ein Beispiel aus der Gastronomie: Die Berufsschulklasse plant ein Menü mit Kalkulation, und einer der Ausbildungsbetriebe stellt seine Küche für die Umsetzung zur Verfügung. Oder ein Industriebetrieb gibt einer Klasse eine echte Aufgabenstellung aus der Instandhaltung, die im Unterricht bearbeitet und im Betrieb präsentiert wird. Solche Projekte sind aufwendig, bleiben den Azubis aber lange im Gedächtnis.

Kleinere Formate funktionieren auch: Ein Betrieb lädt eine Klasse zu einer Besichtigung ein, oder eine Lehrkraft hospitiert einen Tag in der Werkstatt. Wichtig ist, dass beide Seiten etwas davon haben und der Aufwand überschaubar bleibt.

Wofür du das im Fachgespräch brauchst

In der schriftlichen Prüfung sind Fragen zur Freistellung ein Klassiker, etwa ob ein Azubi nach sechs Unterrichtsstunden noch in den Betrieb kommen muss. Dazu kommen Fragen zur Zuständigkeit: Wer regelt die Berufsschule, wer die betriebliche Ausbildung? Im praktischen Teil kann das Thema auftauchen, wenn du eine Ausbildungssituation präsentierst, die an ein Lernfeld der Berufsschule anknüpft. Prüfer fragen dann gern, wie du dich mit der Schule abstimmst. Wer hier ein konkretes Beispiel nennen kann, statt nur den Begriff Lernortkooperation zu wiederholen, macht einen deutlich besseren Eindruck. Mehr zum Zusammenspiel der Inhalte findest du im Überblick zum Handlungsfeld 2.

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Häufige Fragen

Das ist nicht einheitlich geregelt. Je nach Land, Tarifvertrag oder Vereinbarung gibt es Zuschüsse, bei weit entfernten Fachklassen oft auch für die Unterkunft.

Ja. Schulferien sind kein Urlaub, der Azubi ist dann regulär im Betrieb. Seinen Urlaub muss er wie alle anderen beantragen.

Ja, die Schule sollte erfahren, dass das Ausbildungsverhältnis endet. Bei minderjährigen Azubis spielt das wegen der Schulpflicht eine besondere Rolle.

Oliver Misch
Oliver Misch
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