Das Ausbildungsverhältnis ist keine Einbahnstraße. So wie der Betrieb Pflichten gegenüber dem Azubi hat, beschrieben auf der Seite zu den Pflichten des Ausbildenden, so schuldet auch der Azubi dem Betrieb etwas. Das Berufsbildungsgesetz fasst diese Pflichten in einer kurzen Liste zusammen, die im Alltag aber erstaunlich viele Situationen abdeckt.
Für dich als Ausbilder ist es hilfreich, diese Pflichten nicht nur zu kennen, sondern sie zu Beginn der Ausbildung auch zu erklären. Viele Schulabgänger wissen schlicht nicht, dass Schwänzen in der Berufsschule auch im Betrieb Folgen hat oder dass interne Preise nicht in die Klassengruppe gehören. Wer das in den ersten Tagen in Ruhe bespricht, muss später seltener ermahnen.
Die Lernpflicht als Kern
Azubis müssen sich bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Das ist die Lernpflicht. Sie bedeutet nicht, dass jemand jede Aufgabe auf Anhieb können muss oder nie eine schlechte Note schreiben darf. Sie bedeutet, dass der Azubi aktiv mitarbeitet, Fragen stellt, übt und sich Wissen auch selbst aneignet. Dazu gehört zum Beispiel, sich auf einen Berufsschultest vorzubereiten oder eine Anleitung, die der Ausbilder mitgegeben hat, auch wirklich durchzulesen.
Ein Beispiel aus einem Industriebetrieb: Ein Azubi zum Industriemechaniker tut sich schwer mit technischen Zeichnungen. Solange er sich ernsthaft bemüht, Übungen macht und Hilfe annimmt, erfüllt er seine Lernpflicht, auch wenn er noch Fehler macht. Wer dagegen in der Werkstatt am Handy hängt, Übungsaufgaben ignoriert und sich für die Inhalte nicht interessiert, verletzt sie. Bei Lernproblemen ist aber zuerst der Ausbilder gefragt, die Ursachen zu verstehen, siehe Lernschwierigkeiten erkennen und helfen.
Sorgfalt und der Umgang mit Betriebsmitteln
Azubis müssen die ihnen übertragenen Aufgaben sorgfältig ausführen. Sorgfalt heißt, so genau und gewissenhaft zu arbeiten, wie es dem Ausbildungsstand entspricht. Von einer Azubine im ersten Monat in der Steuerkanzlei erwartet niemand fehlerfreie Buchungen, aber sie soll prüfen, was sie eingibt, und nachfragen, wenn sie unsicher ist.
Dazu gehört auch, Werkzeuge, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Der Laptop des Fachinformatikers ist kein privates Spielgerät, der Firmentransporter kein Rennwagen. Geht trotzdem etwas kaputt, haften Azubis wie andere Beschäftigte nur eingeschränkt: Bei leichter Fahrlässigkeit in der Regel gar nicht, bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann es dagegen teuer werden. Dabei spielen auch Alter und Ausbildungsstand eine Rolle.
Merke: Bei Pflichtverletzungen von Azubis steht das Gespräch am Anfang und die Kündigung ganz am Ende. Prüfer erwarten ein abgestuftes, pädagogisches Vorgehen.
Berufsschule, Prüfungen und andere Ausbildungsmaßnahmen
Azubis müssen an den Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen, für die sie freigestellt werden. Dazu gehören der Berufsschulunterricht, Prüfungen und Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte wie überbetriebliche Lehrgänge. Unentschuldigtes Fehlen in der Berufsschule ist also nicht nur eine Sache zwischen Azubi und Schule, sondern eine Pflichtverletzung im Ausbildungsverhältnis.
In der Praxis erfährst du von Fehlzeiten oft erst spät. Eine gute Zusammenarbeit mit der Berufsschule, etwa über regelmäßige Rückmeldungen der Klassenleitung oder den Blick ins Zeugnis, hilft, Probleme früh zu erkennen. Mehr dazu steht auf der Seite zur Berufsschule und Lernortkooperation. Bei Krankheit muss der Azubi den Betrieb unverzüglich informieren und die Arbeitsunfähigkeit nach den geltenden Regeln nachweisen. Viele Ausbilder vergessen, das am Anfang klar zu sagen, und wundern sich dann über eine Krankmeldung per Sprachnachricht am Mittag.
Weisungen befolgen und die Betriebsordnung beachten
Azubis müssen den Weisungen folgen, die ihnen im Rahmen der Ausbildung vom Ausbildenden, von Ausbildern oder von anderen weisungsberechtigten Personen erteilt werden. Das sind zum Beispiel die Fachkräfte, bei denen der Azubi gerade eingesetzt ist. Die Weisung muss aber einen Bezug zur Ausbildung haben. Wer einen Azubi anweist, das Privatauto des Abteilungsleiters zu waschen, kann sich nicht auf diese Pflicht berufen.
Ebenso müssen Azubis die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung beachten. Dazu zählen Arbeitszeitregeln, Sicherheitsvorschriften, Kleiderordnung, Regeln zur Handynutzung oder Hygienevorschriften in der Küche. Es hilft, diese Regeln schriftlich zu haben und beim Start zu erklären, warum sie gelten. Ein Azubi, der versteht, dass das Handyverbot im Lager mit dem Staplerverkehr zu tun hat, hält sich eher daran als einer, dem nur „ist halt so“ gesagt wurde.
Schweigepflicht über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müssen Azubis Stillschweigen bewahren. Das betrifft etwa Kalkulationen, Kundendaten, Rezepturen, Konstruktionszeichnungen, Gehälter von Kollegen, die sie zufällig gesehen haben, oder Informationen über Patienten in einer Arztpraxis. Gerade junge Menschen unterschätzen, wie schnell ein Foto vom Bildschirm in der Story oder ein Kommentar in der Klassengruppe zum Problem wird.
Sinnvoll ist, das Thema konkret zu machen. In der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten ist der Schutz von Patientendaten ohnehin ein großes Thema. Im Handel kann man am Beispiel der Einkaufspreise zeigen, was nicht nach außen gehört, und in der IT-Ausbildung gehören Zugangsdaten und Kundensysteme dazu. Geschäftsgeheimnisse bleiben übrigens auch nach dem Ende der Ausbildung geschützt.
Den Ausbildungsnachweis führen
Azubis müssen einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis führen. Das ist keine lästige Nebensache: Der Nachweis ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Wer im dritten Jahr feststellt, dass zwanzig Wochen fehlen, hat ein ernstes Problem. Die Pflicht trifft den Azubi, aber der Betrieb muss ihm dafür Zeit geben und die Einträge regelmäßig durchsehen. Wie Azubis den Nachweis sinnvoll führen und wie du sie dabei begleitest, beschreibt der Ratgeber Berichtsheft richtig führen.
Wenn Pflichten verletzt werden
Pflichtverletzungen kommen vor, und nicht jede ist ein Drama. Wichtig ist eine angemessene, abgestufte Reaktion. Am Anfang steht fast immer das Gespräch: Was ist passiert, warum, wie soll es weitergehen? Häufig stecken hinter Unpünktlichkeit oder Fehlzeiten Probleme, die mit dem Betrieb wenig zu tun haben, etwa familiäre Schwierigkeiten oder Überforderung in der Schule. Wie du ein solches Gespräch aufbaust, steht auf der Seite zum Konfliktgespräch.
Ändert sich nichts, folgen eine Ermahnung und bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen eine Abmahnung, die das konkrete Fehlverhalten benennt und Konsequenzen für den Wiederholungsfall ankündigt. Eine Kündigung durch den Betrieb ist nach der Probezeit nur aus wichtigem Grund möglich, und die Hürden dafür sind bei Azubis hoch, weil der Ausbildungszweck und oft auch das Alter berücksichtigt werden. Sie muss schriftlich mit Angabe der Gründe erfolgen und ist unwirksam, wenn die zugrunde liegenden Tatsachen dem Kündigenden länger als zwei Wochen bekannt sind. Einzelheiten stehen auf der Seite zur Kündigung in der Ausbildung.
Die Pflichten der Azubis in der Prüfung
In der AEVO-Prüfung geht es selten darum, die Pflichten bloß aufzuzählen. Viel häufiger beschreibt eine Aufgabe ein Verhalten, etwa einen Azubi, der Fotos von Konstruktionsplänen in sozialen Medien postet, oder eine Azubine, die seit Wochen keine Einträge im Ausbildungsnachweis macht. Du sollst die verletzte Pflicht benennen und eine angemessene Reaktion vorschlagen. Prüfer achten dabei darauf, ob du pädagogisch denkst und nicht sofort zur Kündigung greifst. Ein gutes Antwortmuster: Pflicht benennen, Ursache im Gespräch klären, Unterstützung anbieten, bei Wiederholung abgestuft reagieren und alles dokumentieren.
Häufige Fragen
Ja, wenn sie keinen Bezug zur Ausbildung haben, gegen Gesetze verstoßen oder ihn gefährden. Dazu zählen etwa private Botengänge für Vorgesetzte oder Arbeiten, die nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz verboten sind.
Eine Pflicht zu bestimmten Noten gibt es nicht, verlangt wird ernsthaftes Bemühen. Schlechte Noten sind ein Anlass für ein Gespräch und Unterstützung, für sich allein aber keine Pflichtverletzung.
Im Unterricht über den eigenen Betrieb zu sprechen, ist ausdrücklich gewollt. Kundendaten, Kalkulationen oder andere Geschäftsgeheimnisse bleiben trotzdem tabu, ein kurzer Hinweis darauf hilft vielen Azubis.