In vielen Büros arbeiten Kolleginnen und Kollegen inzwischen regelmäßig von zu Hause. Die Azubis saßen dabei lange in einer rechtlichen Grauzone: Darf ein Auszubildender im Homeoffice lernen? Wer kontrolliert, was er dort tut? Mit der Reform des Berufsbildungsgesetzes, die seit dem 1. August 2024 gilt, ist das geklärt. Mobiles Ausbilden ist ausdrücklich möglich, aber unter Bedingungen.
Für dich als Ausbilder heißt das: Du kannst mobile Phasen einplanen, musst sie aber genauso ernsthaft gestalten wie die Ausbildung im Betrieb. Mobiles Ausbilden ist kein Homeoffice-Bonus für Azubis, sondern eine Form der Ausbildung mit eigenen Anforderungen an Planung, Betreuung und Kontrolle. Diese Seite zeigt, was das Gesetz verlangt und wie es im Alltag funktionieren kann.
Was das Gesetz erlaubt
Das Berufsbildungsgesetz lässt seit der Reform zu, dass Ausbildung auch mobil stattfindet, also außerhalb der Ausbildungsstätte, etwa zu Hause oder an einem anderen Ort, mithilfe digitaler Technik. Das muss mit dem Ausbildungszweck vereinbar sein. Konkret müssen vier Bedingungen erfüllt sein:
- Die Inhalte müssen sich für mobiles Lernen eignen.
- Die nötige IT-Ausstattung muss vorhanden sein und funktionieren.
- Der Ausbilder muss für den Azubi zu den betriebsüblichen Zeiten erreichbar sein.
- Der Lernfortschritt muss kontrolliert werden.
Eine Grenze zieht das Gesetz klar: Eine vollständig mobile Ausbildung ist ausgeschlossen. Der Betrieb bleibt der Lernort, an dem die Ausbildung im Kern stattfindet. Wie viel mobil laufen kann, musst du am Beruf und an den jeweiligen Inhalten messen. Im Zweifel hilft die Ausbildungsberatung der Kammer weiter. Einen Anspruch des Azubis auf mobile Ausbildung gibt es übrigens nicht, ebenso wenig eine Pflicht des Betriebs, sie anzubieten.
Ausstattung ist Sache des Betriebs
Ausbildungsmittel stellt der Betrieb kostenlos zur Verfügung. Die Reform hat klargestellt, dass das auch für mobiles Lernen gilt: Laptop, Software, Zugänge zu Lernplattformen und bei Bedarf ein Headset gehören dazu. Ein Azubi darf nicht darauf verwiesen werden, sein privates Gerät zu nutzen, nur weil er eines hat.
Das hat auch eine Datenschutzseite. Wer mit Kundendaten arbeitet, etwa als Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen oder als Medizinische Fachangestellte in der Abrechnung, darf diese Daten nur auf gesicherten Geräten verarbeiten. Ein betriebliches Gerät mit gesichertem Zugang ins Firmennetz ist da schlicht die einzige saubere Lösung. Die Regeln, die für mobile Arbeit der übrigen Beschäftigten gelten, gelten auch für Azubis, einschließlich Bildschirmsperre, Passwortschutz und der Frage, wer im Raum mithören kann.
Merke: Mobiles Ausbilden ja, vollständig mobile Ausbildung nein. Die nötige Hard- und Software stellt der Betrieb.
Welche Inhalte sich eignen
Nicht alles lässt sich mobil lernen. Ein Zimmerer lernt das Abbinden nicht am Laptop, eine Köchin das Filetieren nicht im Videocall. Im Handwerk und in der Produktion bleibt der mobile Anteil deshalb meist klein. Ganz ausgeschlossen ist er aber nicht: Die Vorbereitung auf eine Prüfung, das Schreiben des Ausbildungsnachweises, Recherchen zu Werkstoffen oder die Bearbeitung eines Lernmoduls auf einer Plattform können auch dort mobil stattfinden.
In kaufmännischen und IT-Berufen sieht das anders aus. Kaufleute für Büromanagement können Rechnungen prüfen, Termine koordinieren oder Kundenanfragen bearbeiten, wenn sie Zugriff auf die Systeme haben. Angehende Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung arbeiten oft ohnehin mit Kollegen an mehreren Standorten zusammen. Hier kann ein regelmäßiger mobiler Tag pro Woche sinnvoll sein.
Eine gute Faustregel: Mobil eignet sich, was der Azubi schon in Grundzügen beherrscht und eigenständig vertiefen kann. Neue Tätigkeiten, bei denen er zusehen, nachmachen und sofort korrigiert werden muss, gehören in den Betrieb. Mobile Phasen bauen also auf Präsenzphasen auf, nicht umgekehrt. Hier hilft ein Blick auf selbstgesteuertes Lernen, denn genau diese Fähigkeit braucht ein Azubi, um mobil gut voranzukommen. Im ersten Ausbildungsjahr ist sie meist erst im Aufbau.
Erreichbarkeit und Lernkontrolle im Alltag
Erreichbarkeit heißt nicht, dass der Ausbilder den ganzen Tag vor dem Rechner sitzen muss. Es heißt, dass der Azubi weiß, wen er wann und wie erreicht, und dass er bei Fragen nicht stundenlang allein bleibt. Bewährt hat sich ein kurzer Start am Morgen per Video, in dem die Aufgaben des Tages besprochen werden, eine feste Erreichbarkeit über Chat oder Telefon und ein kurzer Abschluss am Nachmittag.
Die Lernkontrolle ist der Punkt, an dem mobile Ausbildung am häufigsten scheitert. Ohne Kontrolle bleibt unklar, ob der Azubi wirklich etwas gelernt hat oder einfach nur eingeloggt war. Hilfreich sind klare Arbeitsaufträge mit sichtbarem Ergebnis, etwa ein ausgearbeitetes Angebot oder ein getesteter Programmabschnitt, die der Ausbilder anschließend durchsieht. Gut eignen sich auch Lernaufträge, bei denen der Azubi am Ende sein Vorgehen erklärt, und ein regelmäßiges Gespräch darüber, was mobil gut klappt und was nicht.
Ein Beispiel aus einer Versicherungsagentur: Die Auszubildende arbeitet donnerstags mobil. Am Mittwoch bekommt sie drei Kundenfälle zur Vorbereitung, am Donnerstagmorgen telefoniert sie kurz mit ihrer Ausbilderin, am Freitag bespricht sie die Ergebnisse vor Ort. So wird der mobile Tag zu einem festen Baustein des Lernens und nicht zu einem Tag, an dem einfach weniger passiert.
Schutzregeln gelten auch zu Hause
Arbeitszeitregeln gelten mobil genauso wie im Betrieb. Bei minderjährigen Azubis heißt das, die Grenzen des Jugendarbeitsschutzgesetzes einzuhalten: höchstens acht Stunden täglich, Ruhepausen, Nachtruhe. Wer am Abend noch schnell eine Aufgabe erledigt, verstößt unter Umständen gegen diese Regeln, auch wenn er es freiwillig tut. Auch der Arbeitsschutz verschwindet nicht, wenn der Azubi zu Hause sitzt. Eine Unterweisung zu ergonomischem Arbeiten am Bildschirm gehört dazu.
Es empfiehlt sich, die Regeln zum mobilen Ausbilden schriftlich festzuhalten: welche Tage, welche Inhalte, wie die Erreichbarkeit geregelt ist, wie Ergebnisse dokumentiert werden. Gibt es einen Betriebsrat, ist er bei der Ausgestaltung zu beteiligen. In den betrieblichen Ausbildungsplan kann die mobile Phase direkt mit aufgenommen werden, damit sie nicht vom Zufall abhängt.
Ehrlich betrachtet: Chancen und Risiken
Mobiles Ausbilden kann viel: Es bereitet Azubis auf eine Arbeitswelt vor, in der verteiltes Arbeiten normal ist, es spart Wege und es trainiert Selbstorganisation. Für Azubis mit langen Fahrzeiten oder familiären Verpflichtungen kann ein mobiler Tag eine echte Entlastung sein.
Es gibt aber auch Risiken. Jüngeren Azubis fehlt oft noch die Routine, sich selbst zu strukturieren. Wer zu früh zu viel mobil arbeitet, verpasst das beiläufige Lernen im Betrieb: das Gespräch am Nebentisch, den Blick über die Schulter, die Frage zwischendurch. Auch die Bindung an Team und Betrieb wächst vor Ort schneller. Wer merkt, dass ein Azubi mobil abtaucht oder den Anschluss verliert, sollte den Anteil wieder reduzieren. Das ist keine Strafe, sondern eine Anpassung an den Lernstand.
Mobiles Ausbilden in Prüfung und Fachgespräch
Weil die Regeln vergleichsweise neu sind, solltest du sie für die AEVO-Prüfung sicher kennen. Typische Fragen: Ist eine vollständig mobile Ausbildung zulässig? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wer trägt die Kosten für die Hardware? Hier helfen die vier Bedingungen (geeignete Inhalte, IT, Erreichbarkeit, Lernfortschrittskontrolle) und die zwei Grenzen (nicht vollständig mobil, Ausstattung durch den Betrieb).
Im Fachgespräch bietet sich das Thema an, wenn deine Präsentation ein digitales Lernformat enthält. Der Prüfungsausschuss könnte fragen, wie du sicherstellst, dass ein Azubi in einer mobilen Phase tatsächlich lernt. Mehr zu digitalen Methoden allgemein findest du bei Digitales Lernen und Blended Learning.
Häufige Fragen
Das Gesetz verbietet es nicht. Am Anfang braucht ein Azubi aber vor allem Präsenz, um Abläufe, Team und Betrieb kennenzulernen, deshalb sind mobile Tage in den ersten Wochen selten sinnvoll.
Ja, die gesetzliche Unfallversicherung gilt grundsätzlich auch für Tätigkeiten, die im Rahmen der Ausbildung mobil erledigt werden. Rein private Tätigkeiten zu Hause sind dagegen nicht versichert.
Nein. Mobiles Ausbilden betrifft den betrieblichen Teil der Ausbildung. Wie die Berufsschule ihren Unterricht organisiert, regeln Schule und Land.