In vielen Betrieben merkt man als Ausbilder erst bei der ersten Personalentscheidung, dass man nicht allein entscheidet. Sobald ein Betriebsrat existiert, hat er bei der Berufsbildung mitzureden, und zwar nicht als Zuschauer. Wer neue Ausbildungsplätze plant, Auswahlkriterien festlegt oder einen Ausbildungsbeauftragten benennt, sollte wissen, wo der Betriebsrat informiert werden muss, wo er mitberät und wo er zustimmen muss.
Dazu kommt die Jugend- und Auszubildendenvertretung, kurz JAV. Sie ist die Stimme der jungen Beschäftigten im Betrieb und für dich als Ausbilder oft ein besserer Gesprächspartner, als viele zunächst denken. Wer sie früh einbindet, erfährt von Problemen, bevor daraus Abbrüche oder Beschwerden werden.
Diese Seite erklärt die Rechte beider Gremien bei der Ausbildung, wie die JAV gewählt wird und wie eine Zusammenarbeit aussieht, die im Alltag trägt. Für Einzelfragen zur Auslegung des Betriebsverfassungsgesetzes sind Arbeitgeberverband, Gewerkschaft oder eine Fachanwältin die richtige Adresse.
Warum der Betriebsrat bei der Ausbildung mitredet
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gibt dem Betriebsrat in den §§ 96 bis 98 eigene Rechte bei der Berufsbildung. Der Gedanke dahinter: Ausbildung und Weiterbildung entscheiden darüber, welche Chancen die Beschäftigten im Betrieb haben. Deshalb soll die Arbeitnehmerseite nicht erst hinterher davon erfahren.
Das betrifft nicht nur die klassische Erstausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, sondern auch Umschulungen, Lehrgänge und Weiterbildungen. Für dich als Ausbilder heißt das praktisch: Planungen rund um die Ausbildung sind kein reines Thema zwischen Geschäftsführung und Ausbildungsabteilung. Ein Betriebsrat, der rechtzeitig Bescheid weiß, ist meist kooperativer als einer, der sich übergangen fühlt. Und er hat oft Informationen aus der Belegschaft, die dir bei der Planung fehlen.
Die Beteiligungsrechte in drei Stufen
Die Rechte des Betriebsrats lassen sich grob nach ihrer Stärke ordnen. Für die Prüfung und den Alltag hilft es, diese Stufen auseinanderzuhalten:
- Beratung und Förderung: Arbeitgeber und Betriebsrat sollen die Berufsbildung gemeinsam fördern. Der Betriebsrat kann verlangen, dass der Arbeitgeber den Berufsbildungsbedarf ermittelt, und er kann eigene Vorschläge machen. Über die Einrichtung von Ausbildungsstätten, die Einführung von Bildungsmaßnahmen und die Teilnahme an externen Maßnahmen muss mit ihm beraten werden.
- Mitbestimmung bei der Durchführung: Bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen hat der Betriebsrat ein echtes Mitbestimmungsrecht. Wie die Ausbildung im Betrieb organisiert wird, etwa betriebliche Beurteilungsbögen oder interne Lernerfolgskontrollen, kann also nicht einseitig festgelegt werden.
- Widerspruch gegen Ausbilder: Der Betriebsrat kann der Bestellung einer Person widersprechen, die mit der Ausbildung beauftragt werden soll, oder ihre Abberufung verlangen, wenn sie persönlich oder fachlich nicht geeignet ist oder ihre Aufgaben vernachlässigt.
Hinzu kommen allgemeine Rechte, die bei der Einstellung von Azubis greifen. Wer Auswahlrichtlinien verwenden will, also feste Regeln, nach welchen Kriterien Bewerber ausgewählt werden, braucht dafür die Zustimmung des Betriebsrats. Und vor jeder Einstellung ist der Betriebsrat in Unternehmen ab einer bestimmten Größe zu unterrichten und um Zustimmung zu bitten. Das gilt auch für Auszubildende. Wie das in den Zeitplan passt, zeigt der Ablauf der Bewerberauswahl.
Merke: Ohne Betriebsrat gibt es keine JAV. Die JAV handelt nicht direkt gegenüber dem Arbeitgeber, sondern über den Betriebsrat.
Was das im Ausbildungsalltag bedeutet
Ein Beispiel aus der Industrie: Ein Maschinenbauunternehmen will statt bisher vier künftig sechs Industriemechaniker ausbilden und dafür eine Lehrwerkstatt einrichten. Hier ist der Betriebsrat früh zu beteiligen, weil es um die Einrichtung einer Ausbildungsstätte geht. Legt der Ausbildungsleiter anschließend fest, dass alle Azubis künftig jeden Monat einen schriftlichen Test im Betrieb schreiben, berührt das die Durchführung der Ausbildung. Ohne Einigung mit dem Betriebsrat geht das nicht.
Zweites Beispiel, aus dem Handel: Eine Filialkette möchte erfahrene Verkäuferinnen und Verkäufer als Ausbildungsbeauftragte in den Filialen einsetzen. Eine dieser Personen ist im Team dafür bekannt, Azubis vor allem zum Auffüllen der Regale einzuteilen und sie vor Kunden herunterzuputzen. Hier kann der Betriebsrat widersprechen. Für den Ausbilder ist das kein Angriff, sondern ein Anlass, die Auswahl der Ausbildungsbeauftragten sorgfältiger zu begründen.
In kleinen Betrieben ohne Betriebsrat entfällt das alles. In einem Handwerksbetrieb mit fünf Beschäftigten, in dem niemand einen Betriebsrat gewählt hat, entscheidet der Inhaber allein. Das Gesetz schreibt die Gründung eines Betriebsrats nicht vor, es ermöglicht sie den Beschäftigten.
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung
Die JAV vertritt die Interessen der Beschäftigten unter 18 Jahren und der Auszubildenden unter 25 Jahren. Gewählt werden kann sie in Betrieben, in denen in der Regel mindestens fünf solcher Beschäftigten arbeiten und in denen es einen Betriebsrat gibt. Ohne Betriebsrat keine JAV: Sie ist kein eigenständiges Gremium neben dem Betriebsrat, sondern arbeitet mit ihm und über ihn.
Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Die Größe der JAV richtet sich nach der Zahl der vertretenen Beschäftigten. In einem mittelständischen Betrieb mit einer Handvoll Azubis ist es oft eine einzelne Person, in Großbetrieben ein ganzes Gremium mit eigener Sprechstunde.
Wichtig für das Verständnis: Die JAV kann gegenüber dem Arbeitgeber nicht selbst verhandeln oder Vereinbarungen schließen. Sie bringt ihre Anliegen in den Betriebsrat ein, kann an dessen Sitzungen teilnehmen und hat dort bei Themen, die überwiegend junge Beschäftigte betreffen, Stimmrecht. Sie achtet darauf, dass Gesetze wie das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Regeln zur Ausbildung eingehalten werden, und nimmt Anregungen und Beschwerden der Azubis auf.
Schutz für Azubis in JAV und Betriebsrat
Wer sich als Azubi in der JAV oder im Betriebsrat engagiert, gerät leicht in Konflikt mit dem Arbeitgeber. Damit niemand aus Angst um die Übernahme auf ein Amt verzichtet, gibt es einen besonderen Schutz (§ 78a BetrVG). Will der Arbeitgeber ein solches Mitglied nach der Ausbildung nicht übernehmen, muss er das rechtzeitig vor dem Ende der Ausbildung schriftlich mitteilen. Verlangt der Azubi seine Weiterbeschäftigung, entsteht grundsätzlich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Davon kann sich der Arbeitgeber nur über das Arbeitsgericht lösen, wenn ihm die Weiterbeschäftigung nicht zuzumuten ist.
Für die Praxis heißt das: Wenn ein JAV-Mitglied bei dir in der Ausbildung ist, sprich das Thema Übernahme frühzeitig mit der Personalabteilung ab. Die Einzelheiten zu Fristen und Ausnahmen sind etwas für die Rechtsberatung. Allgemein zum Thema findest du mehr bei Übernahme und Weiterbeschäftigung.
Zusammenarbeit, die funktioniert
Manche Ausbilder sehen in der JAV vor allem jemanden, der Ärger macht. Das ist meistens eine verschenkte Chance. Die JAV weiß oft früher als du, wenn in einer Abteilung Azubis regelmäßig länger bleiben, wenn der Ausbildungsnachweis nicht abgezeichnet wird oder wenn jemand mit dem Gedanken spielt, die Ausbildung abzubrechen.
Bewährt haben sich ein paar einfache Gewohnheiten. Ein fester Austausch, etwa einmal im Quartal, zwischen Ausbildungsleitung und JAV, in dem beide Seiten offen sagen, was gerade läuft. Die Einbindung der JAV bei der Planung von Einführungstagen für neue Azubis. Und eine klare Haltung: Kritik der JAV wird geprüft und beantwortet, nicht abgewehrt.
Ein Beispiel aus einem IT-Dienstleister: Die JAV meldet, dass die angehenden Fachinformatiker im zweiten Jahr im Kundenservice kaum noch Programmieraufgaben bekommen. Der Ausbilder prüft das am betrieblichen Ausbildungsplan, stellt fest, dass die Rotation tatsächlich ins Stocken geraten ist, und passt den Plan an. Ohne den Hinweis der JAV wäre das vermutlich erst kurz vor der Prüfung aufgefallen.
So taucht das Thema in der Prüfung auf
Im schriftlichen Teil der AEVO-Prüfung wird Mitbestimmung meist in Fallaufgaben zu Handlungsfeld 1 und 2 abgefragt. Typisch sind Fragen wie: Welche Rechte hat der Betriebsrat, wenn der Betrieb einen neuen Ausbilder bestellen will? Wer darf an der JAV-Wahl teilnehmen? Muss der Betriebsrat bei der Einstellung eines Azubis beteiligt werden? Hier lohnt es sich, die Stufen Beratung, Mitbestimmung und Widerspruch sauber zu trennen und die Altersgrenzen der JAV zu kennen.
Im Fachgespräch nach der praktischen Prüfung kann der Prüfungsausschuss nachfragen, wie du die JAV in deine Ausbildungsplanung einbinden würdest. Eine konkrete Antwort aus deinem Betrieb wirkt hier stärker als eine Aufzählung von Paragraphen.
Häufige Fragen
Ja. Die JAV-Arbeit ist ein Ehrenamt, für das die Mitglieder im erforderlichen Umfang ohne Minderung der Vergütung freigestellt werden. Plane Sitzungen und Schulungen deshalb in die Ausbildung mit ein.
Er kann Vorschläge machen und verlangen, dass der Bildungsbedarf ermittelt und mit ihm beraten wird. Die Entscheidung, wie viele Ausbildungsplätze es gibt, kann er aber nicht erzwingen.
Ja, vor jeder Kündigung ist der Betriebsrat anzuhören, auch in der Probezeit. Eine Kündigung ohne Anhörung ist unwirksam.