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Handlungsfeld 4 · Ausbildung abschließen

Der Prüfungsausschuss: Zusammensetzung, Aufgaben und der Weg zum Prüfer

Hinter jeder Abschlussprüfung stehen Menschen, die das ehrenamtlich machen. Wie der Prüfungsausschuss zusammengesetzt ist, was er entscheidet und warum sich das Prüferamt auch für Ausbilder lohnt.

6 Min. Lesezeitvon Oliver MischStand November 2026

Für Azubis ist der Prüfungsausschuss oft eine anonyme Instanz: drei Menschen hinter einem Tisch, die freundlich gucken und Fragen stellen. Tatsächlich sitzen dort meist Leute aus der Praxis. Eine Meisterin aus einem Nachbarbetrieb, ein Facharbeiter aus der Industrie, eine Lehrerin von der Berufsschule. Sie machen das ehrenamtlich, neben ihrem eigentlichen Job.

Als Ausbilder solltest du wissen, wie der Ausschuss arbeitet, weil du deine Azubis darauf vorbereitest und manchmal Fragen zur Zulassung oder zum Ergebnis klären musst. Für die AEVO-Prüfung ist das Thema Pflichtstoff in Handlungsfeld 4, und die Zusammensetzung des Ausschusses gehört zu den Klassikern unter den Prüfungsfragen.

Wer den Prüfungsausschuss errichtet

Für die Abnahme der Abschlussprüfungen errichtet die zuständige Stelle Prüfungsausschüsse. In Industrie, Handel und vielen Dienstleistungsberufen ist das die Industrie- und Handelskammer, im Handwerk die Handwerkskammer, in freien Berufen die jeweilige Berufskammer. Welche Stelle für welchen Beruf zuständig ist, erklärt die Seite zu den zuständigen Stellen.

Eine Besonderheit gibt es im Handwerk. Dort kann die Handwerkskammer Innungen ermächtigen, eigene Gesellenprüfungsausschüsse zu bilden. Viele Gesellenprüfungen werden deshalb von der Innung vor Ort abgenommen. Mehr dazu auf der Seite zur Ausbildung nach der Handwerksordnung.

Auch die AEVO-Prüfung, die du selbst ablegst, wird übrigens von einem Prüfungsausschuss der Kammer abgenommen, der nach denselben Grundsätzen besetzt ist.

Die Zusammensetzung

Das Berufsbildungsgesetz legt klare Regeln für die Besetzung fest. Ein Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Ihm gehören an:

  • Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl,
  • mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule.

Die Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern stellen zusammen die deutliche Mehrheit. Ein typischer Ausschuss hat also eine Arbeitgebervertreterin, einen Arbeitnehmervertreter und eine Berufsschullehrkraft. Für alle Mitglieder gibt es Stellvertreter, damit Prüfungen auch bei Krankheit stattfinden können.

Berufen werden die Mitglieder von der zuständigen Stelle für eine bestimmte Amtszeit. Die Arbeitnehmervertreter werden auf Vorschlag der Gewerkschaften und vergleichbarer Arbeitnehmervereinigungen berufen, die Lehrkräfte im Einvernehmen mit der Schulaufsicht. Den Vorsitz wählt der Ausschuss selbst. Vorsitz und Stellvertretung sollen dabei nicht aus derselben Mitgliedergruppe kommen.

Die Logik dahinter ist das duale System selbst: Betrieb, Beschäftigte und Schule sind gemeinsam für die Ausbildung verantwortlich, also prüfen sie auch gemeinsam.

Merke: Mindestens drei Mitglieder, Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl, mindestens eine Berufsschullehrkraft. Errichtet wird der Ausschuss von der zuständigen Stelle.

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Sachkunde und Ehrenamt

Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein. In der Praxis heißt das: Sie kennen den Beruf aus eigener Erfahrung, wissen, was im Alltag verlangt wird, und können Leistungen fair beurteilen. Viele Kammern bieten neuen Prüfern Schulungen zu Prüfungsrecht, Bewertung und Gesprächsführung an.

Die Tätigkeit ist ein Ehrenamt. Es gibt kein Gehalt, aber eine angemessene Entschädigung für Auslagen und Zeitversäumnis, deren Höhe die Kammer festlegt. Seit der Reform des Berufsbildungsgesetzes von 2020 müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten für die Prüfertätigkeit freistellen, wenn keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Wie viel Zeit das Ehrenamt kostet, hängt stark vom Beruf und von der Zahl der Prüflinge ab. In kleinen Berufen sind es wenige Tage im Jahr, in großen kaufmännischen Berufen mit vielen Prüflingen deutlich mehr.

Unabhängigkeit und Befangenheit

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Prüfertätigkeit unabhängig und an keine Weisungen gebunden, weder von ihrem Arbeitgeber noch von der Kammer. Das ist wichtig, denn die Prüfung soll objektiv feststellen, ob jemand die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. Gleichzeitig sind sie zur Verschwiegenheit über Prüfungsinhalte und Ergebnisse verpflichtet.

Angehörige eines Prüflings dürfen an dessen Prüfung nicht mitwirken. Ausbilder sollen bei der Prüfung ihrer eigenen Azubis in der Regel ebenfalls nicht mitwirken, damit kein Verdacht der Befangenheit entsteht. Wer einen Grund sieht, der seine Unparteilichkeit infrage stellen könnte, muss das der Kammer melden. Ein Beispiel: Ein Prüfer in einem Ausschuss für Kaufleute im Groß- und Außenhandel stellt fest, dass einer der Prüflinge aus dem Betrieb seines Schwagers kommt. Er meldet das, und für diesen Prüfling übernimmt ein Stellvertreter.

Die Aufgaben des Ausschusses

Der Prüfungsausschuss nimmt die Prüfung ab und bewertet die Leistungen. Er stellt fest, ob die Prüfung bestanden ist, und teilt dem Prüfling das Ergebnis mit. Mit dieser Bekanntgabe endet bei bestandener Prüfung das Ausbildungsverhältnis, auch wenn die vertragliche Ausbildungszeit noch nicht abgelaufen ist. Die Folgen beschreibt die Seite zum Ende des Ausbildungsverhältnisses.

Daneben hat der Ausschuss weitere Aufgaben. Hält die Kammer die Zulassungsvoraussetzungen für nicht erfüllt, entscheidet er über die Zulassung zur Abschlussprüfung. Er entscheidet über Täuschungsversuche und Ordnungsverstöße und fertigt über die Prüfung eine Niederschrift an. Die schriftlichen Aufgaben werden in vielen Berufen von überregionalen Aufgabenerstellungsausschüssen entwickelt, die der Prüfungsausschuss übernimmt. Praktische Aufgaben und betriebliche Aufträge werden dagegen oft vor Ort begutachtet und genehmigt.

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Prüferdelegationen

In großen Berufen braucht es viele Prüfer, und ein einzelner Prüfungsausschuss kann unmöglich alle Fachgespräche und praktischen Prüfungen selbst abnehmen. Seit der Reform 2020 kann die Kammer deshalb im Einvernehmen mit den Mitgliedern des Prüfungsausschusses Prüferdelegationen bilden und ihnen die Abnahme und abschließende Bewertung einzelner Prüfungsleistungen übertragen.

Für die Besetzung der Prüferdelegationen gelten die gleichen Grundsätze wie für den Ausschuss: mindestens drei Mitglieder, Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl, mindestens eine Lehrkraft. Das Gesamtergebnis und die Entscheidung über das Bestehen bleiben beim Prüfungsausschuss. Für Azubis ändert sich dadurch wenig. Sie merken höchstens, dass sie im Fachgespräch anderen Menschen gegenübersitzen als in der schriftlichen Prüfung.

Wie du selbst Prüferin oder Prüfer wirst

Viele Kammern suchen neue Prüfer, weil es in manchen Berufen schwer ist, genug Ehrenamtliche zu finden. Der erste Schritt ist ein Anruf bei der Prüfungsabteilung deiner Kammer oder ein Blick auf deren Website, wo meist erklärt wird, welche Unterlagen nötig sind. Je nachdem, welche Seite du vertrittst, läuft die Berufung über die Kammer, über eine Gewerkschaft oder über deine Schule.

Für Ausbilder lohnt sich das Prüferamt auf mehreren Ebenen. Du lernst, worauf es in der Prüfung wirklich ankommt, und kannst deine eigenen Azubis gezielter vorbereiten. Du siehst, wie andere Betriebe ausbilden, und du lernst Kollegen aus deiner Branche kennen. Eine Tischlermeisterin, die seit einigen Jahren im Gesellenprüfungsausschuss ihrer Innung sitzt, erzählt oft, dass sie seitdem schon im ersten Ausbildungsjahr anders auf saubere Arbeitsplanung achtet.

Ehrlich gesagt ist es auch Arbeit: Gesellenstücke bewerten, Projektberichte lesen, an Samstagen prüfen. Wer das unterschätzt, hört schnell wieder auf.

Der Prüfungsausschuss in deiner AEVO-Prüfung

Die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses ist eine der häufigsten Wissensfragen in Handlungsfeld 4. Typische Formulierungen: Wie viele Mitglieder hat ein Prüfungsausschuss mindestens? Wer muss ihm angehören? Wer errichtet ihn? Die Antworten solltest du sicher können: mindestens drei Mitglieder, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter in gleicher Zahl, mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule, errichtet von der zuständigen Stelle.

In Fallaufgaben geht es eher um Zuständigkeiten. Wer entscheidet über das Bestehen? Wann endet das Ausbildungsverhältnis? Wohin wendet sich ein Azubi, der mit der Bewertung nicht einverstanden ist? Für deine eigene Prüfung hilft es außerdem zu wissen, dass auch dir ein solcher Ausschuss gegenübersitzt. Wie das abläuft, steht im Ratgeber zum Ablauf der AEVO-Prüfung.

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Häufige Fragen

Wenn er Gründe hat, die an der Unparteilichkeit eines Prüfers zweifeln lassen, kann er das der Kammer vor der Prüfung mitteilen. Die Kammer bzw. der Ausschuss entscheidet dann, ob der Prüfer ersetzt wird.

Er kann Einsicht in seine Prüfungsunterlagen verlangen und gegen den Prüfungsbescheid vorgehen, in der Regel per Widerspruch, je nach Bundesland auch direkt per Klage. Welcher Weg gilt und welche Frist läuft, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.

Nein. Gefordert sind Sachkunde im Beruf und Eignung für das Prüfungswesen. Viele Prüfer sind aber selbst Ausbilder, weil sie beides mitbringen.

Oliver Misch
Oliver Misch
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