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Handlungsfeld 4 · Ausbildung abschließen

Wenn Azubis die Abschlussprüfung nicht bestehen

Nicht bestanden heißt nicht gescheitert. Was das Gesetz bei einer nicht bestandenen Abschlussprüfung vorsieht und wie du deinen Azubi bis zur Wiederholung begleitest.

6 Min. Lesezeitvon Oliver MischStand November 2026

Der Brief von der Kammer oder die Mitteilung des Prüfungsausschusses am Prüfungstag: nicht bestanden. Für den Azubi bricht in dem Moment oft etwas zusammen, und auch im Betrieb ist die Enttäuschung groß. Gerade dann zählt, dass du als Ausbilder ruhig bleibst und die nächsten Schritte kennst.

Ein Durchfallen in der Abschlussprüfung ist kein Ende der Ausbildung. Das Berufsbildungsgesetz gibt dem Azubi klare Möglichkeiten, es noch einmal zu versuchen, und es sichert ihn dabei auch arbeitsrechtlich ab. Was meistens fehlt, ist ein Plan. Den kannst du gemeinsam mit ihm aufstellen.

Diese Seite behandelt die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf. Wenn du selbst gerade durch die Ausbilderprüfung gefallen bist, findest du die passenden Hinweise im Ratgeber AEVO nicht bestanden.

Das erste Gespräch nach dem Ergebnis

Der Moment, in dem der Azubi das Ergebnis erfährt, prägt oft die nächsten Monate. Such das Gespräch zeitnah, am besten am selben oder am nächsten Tag, und in Ruhe statt zwischen Tür und Angel. Vorwürfe helfen jetzt niemandem, auch wenn du vielleicht schon länger geahnt hast, dass es knapp wird. Sag klar, dass der Betrieb ihn weiter unterstützt, und erkläre, welche Möglichkeiten er jetzt hat.

In diesem ersten Gespräch muss noch nicht alles entschieden werden. Es reicht, die wichtigsten Punkte zu klären: Will er verlängern? Wann ist der nächste Prüfungstermin? Wann setzt ihr euch zusammen, um die Ursachen anzuschauen? Gib ihm ein, zwei Tage Zeit, die Enttäuschung zu verarbeiten, und vereinbare dann einen festen Termin. Bei minderjährigen Azubis kann es sinnvoll sein, die Eltern einzubeziehen.

Wie oft die Prüfung wiederholt werden darf

Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Ein Azubi hat also insgesamt drei Versuche. Die Wiederholung findet zum nächsten regulären Prüfungstermin der Kammer statt. Wie die Termine liegen, hängt vom Beruf und von der zuständigen Stelle ab, in vielen Berufen gibt es zwei Termine im Jahr.

Für die Vorbereitung wichtig: Bereits bestandene Prüfungsbereiche müssen nicht in jedem Fall erneut abgelegt werden. Auf Antrag kann der Prüfling von Prüfungsbereichen befreit werden, in denen er ausreichende Leistungen erbracht hat, wenn er sich innerhalb einer bestimmten Frist zur Wiederholung anmeldet. Das spart Kraft, hat aber eine Kehrseite. Wer nur noch den schwachen Bereich wiederholt, kann das alte Ergebnis in den anderen Bereichen nicht mehr verbessern. Lass den Azubi diese Entscheidung bewusst treffen und kläre die Einzelheiten mit der Kammer.

Manche Ausbildungsordnungen sehen außerdem eine mündliche Ergänzungsprüfung vor, wenn ein schriftlicher Prüfungsbereich knapp nicht gereicht hat. Ob das im jeweiligen Beruf möglich ist, steht in der Ausbildungsordnung. Manchmal rettet genau dieses Gespräch die Prüfung, bevor es überhaupt zur Wiederholung kommt.

Merke: Die Verlängerung nach nicht bestandener Prüfung hängt allein vom Verlangen des Azubis ab. Der Betrieb kann sie nicht verweigern.

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Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses

Normalerweise endet das Ausbildungsverhältnis mit Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit. Besteht der Azubi die Prüfung nicht, verlängert es sich auf sein Verlangen bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, höchstens aber um ein Jahr. Entscheidend ist das Wort Verlangen: Der Azubi entscheidet, nicht der Betrieb. Der Betrieb kann die Verlängerung nicht ablehnen, auch wenn ihm die bisherigen Leistungen nicht gefallen haben.

Das Verlangen sollte der Azubi zeitnah und am besten schriftlich äußern. Ein kurzer Satz genügt, etwa: „Ich möchte mein Ausbildungsverhältnis bis zur Wiederholungsprüfung verlängern.“ Das schafft für beide Seiten Klarheit. Während der Verlängerung bleibt er Azubi, mit allen Rechten und Pflichten. Er bekommt weiter Ausbildungsvergütung, führt weiter seinen Ausbildungsnachweis und wird weiter ausgebildet. Die Verlängerung teilst du der Kammer mit, damit das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse stimmt.

Fällt der Azubi auch in der ersten Wiederholung durch, kann er erneut verlangen, dass das Ausbildungsverhältnis bis zur nächsten Prüfung weiterläuft. Die Obergrenze von einem Jahr bleibt dabei bestehen. Rechne also früh nach, welche Termine in diesen Zeitraum fallen.

Wenn der Azubi keine Verlängerung will

Nicht jeder möchte im Betrieb bleiben. Manche haben schon ein Angebot als Helfer, andere wollen nach der Enttäuschung einfach weg. Verlangt der Azubi keine Verlängerung, endet das Ausbildungsverhältnis zum vereinbarten Termin. Die Wiederholungsprüfung kann er trotzdem ablegen. Die Anmeldung klärt er dann direkt mit der Kammer.

Als Ausbilder solltest du in diesem Gespräch ehrlich sein. Ohne betriebliche Ausbildung fehlt oft genau die Praxis, die in der praktischen Prüfung gefehlt hat. Ein Elektroniker, der an der Arbeitsaufgabe gescheitert ist, wird sich ohne Werkstatt schwertun, die Lücke zu schließen. Beim schriftlichen Teil sieht es anders aus, dafür kann man auch neben einem Job lernen. Hilf ihm, die Lage realistisch einzuschätzen, und dränge ihn in keine Richtung.

Ursachen klären, bevor weitergelernt wird

Bevor ihr einen Lernplan macht, braucht ihr eine ehrliche Analyse. Wo genau gingen die Punkte verloren? Die Kammer teilt die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsbereiche mit, und der Prüfling kann in der Regel Einsicht in seine Prüfungsunterlagen beantragen. Das lohnt sich fast immer, weil man dort sieht, ob Wissen fehlte oder ob Aufgaben falsch gelesen wurden.

Die Ursachen sind ganz unterschiedlich. Die angehende Kauffrau im Einzelhandel hatte im Laden alles im Griff, aber nie mit Kalkulationen geübt. Der Koch kam mit dem Zeitdruck in der praktischen Prüfung nicht klar. Der Fachinformatiker hat seine Projektdokumentation viel zu spät begonnen. Und manchmal steckt Prüfungsangst dahinter, eine Lernschwäche oder ein privates Problem, das niemand bemerkt hat. Hinweise dazu findest du unter Lernschwierigkeiten erkennen und helfen. Erst wenn klar ist, woran es lag, passt die Unterstützung.

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Wie der Betrieb jetzt unterstützt

Die Zeit bis zur Wiederholung ist knapp. Plant sie deshalb konkret: Welche Inhalte sind in welchen Wochen dran, wer im Betrieb hilft dabei, und wann prüft ihr den Stand? Wer im praktischen Teil gescheitert ist, sollte gezielt an genau den Aufgabentypen arbeiten, die in der Prüfung vorkommen, und zwar unter realistischen Bedingungen mit Zeitvorgabe. Für den schriftlichen Teil helfen alte Prüfungsaufgaben und regelmäßige kurze Tests.

Sprich auch mit der Berufsschule. Lehrkräfte wissen oft genau, wo die Schwächen ihrer Schüler liegen, und manche Schulen bieten Wiederholern zusätzliche Unterstützung an. Ob ein externer Vorbereitungskurs sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.

Genauso wichtig ist der Umgang im Team. Ein Spruch wie „Na, diesmal klappt's aber, oder?“ beim Mittagessen kann viel kaputt machen. Mach klar, dass der Azubi weiter ein vollwertiges Teammitglied ist. Wie du die Vorbereitung methodisch aufbaust, steht ausführlich unter Azubis auf die Abschlussprüfung vorbereiten.

Typische Fallaufgaben in der AEVO-Prüfung

In der schriftlichen AEVO-Prüfung taucht das Thema regelmäßig im Handlungsfeld 4 auf. Ein typischer Fall: Eine Auszubildende hat die Abschlussprüfung nicht bestanden, ihr Vertrag endet in zwei Wochen, die Geschäftsführung will sie nicht weiter beschäftigen. Gefragt wird, ob das geht. Richtig ist: Auf ihr Verlangen verlängert sich das Ausbildungsverhältnis bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Die Geschäftsführung kann das nicht verhindern.

Ebenfalls gefragt wird, wie oft man wiederholen darf (zweimal) und was der Betrieb zur Unterstützung tun kann. Bei solchen offenen Fragen punktest du mit konkreten Maßnahmen: Ursachenanalyse, Lernplan, Probeprüfung, Abstimmung mit der Berufsschule. Im Fachgespräch kann das Thema auftauchen, wenn deine Präsentation die Prüfungsvorbereitung betrifft. Dann wollen die Prüfer sehen, dass du auch Rückschläge mitdenkst.

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Häufige Fragen

Ja. Er bleibt Auszubildender mit allen Rechten und Pflichten, also auch mit Anspruch auf Vergütung. Üblich ist die Vergütung des letzten Ausbildungsjahres.

Nein. Die Verlängerung tritt nur auf Verlangen des Azubis ein. Der Betrieb kann ein Angebot machen und seine Gründe erklären, mehr nicht.

Dann sind die Wiederholungsmöglichkeiten ausgeschöpft. Welche Wege danach offen sind, etwa eine Ausbildung in einem anderen Beruf, besprecht ihr am besten mit dem Ausbildungsberater der Kammer.

Oliver Misch
Oliver Misch
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