Am Ende der Ausbildung bekommt der Azubi in der Regel drei Zeugnisse. Die Kammer stellt nach bestandener Prüfung das Prüfungszeugnis aus, die Berufsschule ihr Abschlusszeugnis. Das dritte schreibt der Betrieb, und es zeigt künftigen Arbeitgebern, was der Absolvent im Alltag gelernt und geleistet hat. Um dieses Zeugnis geht es hier.
Das Ausbildungszeugnis ist Pflicht, und Personaler lesen es genau. Viele Ausbilder schreiben es trotzdem nebenbei, kopieren Formulierungen aus alten Vorlagen und wundern sich dann über Nachfragen oder Beschwerden. Mit etwas Struktur ist ein gutes Zeugnis in einer Stunde geschrieben.
Die Pflicht des Betriebs
Der Ausbildende muss dem Azubi bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis ausstellen. Das gilt immer: nach bestandener Prüfung, nach nicht bestandener Prüfung, nach einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag. Auch wer nach wenigen Monaten abbricht, hat Anspruch darauf. Das Zeugnis gehört zu den Pflichten des Ausbildenden, die das Berufsbildungsgesetz festlegt.
Hat der Ausbildende die Ausbildung nicht selbst durchgeführt, was in größeren Betrieben die Regel ist, soll auch der Ausbilder das Zeugnis unterschreiben. Das ist sinnvoll, weil er die Leistungen am besten kennt. In einem Industriebetrieb unterschreiben dann zum Beispiel die Personalleiterin und der Ausbildungsleiter gemeinsam.
Einfaches und qualifiziertes Zeugnis
Das einfache Zeugnis enthält Angaben über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Es sagt also, was der Azubi gelernt hat, aber nicht, wie gut.
Auf Verlangen des Azubis muss das Zeugnis zusätzlich Angaben über Verhalten und Leistung enthalten. Das ist das qualifizierte Zeugnis. In der Praxis wollen Absolventen in der Regel ein qualifiziertes Zeugnis, weil ein einfaches bei Bewerbungen schnell den Eindruck erweckt, es gäbe nichts Gutes zu sagen. Frag im Zweifel nach. Wer nur ein einfaches Zeugnis wollte, bekommt keine Bewertung, die er nicht verlangt hat.
Merke: Ein Zeugnis ist bei jedem Ende der Ausbildung fällig. Angaben zu Verhalten und Leistung enthält es nur, wenn der Azubi das verlangt.
Was in ein gutes Ausbildungszeugnis gehört
Ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis folgt meist einem festen Aufbau:
- Überschrift und persönliche Daten: Name, Geburtsdatum, Ausbildungsberuf
- Dauer der Ausbildung mit Beginn und Ende, gegebenenfalls mit Hinweis auf eine Verkürzung
- kurze Beschreibung des Betriebs und der durchlaufenen Abteilungen oder Einsatzbereiche
- die vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, orientiert am Ausbildungsrahmenplan
- Bewertung der Leistung: Fachwissen, Arbeitsweise, Lernbereitschaft, Arbeitsergebnisse
- Bewertung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und gegebenenfalls Kunden
- Schlussformel, Ort, Datum und Unterschriften
Die Tätigkeitsbeschreibung ist der Teil, den viele unterschätzen. Ein Satz wie „Sie wurde in allen Bereichen ausgebildet“ sagt nichts. Besser: „Sie war im Wareneingang, im Verkauf an der Frischetheke und in der Disposition eingesetzt und hat dort selbstständig Bestellungen über das Warenwirtschaftssystem ausgelöst.“ Als Grundlage helfen dir der betriebliche Ausbildungsplan, die Ausbildungsnachweise und die Beurteilungen aus den einzelnen Ausbildungsjahren.
Wohlwollend und wahr
Zwei Grundsätze stehen über jedem Zeugnis: Es muss wahr sein, und es muss wohlwollend formuliert sein. Wahr heißt, du darfst keine Leistungen erfinden und keine schweren Mängel verschweigen, die für einen künftigen Arbeitgeber wesentlich wären. Wohlwollend heißt, das Zeugnis darf dem Absolventen das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschweren.
Beide Anforderungen ziehen manchmal in verschiedene Richtungen. Ein Azubi, der oft zu spät kam, aber fachlich stark war, bekommt kein Zeugnis, das seine Pünktlichkeit lobt. Man wird sie aber auch nicht ausdrücklich anprangern, sondern bei der Zuverlässigkeit zurückhaltender formulieren. Einmalige Ausrutscher gehören nicht ins Zeugnis. Krankheitszeiten, eine Tätigkeit in der JAV oder der Grund für eine Kündigung haben dort in der Regel ebenfalls nichts zu suchen.
Zeugnissprache verstehen und bewusst einsetzen
Weil Zeugnisse wohlwollend sein müssen, hat sich eine eigene Sprache entwickelt, in der auch Kritik freundlich klingt. Die bekannteste Abstufung betrifft die Zufriedenheit: „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ steht für eine sehr gute Leistung, „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ für eine gute, „zu unserer vollen Zufriedenheit“ für eine befriedigende und „zu unserer Zufriedenheit“ für eine ausreichende. Kleine Wörter wie „stets“ oder „immer“ machen also einen echten Unterschied.
Ehrlich muss man sagen: Diese Codes stehen in der Kritik, weil viele Absolventen sie nicht kennen und sich die Bewertungen insgesamt nach oben verschoben haben. Personaler lesen sie trotzdem so. Wenn du eine gute Leistung meinst, schreib also nicht aus Versehen eine befriedigende. Auch die Reihenfolge wird gelesen: Wer im Verhaltensteil die Kollegen vor den Vorgesetzten nennt, deutet nach verbreiteter Lesart Probleme mit Vorgesetzten an. Verzichte auf versteckte Botschaften. Sie sind unfair und angreifbar.
Form: Papier oder elektronisch
Ein Zeugnis gehört auf Firmenpapier, ohne Rechtschreibfehler und mit sauberer Unterschrift. Seit der BBiG-Reform 2024 kann das Ausbildungszeugnis auch in elektronischer Form erteilt werden, aber nur mit Einwilligung des Azubis. Hol diese Einwilligung ausdrücklich ein und dokumentiere sie. Wer ein Papierzeugnis möchte, bekommt eins. Elektronische Form ist dabei ein juristischer Begriff und bedeutet mehr als ein eingescanntes PDF im Mailanhang. Die technische Umsetzung klärst du am besten mit der Personalabteilung.
Datiert wird das Zeugnis in der Regel auf das Ende des Ausbildungsverhältnisses. Schreib es rechtzeitig, damit der Absolvent es für Bewerbungen sofort hat. Wer sich nach der Prüfung bewirbt, kann nicht drei Monate auf sein Zeugnis warten.
Typische Fehler beim Zeugnisschreiben
Viele Zeugnisse scheitern an denselben Stellen. Ein Klassiker ist die Kopie aus einer Vorlage, bei der am Ende der falsche Name oder der falsche Beruf stehen bleibt. Ebenso verbreitet sind Widersprüche: Die Leistung wird mit „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ bewertet, im Verhaltensteil fehlen aber die Vorgesetzten. Personaler lesen das als Signal, auch wenn es nur ein Versehen war.
Ein weiterer Punkt ist die Schlussformel. Sätze wie „Wir bedauern ihr Ausscheiden und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute“ sind zwar nicht vorgeschrieben, ihr Fehlen wird aber oft negativ gedeutet. Und schließlich gibt es Zeugnisse, die nur aus Standardsätzen bestehen und nichts Konkretes über den Menschen sagen. „Er hat im zweiten Ausbildungsjahr die Kundenreklamationen eigenständig bearbeitet“ sagt mehr als drei Absätze allgemeines Lob.
Lass das Zeugnis vor dem Unterschreiben von einer zweiten Person gegenlesen, zum Beispiel von den Ausbildungsbeauftragten, die den Azubi zuletzt betreut haben. Sie erkennen schnell, ob das Bild stimmt, und finden Tippfehler, die man selbst überliest.
Das Ausbildungszeugnis in der AEVO-Prüfung
Im Handlungsfeld 4 werden zum Zeugnis vor allem diese Punkte abgefragt: der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis, die Pflicht zur Ausstellung auch bei Abbruch und der Unterschied zum Prüfungszeugnis der Kammer. Beliebt ist auch die Frage, wer unterschreibt, wenn der Ausbildende nicht selbst ausbildet. Seit der Reform kann auch die elektronische Form mit Einwilligung Thema sein.
Manchmal sollst du eine Zeugnisformulierung einordnen. Dann hilft dir die Zufriedenheitsskala, und du achtest genau auf „stets“, „voll“ und „vollst“. Die Grundlagen der Leistungsbewertung findest du unter Beurteilungssysteme in der Ausbildung. Wer regelmäßig beurteilt und das dokumentiert, hat beim Zeugnis eine solide Grundlage und muss nicht aus der Erinnerung schreiben.
Häufige Fragen
Nicht automatisch. Das Prüfungsergebnis dokumentiert das Zeugnis der Kammer. Ins betriebliche Zeugnis gehört es in der Regel nur, wenn der Absolvent das möchte.
Ja, wenn es unrichtig oder nicht wohlwollend formuliert ist. Meist reicht ein Gespräch, im Streitfall entscheidet das Arbeitsgericht.
Ja. Der Anspruch besteht bei jeder Beendigung. Bei kurzer Dauer fällt das Zeugnis knapp aus, ein qualifiziertes kann er trotzdem verlangen.