Mit dem Berufsabschluss ist das Lernen nicht vorbei. Für viele junge Fachkräfte fängt die eigentliche Planung erst dann an: Bleibe ich im Beruf und werde richtig gut darin? Will ich Verantwortung übernehmen, ein Team führen, mich selbstständig machen? Oder doch studieren?
Als Ausbilder bist du oft die erste Person, mit der Azubis über solche Fragen sprechen. Du musst nicht jeden Lehrgang im Detail kennen. Aber du solltest die großen Wege überblicken, damit du sinnvoll beraten und an die richtigen Stellen verweisen kannst. Diese Seite gibt dir dafür den Rahmen.
Anpassungsfortbildung: im Beruf auf dem Stand bleiben
Anpassungsfortbildung heißt, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und an neue Anforderungen anzupassen. Ein Kfz-Mechatroniker lernt, an Hochvoltfahrzeugen zu arbeiten. Eine Kauffrau für Büromanagement wird in ein neues ERP-System eingearbeitet. Ein Koch vertieft sein Wissen über Allergene und besondere Ernährungsformen. Solche Fortbildungen sind meist kurz, finden oft im Betrieb, bei Herstellern oder Bildungsträgern statt und führen nicht zu einem neuen Abschluss.
Wichtig sind sie trotzdem. Wer im Beruf nicht dazulernt, verliert in wenigen Jahren den Anschluss, gerade in Berufen, die sich durch Digitalisierung schnell verändern. Für Betriebe ist die Anpassungsfortbildung das einfachste Mittel, Fachkräfte zu halten und weiterzuentwickeln.
Aufstiegsfortbildung: die nächste Stufe
Aufstiegsfortbildungen führen zu einem höheren Abschluss und bereiten auf mehr Verantwortung vor. Seit 2020 kennt das Berufsbildungsgesetz drei Fortbildungsstufen mit einheitlichen Bezeichnungen:
- Geprüfte Berufsspezialistin bzw. Geprüfter Berufsspezialist als erste Stufe, die vertiefte Fachkompetenz bescheinigt
- Bachelor Professional als zweite Stufe, zum Beispiel für Meister, Fachwirte oder Fachkaufleute
- Master Professional als dritte Stufe, etwa für den Geprüften Betriebswirt
Die Bezeichnungen sollen zeigen, dass berufliche Fortbildung gleichwertig neben akademischen Abschlüssen steht. Welche Bezeichnung ein konkreter Abschluss trägt, regelt die jeweilige Fortbildungsordnung. Wie sich die Stufen im Qualifikationsrahmen einordnen, steht unter DQR und Durchlässigkeit der Bildungswege.
Merke: Die drei Fortbildungsstufen heißen Geprüfte/r Berufsspezialist/in, Bachelor Professional und Master Professional.
Meister, Fachwirt, Techniker: die Klassiker
Der Meister ist im Handwerk der bekannteste Weg. In vielen Gewerken ist er Voraussetzung, um einen eigenen Betrieb zu führen. Außerdem enthält die Meisterprüfung im Handwerk einen berufs- und arbeitspädagogischen Teil, der inhaltlich der AEVO entspricht. Auch in der Industrie gibt es Meister, etwa den Industriemeister Metall, der vor allem auf Führungsaufgaben in der Produktion vorbereitet.
Fachwirte und Fachkaufleute sind die kaufmännischen Gegenstücke: Handelsfachwirt, Wirtschaftsfachwirtin, Fachwirt im Gastgewerbe, Fachkauffrau für Einkauf und Logistik. Sie bereiten auf Aufgaben im mittleren Management vor. Der staatlich geprüfte Techniker dagegen ist kein Kammerabschluss, sondern wird an Fachschulen erworben, in Vollzeit oder berufsbegleitend. Er ist eher technisch-planerisch ausgerichtet, etwa in Maschinenbau, Elektrotechnik oder Informatik.
Welcher Weg passt, hängt vom Ziel ab. Wer führen will, schaut sich Meister und Fachwirt an, wer tiefer in die Technik will, eher den Techniker. Viele dieser Fortbildungen setzen Berufspraxis nach der Ausbildung voraus. Die genauen Bedingungen stehen in der jeweiligen Prüfungsordnung.
Studium nach der Ausbildung
Auch ein Studium ist nach der Ausbildung möglich, und zwar nicht nur mit Abitur. Wer eine Aufstiegsfortbildung wie den Meister abgeschlossen hat, erhält in der Regel eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Wer einen Berufsabschluss und einige Jahre Berufserfahrung hat, kann oft fachgebunden studieren. Die genauen Regeln legen die Bundesländer und Hochschulen fest.
Beliebt sind berufsbegleitende und duale Studiengänge, bei denen man weiter im Betrieb arbeitet. Für Betriebe kann das eine gute Lösung sein, um starke Absolventen zu halten. Ehrlich muss man aber sagen: Ein Studium neben einem Vollzeitjob ist eine große Belastung, die viele unterschätzen. Rate niemandem leichtfertig dazu, sondern sprich offen über Aufwand, Abende und Wochenenden.
Förderung: das Aufstiegs-BAföG
Aufstiegsfortbildungen kosten Geld, für Lehrgang, Prüfung und Material. Ein wichtiger Baustein der Finanzierung ist das Aufstiegs-BAföG. Es unterstützt Fortbildungen zum Meister, Fachwirt, Techniker und vergleichbaren Abschlüssen, in Vollzeit und in Teilzeit. Gefördert werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, bei Vollzeit auch der Lebensunterhalt, teils als Zuschuss, teils als Darlehen. Beträge und Bedingungen ändern sich immer wieder, deshalb lohnt der Blick in die aktuellen offiziellen Informationen.
Daneben gibt es Begabtenförderung für besonders gute Absolventen, und manche Arbeitgeber zahlen Fortbildungen ganz oder teilweise. Oft wird das mit einer Rückzahlungsklausel verbunden, falls der Mitarbeiter kurz danach kündigt. Solche Klauseln sind nur in Grenzen zulässig und sollten sorgfältig formuliert werden.
Der Ausbilder als Karriereberater
Viele Azubis haben am Ende der Ausbildung nur vage Vorstellungen. Hier kannst du viel bewirken, gerade weil du sie über Jahre erlebt hast. Du weißt, wer gern Verantwortung übernimmt, wer lieber tüftelt und wer im Kundenkontakt aufblüht. Sprich das an, zum Beispiel im Beurteilungsgespräch im letzten Ausbildungsjahr: „Ich sehe dich in zwei, drei Jahren als Vorarbeiter. Hast du mal über den Meister nachgedacht?“
Wichtig ist, dass du berätst und nicht steuerst. Ziel ist der Weg, der zum Menschen passt, nicht der, der dem Betrieb am meisten nützt. Für den Betrieb ist offene Beratung trotzdem ein Gewinn: Wer Entwicklung anbietet, hält gute Leute länger. Wie das mit der Übernahme zusammenhängt, steht unter Übernahme und Weiterbeschäftigung. Und wer später selbst ausbilden möchte, kann den Weg gehen, den du gerade gehst. Was dahintersteckt, erklärt der Ratgeber Was ist die AEVO?
Wege, die oft vergessen werden
Nicht jede Karriere führt nach oben in die Hierarchie. Manche Fachkräfte werden zu Spezialisten, die im Betrieb für ein Thema stehen, etwa für Schweißtechnik, Datenschutz oder Arbeitssicherheit. Andere übernehmen Verantwortung in der Ausbildung, zunächst als Ausbildungsbeauftragte und später mit eigener Ausbildereignung. Wieder andere wechseln die Richtung und beginnen eine zweite Ausbildung, die sich oft verkürzen lässt, weil Vorkenntnisse angerechnet werden.
Auch Zusatzqualifikationen gehören dazu. Manche Ausbildungsordnungen sehen sie ausdrücklich vor, zum Beispiel in den Bereichen Digitalisierung oder Fremdsprachen, und die Kammer prüft sie gesondert. Dazu kommen Auslandsaufenthalte nach dem Abschluss, die jungen Fachkräften viel Selbstständigkeit und Sprachpraxis bringen.
Wer berät, sollte diese Wege kennen. Gerade für Absolventen, die nach drei Jahren erst einmal genug von Prüfungen haben, ist eine Spezialisierung im Betrieb oft passender als der nächste Lehrgang. Fortbildung läuft ja nicht weg.
Was die Prüfung dazu wissen will
In der AEVO-Prüfung taucht das Thema meist im Handlungsfeld 4 auf, manchmal auch im Zusammenhang mit Personalentwicklung. Typische Fragen: Was unterscheidet Anpassungs- und Aufstiegsfortbildung? Wie heißen die drei Fortbildungsstufen? Welche Fördermöglichkeit gibt es? In einer Fallaufgabe kann es heißen: Eine Absolventin fragt nach ihren Möglichkeiten, wie berätst du sie?
Gute Antworten verbinden Wissen mit einer klaren Haltung. Nenne mehrere Wege, frag nach Zielen und Interessen der Absolventin und verweise auf Beratungsstellen wie die Kammer. Prüfer achten darauf, ob du die Person in den Mittelpunkt stellst und nicht nur Abschlüsse aufzählst. Ein Satz wie „Ich würde zuerst fragen, was sie in fünf Jahren machen möchte“ ist ein guter Einstieg in jede Antwort.
Häufige Fragen
Im Handwerk ist das in vielen Gewerken möglich, weil für die Zulassung keine zusätzliche Berufserfahrung mehr verlangt wird. Bei anderen Fortbildungen ist Berufspraxis oft Zulassungsvoraussetzung.
Nein. Er ist ein beruflicher Fortbildungsabschluss, der im Qualifikationsrahmen auf derselben Stufe eingeordnet ist wie ein Hochschulbachelor.
Eine allgemeine Pflicht gibt es nicht. Viele Betriebe beteiligen sich trotzdem, weil sie davon profitieren, und halten die Bedingungen schriftlich fest.