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Handlungsfeld 3 · Ausbildung durchführen

Gesundheit und Prävention in der Ausbildung

Du bist kein Arzt und kein Therapeut. Aber du siehst deine Azubis jeden Tag und merkst oft als Erster, wenn etwas nicht stimmt. Was du tun kannst und wo deine Rolle endet.

6 Min. Lesezeitvon Oliver MischStand November 2026

Ein Azubi, der früher pünktlich und gesprächig war, kommt seit Wochen müde zur Arbeit, macht ungewohnte Fehler und zieht sich in den Pausen zurück. Eine Auszubildende in der Hotelküche klagt ständig über Rückenschmerzen. Ein anderer riecht montags nach Alkohol. Solche Situationen kennt fast jeder, der länger ausbildet, und fast jeder ist unsicher, wie er damit umgehen soll.

Gesundheit gehört in der Ausbildung zum Alltag, nicht erst, wenn jemand krank ist. Junge Menschen entwickeln in diesen Jahren Gewohnheiten, die sie lange begleiten: wie sie heben, wie sie mit Druck umgehen, wie viel sie trinken, wie lange sie nachts am Handy hängen. Als Ausbilder kannst du darauf Einfluss nehmen, indem du Belastungen früh erkennst, klare Regeln vorlebst und weißt, wohin du jemanden schicken kannst, wenn deine Möglichkeiten enden.

Warum Gesundheit ein Ausbildungsthema ist

Der Betrieb hat gegenüber seinen Azubis eine Fürsorgepflicht. Er muss sie vor Gefahren für Leib und Gesundheit schützen und darf ihnen nur Aufgaben übertragen, denen sie körperlich gewachsen sind. Für Jugendliche gelten zusätzliche Schutzregeln, die auf der Seite zum Jugendarbeitsschutz im Ausbildungsalltag stehen.

In allen neuen und modernisierten Berufen ist „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ außerdem Teil der Standardberufsbildpositionen. Der Azubi soll also nicht nur geschützt werden, er soll auch lernen, selbst auf seine Gesundheit zu achten. Der technische Arbeitsschutz mit Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung hat eine eigene Seite: Arbeitsschutz und Sicherheitsunterweisung. Hier geht es um die Seiten der Gesundheit, die keine Maschine und keine Schutzbrille betreffen.

Stress und Belastung erkennen

Stress in der Ausbildung hat viele Quellen. Im Betrieb sind es zum Beispiel hohes Arbeitstempo, unklare Erwartungen, Konflikte mit Kollegen oder der Druck vor Prüfungen. Dazu kommen private Belastungen: Streit zu Hause, die erste eigene Wohnung, Geldsorgen, eine Trennung, die Pflege eines Angehörigen. Oft lässt sich das nicht trennen.

Mögliche Warnsignale sind Veränderungen gegenüber dem bisherigen Verhalten: häufigere Fehlzeiten, ungewohnte Unpünktlichkeit, Gereiztheit, Rückzug, Konzentrationsprobleme, deutlich nachlassende Leistungen. Ein einzelnes Signal sagt wenig. Wenn mehrere zusammenkommen und über Wochen anhalten, solltest du das Gespräch suchen.

Dabei gilt eine wichtige Regel: Du stellst keine Diagnosen. Du sagst nicht „Ich glaube, du hast eine Depression“, sondern beschreibst, was du beobachtet hast. Etwa so: „Mir ist aufgefallen, dass du in den letzten Wochen oft müde bist und Dinge vergisst, die dir sonst leichtfallen. Ich mache mir Gedanken. Gibt es etwas, das dich gerade belastet?“ Ein solches Gespräch braucht einen ruhigen Rahmen und kein Publikum. Hinweise zur Gesprächsführung findest du auch beim Konfliktgespräch, auch wenn es hier nicht um einen Konflikt geht.

Merke: Beschreibe, was du beobachtest, und stell keine Diagnosen. Deine Aufgabe ist, Hilfe zu vermitteln, nicht zu behandeln.

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Suchtprävention: Alkohol, Drogen, Medien

Prävention beginnt lange vor einem Problem. Sie beginnt mit klaren Regeln und mit dem Vorbild im Team. Wenn in der Werkstatt freitags um drei das erste Bier geöffnet wird und die Azubis selbstverständlich dabei sind, wird jede Belehrung über Alkohol unglaubwürdig. Viele Betriebe regeln den Umgang mit Alkohol und anderen Rauschmitteln deshalb in einer Betriebsvereinbarung, oft mit einem Stufenplan für Gespräche bei Auffälligkeiten.

Seit 2024 ist der Besitz von Cannabis für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen erlaubt, für Minderjährige bleibt er verboten. Für die Arbeit ändert das wenig: Wer berauscht ist, darf sich und andere nicht gefährden, und der Betrieb darf niemanden arbeiten lassen, der erkennbar nicht sicher arbeiten kann. Kommt ein Azubi angetrunken oder unter Drogeneinfluss zur Arbeit, nimmst du ihn sofort von gefährlichen Tätigkeiten weg, sorgst dafür, dass er sicher nach Hause kommt, und lässt ihn auf keinen Fall selbst fahren. Das Gespräch über den Vorfall führst du später, wenn er nüchtern ist, und du dokumentierst, was du beobachtet hast.

Ein Thema, das in vielen Betrieben unterschätzt wird, ist der Medienkonsum. Wer nachts bis drei Uhr zockt oder durch Videos scrollt, ist morgens auf der Baustelle oder in der Kundenberatung nicht voll da. Das muss keine Sucht im medizinischen Sinn sein, kann aber den Ausbildungserfolg gefährden. Sprich es an, wenn es die Arbeit betrifft, und vereinbart klare Regeln für das Handy während der Arbeitszeit.

Ergonomie: gute Gewohnheiten von Anfang an

Rückenschmerzen, Verspannungen und Hautprobleme entstehen selten über Nacht. Sie sind oft das Ergebnis von Gewohnheiten, die sich in den ersten Berufsjahren einschleifen. Deshalb ist die Ausbildung der beste Zeitpunkt, um richtige Techniken zu lernen.

Im Lager heißt das: Lasten aus den Knien heben, nah am Körper tragen, Hilfsmittel nutzen statt Kraft. Im Einzelhandel und in der Gastronomie geht es um langes Stehen, gutes Schuhwerk und kurze Entlastungspausen. Im Friseurhandwerk spielen Hautschutz und Handschuhe eine große Rolle, weil Hauterkrankungen dort früh auftreten können. Im Büro kommt es auf die Einstellung von Stuhl, Tisch und Bildschirm an, und darauf, nicht acht Stunden in derselben Haltung zu verbringen.

Zeig das nicht nur einmal, sondern achte im Alltag darauf. Ein kurzer Hinweis im richtigen Moment wirkt mehr als jede Schulung.

Betriebliches Gesundheitsmanagement nutzen

Größere Betriebe haben oft ein betriebliches Gesundheitsmanagement, das Angebote zur Gesundheit bündelt: Rückenkurse, Sportangebote, Ernährungsberatung, Seminare zum Umgang mit Stress, ergonomische Arbeitsplatzberatung. Krankenkassen unterstützen solche Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und haben teilweise eigene Programme für Azubis. Auch kleinere Betriebe können sich dort beraten lassen.

Für Azubis lohnt es sich, solche Angebote gezielt bekannt zu machen, etwa mit einem Gesundheitstag im ersten Ausbildungsjahr. Junge Menschen nehmen Angebote eher an, wenn sie zu ihrem Alltag passen und nicht wie eine Pflichtveranstaltung wirken. Ist ein Azubi innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, am Stück oder mit Unterbrechungen, sieht das Gesetz außerdem ein betriebliches Eingliederungsmanagement vor, an dem auch der Betriebsrat beteiligt sein kann.

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Wo du Hilfe vermitteln kannst

Deine wichtigste Aufgabe bei ernsthaften Problemen ist nicht, sie selbst zu lösen. Du sollst wissen, wer helfen kann, und den Kontakt erleichtern. Mögliche Anlaufstellen sind:

  • Betriebsarzt oder Betriebsärztin, die der Schweigepflicht unterliegen
  • interne Sozialberatung oder Ansprechpersonen für Sucht, wo es sie gibt
  • Betriebsrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Suchtberatungsstellen, Schuldnerberatung und psychosoziale Beratungsstellen vor Ort
  • Hausarzt, Krankenkasse und die Telefonseelsorge, die rund um die Uhr erreichbar ist
  • der Ausbildungsberater der Kammer, wenn es um die Fortsetzung der Ausbildung geht

Respektiere dabei, dass der Azubi selbst entscheidet, ob er Hilfe annimmt. Was er dir im Vertrauen erzählt, gibst du nicht ungefragt weiter. Eine Ausnahme ist akute Gefahr: Wenn du den Eindruck hast, dass jemand sich oder andere gefährdet, holst du sofort Hilfe, im Notfall über den Notruf 112.

Gesundheit als Thema in der Prüfung

In der schriftlichen AEVO-Prüfung tauchen Gesundheitsthemen meist als Fall auf. Ein Azubi erscheint offensichtlich alkoholisiert zur Arbeit: Was tust du? Eine Auszubildende fehlt immer häufiger und wirkt erschöpft: Wie gehst du vor? Gute Antworten zeigen, dass du sofort für Sicherheit sorgst, sachlich auf Beobachtungen eingehst, keine Diagnosen stellst und interne oder externe Hilfe einbeziehst.

Im Fachgespräch kann Gesundheit bei der Wahl deines Unterweisungsthemas eine Rolle spielen, etwa wenn du das richtige Heben von Lasten oder die Einstellung eines Bildschirmarbeitsplatzes vermittelst. Solche Themen sind praxisnah und eignen sich gut, weil der Azubi sie sofort anwenden kann.

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Häufige Fragen

Fragen darfst du, aber er muss die Diagnose nicht nennen. Die Krankmeldung belegt nur die Arbeitsunfähigkeit, nicht den Grund.

Routinemäßige Tests ohne Anlass sind rechtlich heikel und in der Regel nur mit klarer Grundlage und Zustimmung möglich. Ob und wie getestet wird, klärst du mit Personalabteilung und Betriebsrat, nicht auf eigene Faust.

Bei Minderjährigen sind die Eltern wichtige Ansprechpartner, besonders bei ernsten Gefahren. Bei weniger dringenden Themen ist es fair, zuerst mit dem Azubi zu besprechen, ob und wie die Eltern einbezogen werden.

Oliver Misch
Oliver Misch
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