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Handlungsfeld 3 · Ausbildung durchführen

Arbeitsschutz und Sicherheitsunterweisung in der Ausbildung

Bevor ein Azubi die erste Maschine anfasst, muss er wissen, wo die Gefahren liegen. Was der Betrieb dabei leisten muss und wie eine Unterweisung wirklich ankommt.

6 Min. Lesezeitvon Oliver MischStand November 2026

Am ersten Tag in der Werkstatt, im Lager oder in der Küche weiß ein Azubi noch nicht, wo es gefährlich wird. Er kennt die Kreissäge nicht, ahnt nicht, wie schnell heißes Fett überkocht, und hält den Gabelstapler für ein Fahrzeug wie jedes andere. Deshalb steht die Sicherheitsunterweisung ganz am Anfang, noch bevor die erste echte Aufgabe erledigt wird.

Für dich als Ausbilder ist Arbeitsschutz kein Nebenthema, das die Fachkraft für Arbeitssicherheit irgendwann nebenbei erledigt. Du stehst jeden Tag neben dem Azubi, du siehst, ob die Schutzbrille sitzt, und du zeigst mit deinem eigenen Verhalten, wie ernst der Betrieb seine Regeln meint.

Auf dieser Seite geht es darum, welche Pflichten der Betrieb hat, wie eine gute Unterweisung abläuft, was mit persönlicher Schutzausrüstung zu tun ist und warum die Dokumentation mehr ist als lästiger Papierkram.

Warum die Unterweisung vor dem ersten Handgriff kommt

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, seine Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Das gilt ausdrücklich auch für Auszubildende, und zwar bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen. Danach wird die Unterweisung regelmäßig wiederholt und außerdem immer dann, wenn sich etwas Wesentliches ändert: eine neue Maschine, ein neuer Gefahrstoff, ein geändertes Verfahren oder der Wechsel in eine andere Abteilung.

Für Jugendliche unter 18 setzt das Jugendarbeitsschutzgesetz noch eins drauf. Sie müssen vor Beginn der Beschäftigung über die Unfall- und Gesundheitsgefahren unterwiesen werden, und die Wiederholung ist in kürzeren Abständen vorgeschrieben als bei Erwachsenen. Welche Arbeiten Jugendliche gar nicht oder nur unter Aufsicht erledigen dürfen, findest du auf der Seite zum Jugendarbeitsschutz im Ausbildungsalltag.

Der Gedanke dahinter ist schlicht: Wer neu ist, kennt die Gefahren nicht und unterschätzt sie leicht. Bei vielen jungen Menschen kommt eine gewisse Unbekümmertheit dazu, und der Wunsch, vor den Kollegen nicht unsicher zu wirken. Eine gute Unterweisung nimmt beides ernst.

Die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage

Sinnvoll unterweisen kannst du nur, wenn klar ist, welche Gefahren es an einem Arbeitsplatz überhaupt gibt. Dafür ist die Gefährdungsbeurteilung da. Der Arbeitgeber muss für Arbeitsplätze und Tätigkeiten ermitteln, welche Gefährdungen auftreten, daraus Schutzmaßnahmen ableiten und das Ergebnis dokumentieren. Dazu gehören mechanische und elektrische Gefahren genauso wie Lärm, Gefahrstoffe, Hitze, schlechte Ergonomie und auch psychische Belastungen.

Bei den Maßnahmen gilt eine feste Rangfolge, oft als STOP-Prinzip beschrieben: zuerst prüfen, ob sich die Gefahr durch Substitution beseitigen lässt, dann technische Lösungen, dann organisatorische Regeln und erst zuletzt persönliche Schutzmaßnahmen. In einer Tischlerei heißt das zum Beispiel: Die Formatkreissäge hat Schutzhaube und Spaltkeil (technisch), Azubis arbeiten daran erst nach Einweisung und unter Aufsicht (organisatorisch), und Gehörschutz ist Pflicht (persönlich).

Bei Jugendlichen muss die Gefährdungsbeurteilung ihre besondere Situation berücksichtigen, also fehlende Erfahrung und noch nicht abgeschlossene körperliche Entwicklung. Du musst die Beurteilung nicht selbst erstellen. Du solltest sie aber kennen, denn sie ist das Drehbuch für deine Unterweisung.

Merke: Unterweisen heißt nicht vorlesen und unterschreiben lassen. Angekommen ist die Unterweisung erst, wenn der Azubi die Gefahr erklären und das richtige Verhalten zeigen kann.

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So läuft eine gute Sicherheitsunterweisung ab

Eine Betriebsanweisung vorlesen und unterschreiben lassen, ist keine Unterweisung. Der Azubi soll hinterher wissen, was gefährlich ist, warum es gefährlich ist und was er konkret tun muss. Bewährt hat sich ein Ablauf in diesen Schritten:

  1. Vorbereiten: Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen durchsehen, einen ruhigen Zeitpunkt und den richtigen Ort wählen.
  2. Vor Ort zeigen: Not-Aus, Feuerlöscher, Fluchtweg, Sammelplatz, Erste-Hilfe-Kasten und die Person, die Ersthelfer ist.
  3. Gefahren erklären und begründen: nicht nur sagen, dass Handschuhe Pflicht sind, sondern warum und welche.
  4. Richtiges Verhalten vormachen und vom Azubi nachmachen lassen.
  5. Verständnis prüfen, am besten mit offenen Fragen statt mit einem schnellen „Alles klar?“.
  6. Dokumentieren und einen Termin für die Wiederholung festlegen.

Ein Beispiel aus der Gastronomie: Die neue Köchin in der Ausbildung lernt am ersten Tag den Umgang mit Messern, die Fritteuse, die Reinigungsmittel und das Verhalten auf nassem Boden. Statt sie zu fragen, ob sie alles verstanden hat, fragst du: „Was machst du, wenn das Fett in der Fritteuse Feuer fängt?“ An der Antwort merkst du sofort, ob die Unterweisung angekommen ist. Wie du Arbeitsschritte im Alltag generell gut vermittelst, steht bei den Unterweisungen im Ausbildungsalltag.

Die Unterweisung muss verständlich sein. Bei Azubis, die noch wenig Deutsch sprechen, helfen Piktogramme, Fotos, kurze Sätze und das Vormachen deutlich mehr als ein mehrseitiges Dokument.

Persönliche Schutzausrüstung: stellen, erklären, einfordern

Persönliche Schutzausrüstung steht in der Rangfolge zwar am Ende, ist in vielen Berufen aber Alltag: Sicherheitsschuhe auf der Baustelle, Schutzbrille an der Schleifmaschine, Gehörschutz in der Fertigung, Schnittschutzhandschuhe in der Fleischerei, Warnweste im Lager. Der Arbeitgeber stellt sie zur Verfügung und trägt die Kosten. Die Beschäftigten sind verpflichtet, sie bestimmungsgemäß zu benutzen.

Als Ausbilder hast du hier drei Aufgaben. Du sorgst dafür, dass die Ausrüstung passt, denn zu große Handschuhe oder drückende Schuhe landen schnell in der Ecke. Du erklärst, wie sie richtig benutzt wird, etwa wie Gehörschutzstöpsel eingesetzt werden oder wann eine Schutzbrille ausgetauscht werden muss. Und du forderst das Tragen ein, jedes Mal.

Weigert sich ein Azubi dauerhaft, die Schutzausrüstung zu tragen, ist das zuerst ein Fall für ein ernsthaftes Gespräch. Bleibt es dabei, verletzt er seine Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis, und der Betrieb kann arbeitsrechtlich reagieren. Mehr dazu auf der Seite zu den Pflichten der Auszubildenden.

Dokumentation: was festgehalten werden sollte

Die Regeln der Unfallversicherungsträger verlangen, dass Unterweisungen dokumentiert werden. Festgehalten werden üblicherweise Datum, Thema und Inhalte, die unterweisende Person und die Teilnehmenden, jeweils mit Unterschrift. Das dient als Nachweis, falls doch etwas passiert, und es hilft dir, den Überblick über fällige Wiederholungen zu behalten.

Sei dabei ehrlich zu dir selbst: Die Unterschrift belegt, dass jemand anwesend war. Sie belegt nicht, dass er verstanden hat, worum es geht. Deshalb gehört die Verständnisprüfung aus dem Ablauf oben immer dazu. Viele Betriebe nutzen inzwischen digitale Unterweisungssysteme. Die sind für allgemeine Themen wie Brandschutz praktisch, ersetzen aber nicht die Einweisung an der konkreten Maschine.

Ein guter Nebeneffekt: Der Azubi trägt die Unterweisung in seinen Ausbildungsnachweis ein. So taucht sie an zwei Stellen auf, und bei der nächsten Wiederholung sieht er selbst, was er schon gelernt hat.

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Vorbild sein, auch wenn es mal eilt

Azubis lernen viel durch Beobachten. Wenn der Geselle „nur ganz kurz“ ohne Schutzbrille an die Flex geht oder der Lagerleiter mit angehobener Gabel durch die Halle fährt, ist jede Unterweisung entwertet. Du kannst nicht erwarten, dass sich ein 17-Jähriger an Regeln hält, die erfahrene Kollegen sichtbar ignorieren. Was hinter diesem Lernen am Modell steckt, erklärt die Seite Wie Lernen funktioniert.

Zum Vorbild gehört auch, wie im Team mit Fehlern umgegangen wird. Ein Azubi, der einen Beinaheunfall meldet, sollte dafür Anerkennung bekommen und keinen Ärger. Nur so erfährst du von Gefahrenstellen, bevor jemand verletzt wird.

Du stehst dabei nicht allein. Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und Sicherheitsbeauftragte unterstützen dich, und die Berufsgenossenschaften bieten Material und Seminare an. In allen neuen und modernisierten Ausbildungsberufen ist „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ außerdem fester Bestandteil der Standardberufsbildpositionen, also durchgehend zu vermitteln und nicht nur am ersten Tag.

Arbeitsschutz in der AEVO-Prüfung

In der schriftlichen Prüfung tauchen Arbeitsschutzfragen meist eingebettet in einen Fall auf. Typisch ist eine Situation wie diese: Ein 16-jähriger Azubi beginnt am Montag in einem Metallbetrieb. Was muss vor dem ersten Arbeitstag geklärt sein? Gemeint sind dann die ärztliche Erstuntersuchung, die Sicherheitsunterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und die Beachtung der Beschäftigungsverbote. Gefragt wird auch gern, wer verantwortlich ist: Das ist grundsätzlich der Arbeitgeber, der Aufgaben aber auf zuverlässige und fachkundige Personen übertragen kann.

In der praktischen Prüfung wirst du nicht nach Paragraphen gefragt. Die Prüfer achten aber darauf, ob du Sicherheitsaspekte in deine Unterweisung einbaust, zum Beispiel ob du vor dem Bohren auf Schutzbrille und eng anliegende Kleidung hinweist. Wer das vergisst, verschenkt Punkte. Im Fachgespräch kann die Frage kommen, wie du sicherstellst, dass ein Azubi Sicherheitsregeln dauerhaft einhält. Hinweise zur Vorbereitung gibt der Ratgeber zur praktischen Prüfung.

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Häufige Fragen

Für allgemeine Themen sind digitale Module möglich. Die arbeitsplatzbezogene Einweisung, etwa an einer Maschine, braucht aber eine fachkundige Person vor Ort, die Rückfragen beantwortet und das Verhalten prüft.

Die Grundverantwortung liegt beim Arbeitgeber. Überträgt er dir Aufgaben im Arbeitsschutz, bist du im Rahmen dieser Übertragung mitverantwortlich, deshalb sollte klar geregelt sein, was genau dazugehört.

Ja, Auszubildende sind wie alle Beschäftigten gesetzlich unfallversichert, zuständig ist die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Ein Arbeitsunfall muss dem Unfallversicherungsträger gemeldet werden, wenn er zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tod führt.

Oliver Misch
Oliver Misch
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