Ein Azubi, der am ersten Tag erst einmal suchen muss, wo er sitzen oder stehen soll, bekommt ein klares Signal: Mit mir hat hier niemand gerechnet. Das ist selten böse gemeint, sondern meist eine Folge von Alltagsstress. Trotzdem prägt es den Eindruck. Ein vorbereiteter Ausbildungsplatz zeigt dagegen, dass der Betrieb die Ausbildung ernst nimmt.
Ausbildungsplatz meint dabei mehr als einen Tisch oder eine Werkbank. Dazu gehören die Ausstattung, mit der der Azubi arbeitet und lernt, die Schutzausrüstung, die digitalen Zugänge und auch die Menschen, die ihn im Alltag anleiten. Hier geht es darum, was vor dem Start vorbereitet sein sollte und wer wofür zuständig ist. Den Ablauf des ersten Tages selbst beschreibt die Seite zum Onboarding.
Arbeitsplatz und Lernumgebung einrichten
Der Azubi braucht einen festen Platz, an dem er arbeiten und seine Sachen ablegen kann. In einem Büro ist das ein Schreibtisch mit Stuhl, Bildschirm und Ablage. In einer Schreinerei ist es ein Platz an der Werkbank und ein Spind. In einer Großküche sind es ein fester Posten und eine Ecke für Messer und Unterlagen. Was banal klingt, ist in vielen Betrieben knapp, weil Platz fehlt oder Arbeitsplätze geteilt werden.
Dazu kommt die Lernumgebung im weiteren Sinn. Wo kann der Azubi in Ruhe am Ausbildungsnachweis arbeiten oder für die Berufsschule lernen? Gibt es einen Raum, in dem Unterweisungen ohne Lärm stattfinden können? In einem Autohaus kann das ein Besprechungsraum sein, der zu festen Zeiten für die Azubis reserviert ist, in einem kleinen Handwerksbetrieb vielleicht der Tisch im Büro des Meisters. Wichtig ist, dass es diesen Ort gibt und dass alle wissen, dass er genutzt werden darf.
Ausbildungsmittel kostenlos bereitstellen
Der Betrieb muss alle Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung stellen, die für die betriebliche Ausbildung und für die Prüfungen nötig sind. Das ergibt sich aus den Pflichten des Ausbildenden. Dazu gehören Werkzeuge, Maschinen, Material, Fachliteratur, Software und Prüfstücke. Ein Azubi im Friseurhandwerk muss also nicht seine eigenen Scheren kaufen, ein Azubi im Metallbau nicht seinen Messschieber.
Prüfe vor dem Start, was vorhanden ist und was bestellt werden muss. Werkzeugsätze für Azubis sind in manchen Branchen Standard, in anderen werden sie aus dem allgemeinen Bestand genommen. Beides ist möglich, solange der Azubi das Werkzeug hat, wenn er es braucht. Ein Werkzeugwagen, an dem drei Azubis um zwei Schraubendreher streiten, ist keine gute Lernumgebung. Auch Fachbücher oder der Zugang zu digitalen Lernplattformen gehören dazu, wenn der Betrieb sie für die Ausbildung vorsieht.
Merke: Ausbildungsmittel, Schutzausrüstung und Geräte für mobiles Lernen stellt der Betrieb. Der Azubi zahlt dafür nichts.
Digitale Geräte und mobiles Lernen
In vielen Berufen ist der Rechner längst Arbeitsmittel, auch außerhalb des Büros. Im Kfz-Bereich laufen Diagnosen über Software, im Handwerk werden Aufmaße und Stundenzettel auf dem Tablet erfasst, in der Logistik arbeitet man mit Scannern. Plane, welche Geräte der Azubi braucht, und sorge dafür, dass sie eingerichtet sind: Benutzerkonto, Passwörter, Zugriff auf die nötigen Programme.
Seit der BBiG-Reform kann ein Teil der Ausbildung unter bestimmten Voraussetzungen mobil stattfinden, etwa im Homeoffice. Dann stellt der Betrieb auch die dafür nötige Hard- und Software. Eine Azubine zur Kauffrau für Büromanagement, die einen Tag pro Woche zu Hause Lernaufgaben bearbeitet, braucht dafür einen Laptop des Betriebs, keinen privaten Rechner. Wann mobiles Ausbilden sinnvoll ist und was dabei zu beachten ist, steht unter Mobiles und digitales Ausbilden.
Schutzausrüstung und sichere Arbeitsbedingungen
Wo Gefährdungen bestehen, braucht der Azubi von Anfang an die passende persönliche Schutzausrüstung: Sicherheitsschuhe, Arbeitskleidung, Handschuhe, Gehörschutz, Schutzbrille oder was die Gefährdungsbeurteilung sonst vorsieht. Diese Ausrüstung stellt der Betrieb, und sie muss passen. Frag deshalb rechtzeitig nach Größen, damit die Sachen am ersten Tag da sind.
Prüfe außerdem, ob der vorgesehene Arbeitsplatz für einen Azubi geeignet ist. Bei Jugendlichen sind manche Tätigkeiten verboten oder nur unter Aufsicht erlaubt, und die Gefährdungsbeurteilung muss das berücksichtigen. Eine Maschine, an der ein erfahrener Facharbeiter allein arbeitet, ist für einen 16-Jährigen in der ersten Woche nicht der richtige Platz. Die Unterweisung vor der ersten Tätigkeit ist Pflicht und wird dokumentiert.
Das Team informieren
Der beste Arbeitsplatz hilft wenig, wenn das Team nicht weiß, dass ein Azubi kommt. Informiere die Kolleginnen und Kollegen rechtzeitig: Wer kommt, wann, in welchem Beruf, für welche Bereiche? Sag auch, was du vom Team erwartest. Sollen alle bei Fragen helfen, oder gibt es feste Ansprechpartner? Darf der Azubi von Anfang an ans Telefon, oder erst nach einer Einweisung?
Gerade in Teams, die lange keinen Azubi hatten, gibt es manchmal Vorbehalte. Manche befürchten mehr Arbeit, andere haben schlechte Erfahrungen gemacht. Solche Bedenken solltest du ernst nehmen und offen ansprechen. Ein kurzes Gespräch im Team, in dem klar wird, wer wofür zuständig ist und wo die Grenzen liegen, nimmt viel Druck heraus. In einer Steuerkanzlei kann das zum Beispiel heißen, dass jede Sachbearbeiterin dem Azubi für eine Woche ihr Gebiet zeigt und danach wieder ihren normalen Alltag hat.
Zuständigkeiten festlegen
Wer bildet den Azubi in welcher Phase aus? Diese Frage muss vor dem Start beantwortet sein. In kleinen Betrieben ist der Ausbilder oft gleichzeitig der Inhaber und der einzige Ansprechpartner. In größeren Betrieben gibt es neben dem verantwortlichen Ausbilder Ausbildungsbeauftragte in den einzelnen Abteilungen. Sie brauchen Zeit für die Ausbildung, und ihre Vorgesetzten müssen das mittragen.
Halte die Zuständigkeiten schriftlich fest, am besten zusammen mit dem Versetzungsplan, der zeigt, wann der Azubi in welcher Abteilung ist. Kläre auch die Vertretung: Wer übernimmt, wenn der Ausbilder im Urlaub oder krank ist? Wer zeichnet den Ausbildungsnachweis ab, wenn der Ausbilder länger fehlt? Fehlende Vertretungsregeln sind ein typischer Grund, warum Azubis sich allein gelassen fühlen.
Der Ausbildungsplatz als Prüfungsthema
In der AEVO-Prüfung gehört die Vorbereitung des Ausbildungsplatzes zum Handlungsfeld 2. Typische Fragen drehen sich um Ausbildungsmittel und ihre kostenlose Bereitstellung, um die Rolle der Ausbildungsbeauftragten und um die Vorbereitung des Teams. Gern wird auch nach dem Unterschied zwischen persönlicher Schutzausrüstung und Ausbildungsmitteln gefragt. Beides stellt der Betrieb, die rechtlichen Grundlagen sind aber verschieden.
Im Fachgespräch kann es darum gehen, wie du einen Arbeitsplatz für eine konkrete Ausbildungssituation vorbereitest. Hier hilft es, an Kleinigkeiten zu denken: Material in ausreichender Menge, ein Ersatzwerkzeug, ein Arbeitsplatz ohne Störungen. Prüfer merken schnell, ob jemand die Praxis kennt.
Eine Frage, die dabei häufig kommt: Woran erkennst du, dass ein Arbeitsplatz für die Ausbildung geeignet ist? Eine gute Antwort verbindet drei Punkte. Der Azubi kann dort sicher arbeiten, er hat die Mittel, die er für die Aufgabe braucht, und es gibt jemanden in Reichweite, der anleitet und Fragen beantwortet. Fehlt einer dieser Punkte, ist der Platz für die Ausbildung nur eingeschränkt brauchbar, auch wenn er für eine Fachkraft völlig in Ordnung wäre.
Häufige Fragen
Freiwillig ja, aber der Betrieb darf es nicht verlangen. Was für die Ausbildung nötig ist, muss er selbst bereitstellen.
Ein fester eigener Platz ist nicht in jedem Beruf möglich, etwa bei wechselnden Baustellen. Der Azubi muss aber immer wissen, wo er arbeitet und wo er seine Sachen lassen kann.
Auch für Azubis gilt die eingeschränkte Haftung von Beschäftigten: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er in der Regel nicht. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann es anders aussehen.